Moin,
vom Grundanliegen her unterstützenswert. Ich bemängele allerdings die sehr laienhafte Darlegung des Sachverhaltes und den nicht angemessenen Wortgebrauch.
Die Argumentation "Folgekosten, wie Anschaffungen für den zweiten Haushalt und Kosten für Verpflichtungen aus der Ehe,die allein vom Vater getragen werden,sind ebenfalls steuerlich nicht berücksichtigt." lässt den Beigeschmack aufkommen, dass die mit einer Trennung einhergehenden Kosten als steuerlicher Schaden zu akzeptieren sind. Ich meine, mal ehrlich, die Tilgung einer Verbindlichkeit kann doch nicht auf die Mitfinanzierung aller Steuerzahler bauen für den Fall der Trennung.
Eigene Aufwendungen für die Altersvorsorge werden unterhaltsrechtlich anerkannt bis zu 4%. Das eingebrachte Argument geht also fehl.
Ich tue mich schwer, meinen Namen drunter zu setzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
mir gingen ganz ähnliche Gedanken durch den Kopf. Ich klickte die Petition an und las als Überschrift: Geschiedene Ehemänner. Erst im Nachhinein wird klargestellt, dass es sich um Väter handelt.
Sorry für meine Offenheit, aber das ist für mich stümperhaft gemacht. Bei einer schlüssigen Petition würde ich mich anschließen können, aber so leider nicht.
Gruß
eskima
....ich bin nicht der autor der petition, aber ich finde, dass der sinn entscheidend ist, nicht die form. ich bin für unterschreiben!!!!
Hallo allerseits,
Hinzu kommt,daß der Vater durch Zugewinnausgleich je nach Ehejahren erhebliche Einbußen bei der Altersrente hat und diese Einbußen mit zusätzlichen Aufwändungen ausgleichen muß um im Alter dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen.
Dies ist sachlich so nicht richtig. Ich denke der Autor dieser Petition meint den "Versorgungsausgleich", nicht den "Zugewinnausgleich".
Dem Sinne nach unterstütze ich das Anliegen der Petition. Diese ist leider so unpräzise, teilweise fehlerhaft und widersprüchlich (Ehemänner oder doch nur Väter?), dass ich mich auch schwertue, diese zu unterschreiben.
Das "Halten desselben Standards" wie in der Petition beschrieben ist auch bei gleichen Einkünften nicht möglich. Es müssen nach einer Trennung ja 2 Wohnungen samt Nebenkosten, 2 Telefone, 2 mal Strom / Heizung / Wasser, evtl. 2 Autos usw. vom gleichen Geld bezahlt werden.
Gruß
Martin
Hallo Deep,
das:
Eigene Aufwendungen für die Altersvorsorge werden unterhaltsrechtlich anerkannt bis zu 4%. Das eingebrachte Argument geht also fehl.
stimmto so nicht. Genau darum hatte ich mich nämlich gekümmert und es sein lassen. Eine Altersvorsorge kannst du nur zum Ansatz bringen, wenn sie schon zu Ehezeiten bestand.
Gruß,
Michael