Hallo
meine Ex hat sich nach über zwei Jahren gemeldet. Meine Tochter 16 welche ich leider auch nicht mehr gesehen habe, hat sie an einer Privaten Ausbildungsschule angemeldet, ohne mein Wissen. Das Sorgerecht habe ich.
Meine Fragen sind wie folgt
- durfte Sie meine Tochter alleine anmelden und mich vor die Tatsache stellen jetzt die Hälfte der Kosten zusätzlich zum Kindesunterhalt zu übernehmen `?
- kann ich wenigstens dies von der Steuer Absetzen und wenn ja was für Unterlagen brauche ich, da meine Ex ja die Rechnung bekommt......nicht da die auch meine Hälfte noch mit Absetzt
Danke für Eure Einschätzung
Hallo,
grundsätzlich bezahlt der die Musik, der sie auch bestellt hat. Ein einseitig geschlossener Vertrag wird durch das GSR nicht dein Vertrag.
Absetzen könntest du das auch nur, wenn die Schule die Voraussetzungen des Par 10 (1) Nr. 9 EStG erfüllt. Dafür müsstest du Vertragsnehmer sein und den Zahlungsfluss belegen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Oh jeh, also wenn ich keine Rechnung habe kann ich diese nicht Absetzen von der Steuer wenn ich das richtig verstanden habe..die Aisbildung ist annerkant § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG. Anerkennung als berufsbildende Ergänzungsschule nach § 118 Abs. 1 Schulgesetz erhalten
Noch eine Frage, wenn ich die Private Ausbildung Anteilig bezahle, sinkt dann nicht auch mein Einkommen für die Unterhaltsberechnung ?
Was war der Grund?
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/kinderheim-and-internat.html#Privatschule
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/mehrbedarf-sonderbedarf.html#IV.4
Grund wofür ?
Anmeldung Privatschule.
Um was für eine Schule handelt es sich?
Das hilft mir jetzt leider wenig weiter, natürlich möchte ich das meine Tochter eine Ausbildung macht, freundliches Gesicht und zahlen. Jedoch wenn ich es nicht absetzen kann und nicht von vornherein dazu verpflichtet was zu Zahlen, habe ich wenigstens eine Grundlage gegenüber meiner Ex zu Argumentieren, ...
Anmeldung Privatschule.
Um was für eine Schule handelt es sich?
http://www.beauty-zen.de/spa-und-wellnesskosmetiker-ausbildung
Hallo Echo66,
- durfte Sie (...) mich vor die Tatsache stellen jetzt die Hälfte der Kosten zusätzlich zum Kindesunterhalt zu übernehmen `?
Das hilft mir jetzt leider wenig weiter, natürlich möchte ich das meine Tochter eine Ausbildung macht, freundliches Gesicht und zahlen. Jedoch wenn ich es nicht absetzen kann (...)
Das ist m.E. der falsche Ansatz. Bevor wir hier über die (Un-)Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit reden, sollten wir zuallererst mal gucken, ob denn der Anspruch als solcher überhaupt berechtigt ist. Dafür müsste die Mutter nämlich geltend machen, dass es sich um Sonderbedarf oder Mehrbedarf handelt (und Sonderbedarf kann es per Definition nicht sein, da es hier um regelmäßig wiederkehrende Kosten geht).
Welchen Grund also hat sie dafür angegeben, dass es Mehrbedarf sein soll? Dazu gehört dann insbesondere eine brauchbare Begründung, warum die staatlichen Schulen für Töchterchen nicht in Frage kommen, sondern es unbedingt eine Privatschule sein muss.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
Privatschulen und eigenmächtige Anmeldungen bei Schulen sind immer wieder ein Thema. Da die Schulbildung bzw. Ausbildung selbstverständlich von erheblicher Bedeutung ist, bedürfte die Anmeldung schon der Zustimmung beider Eltern. Trotzdem fordert die Schule bei der Anmeldung nicht unbedingt die Unterschrift beider Eltern.
Der Grund für die Anmeldung zur Privatschule ist deshalb von Interesse, weil Du nicht unbedingt eine "Luxus"-Ausbildung bezahlen musst, insbesondere wenn es gleichwertige kostenlose Schulangebote gibt. In der Praxis ist das natürlich ein weites Feld und man kann sich darüber lange und auch vor Gericht streiten.
Letzlich wäre die Frage sicher die nach dem Grund, aber auch wie hoch die Kosten sind, sprich wie belastet Du dadurch wirst.
Die Kosten der Privatschule (so die Notwendigkeit anerkannt ist bzw. Du letzlich doch damit einverstanden bist) sind nicht Halbe-Halbe zu tragen sondern gequotelt nach Einkommen der Eltern (das kann durchaus bedeuten, dass Du mehr als die bezahlen musst).
Der Mehrbedarf erhöht den Unterhaltsanspruch, er kann also nicht vom Einkommen abgezogen werden bei der Unterhaltsberechnung an sich.
VG Susi
(Lock)Argumentation:
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für ein unmittelbar nach der Schulausbildung berufliche Erstausbildung oder ein aufgenommenes Erststudium können in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Ausbildung hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit veranlasst ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen (BFH-Urteil vom 28.07.2011 - VI R 7/10) sowie zusätzlich (BFH-Urteil vom 28.7.2011 - VI R 38/10).
http://www.beauty-zen.de/spa-und-wellnesskosmetiker-ausbildung-kosten
Hallo,
Privatschulen und eigenmächtige Anmeldungen bei Schulen sind immer wieder ein Thema. Da die Schulbildung bzw. Ausbildung selbstverständlich von erheblicher Bedeutung ist, bedürfte die Anmeldung schon der Zustimmung beider Eltern. Trotzdem fordert die Schule bei der Anmeldung nicht unbedingt die Unterschrift beider Eltern.
