Pflicht auf Lohnste...
 
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Pflicht auf Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen zu lassen?

 
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich könnte mal Eure Hilfe gebrauchen... Folgender Sachverhalt:

Ex klagt auf nachehelichen Unterhalt, jetzt beim letzten Gerichtsstermin wurde seitens der gegnerischen Anwältin die Gehaltsabrechnungen an den Richter übergeben.
So, nun liegen meinem LG die Kopien auch endlich vor...  Bei durchsicht dieser Lohnbescheinigungen, hatte die Ex in 2007 noch einen jährlichen Freibetrag von 3.500 EUR eintragen lassen. Nun. oh Wunder, ist dieser jährliche Freibetrag plötzlich seit Januar 2008 verschwunden.  Mal so grob überschlagen, macht das ca. einen Nettounterschied von 120,00 EUR pro Monat.
Hintergrund dieses Freibetrages der Ex ist ihre (nicht selbstgenutzte) Eigentumswohnung. Die Finanzierung basierte seinerzeit u.a. darauf (aber andere Geschichte)
Aber nun meine Frage: Ist das zulässig einfach den Freibetrag von der Lohnsteuerkarte runter zu nehmen, um damit ein geringeres Netto zu haben.
Ich gehe davon aus, dass ihr ihre Anwältin dazu geraten hat...

Vielleicht noch zur Info: Eine gemeinsame Steuererklärung für 2006 steht noch aus..., konnte bis dato nicht durchgeführt werden, da Ex nicht alle Unterlagen für die Steuererklärung abgegeben hat. -> gemeinsame Veranlagung!

Macht es Sinn den Richter durch seinen Anwalt darauf aufmerksam zu machen?

Danke schon mal für eure Aussagen.

Gruß
PP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2008 17:51
 elwu
(@elwu)

Aber nun meine Frage: Ist das zulässig einfach den Freibetrag von der Lohnsteuerkarte runter zu nehmen, um damit ein geringeres Netto zu haben.

Hallo,

ebenso wie der Unterhaltsverpflichtete sämtliche legalen steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen muss, muss das auch die Unterhaltsbegehrende. Will letztlich heissen, dass sie zwar den Steuervortrag nicht eintragen muss, aber rechnerisch wird sie so gestellt, als würde sie das tun. Sie erhält ja mit der Steuererstattung Geld zurück. Ich würde diese durch die Ex vorgenommene Änderung über den Anwalt dem Richter mitteilen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 19:44
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hello elwu,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werden dem Anwalt das heute noch per Mail mitteilen... 

Gruß
PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2008 20:17