Der Grund für die Anmeldung zur Privatschule ist deshalb von Interesse, weil Du nicht unbedingt eine "Luxus"-Ausbildung bezahlen musst, insbesondere wenn es gleichwertige kostenlose Schulangebote gibt. In der Praxis ist das natürlich ein weites Feld und man kann sich darüber lange und auch vor Gericht streiten.
Letzlich wäre die Frage sicher die nach dem Grund, aber auch wie hoch die Kosten sind, sprich wie belastet Du dadurch wirst.
Die Kosten der Privatschule (so die Notwendigkeit anerkannt ist bzw. Du letzlich doch damit einverstanden bist) sind nicht Halbe-Halbe zu tragen sondern gequotelt nach Einkommen der Eltern (das kann durchaus bedeuten, dass Du mehr als die bezahlen musst).
Der Mehrbedarf erhöht den Unterhaltsanspruch, er kann also nicht vom Einkommen abgezogen werden bei der Unterhaltsberechnung an sich.VG Susi
Danke für die Info, der Grund ist wohl das meine Tochter wohl von meiner EX Frau sehr unstreng erzogen worden ist und sie so gerade mal mit ach und krach die Hauptschule schafft und keine Ausbildungsstelle gefunden hat. Das Einkommen meiner Ex ist nicht viel niedriger, Sie will die Hälfte. Das man es nicht für die Unterhaltsberechnung einbeziehen kann, ist jedoch ziemlich sch....
(Lock)Argumentation:
http://www.beauty-zen.de/spa-und-wellnesskosmetiker-ausbildung-kosten
Danke, nur reicht es wenn ich die Überweisungen an meine ex zeige ? Ich überweise ja nicht direkt an die Schule...werde wohl mal beim Finanzamt nachfragen müssen
Erst lesen, dann (evtl.) zum Finanzamt:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=24248
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=24247
Aber die Frage, ob Du überhaupt zahlen musst, ist noch gar nicht geklärt. 😉
Erst lesen, dann (evtl.) zum Finanzamt:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=24248
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=24247Aber die Frage, ob Du überhaupt zahlen musst, ist noch gar nicht geklärt. 😉
danke für den Paragraphenwirwarr, ich verstehe nur spanische Dörfer
Grundsätzlich ich mir eine Ausbildung meiner Tochter natürlich sehr gelegen..Sie ist schließlich meinTochter auch wenn ich sie 2,5 Jahre nicht gesehen habe
Grundsätzlich ich mir eine Ausbildung meiner Tochter natürlich sehr gelegen..Sie ist schließlich meinTochter auch wenn ich sie 2,5 Jahre nicht gesehen habe
Dann lass die Rechnung auf deinen Namen ausstellen und versuche sie steuerlich geltend zu machen.
Hallo Echo66,
Dann lass die Rechnung auf deinen Namen ausstellen (...)
Womit du dir aber eventuell das Problem einfängst, dass sich deine Ex nicht mehr an "ihre" Hälfte erinnert und das ganze Schulgeld als eine von dir freiwillig übernommene Spende betrachtet. Das könntest du dann zwar ggf. wieder per Gericht klarstellen lassen, aber das alles kostet Geld, Zeit und Nerven. Du wirst deine Ex am besten einschätzen können, inwiefern so etwas von ihr zu erwarten ist - übrigens, wenn das Einkommen deiner Ex "nicht viel niedriger" ist als deines, dann ist sie vermutlich genau so hinter der Steuererstattung vom Finanzamt her wie du selber.
Aber wenn klar ist, dass du die Hälfte des Schulgeldes so oder so übernimmst (d.h. du auch dann zahlen würdest, wenn du eigentlich gar nicht müsstest): Kann die Schule ggf. auch zwei Rechnungen ausstellen, d.h. dir die eine Hälfte des Schulgeldes und deiner Ex die andere Hälfte in Rechnung stellen? Das wäre dann eigentlich die sauberste Lösung für euch beide. Begeistert wird die Schule davon zwar nicht sein, aber nachfragen könntest du ja mal ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die Infos.
Mir fällt da noch was ein
Wenn ich diese Ausbildung Finanziert habe, bin ich doch per Gesetz raus und muss nicht noch eine Finanzieren !?
Schulbücher und Busfahrkarte möchte meine x auch Anteilig bezahlt haben....sind diese Dinge nicht mit dem normalen Unterhalt schon abgedeckt ?
Moin
Dieser Ausbildungsgang/-abschluss macht mir ein wenig Bauchschmerzen. Vom dortigen Arbeitsamt wird er zwar als Berufsausbildung ausgeschwiesen, die zugrunde liegende Schulart aber als "allgemeinbildende Schule/Ausbildung" klassifiziert - ich hätte berufsqualifizierend erwartet. An dieser Einrichtung wird die Ausbildungsbezeichnung als "Geprüfte ..." erworben. Ob dieser Bildungsabschluss in anderen Bundesländern ebenfalls anerkannt wird (es fehlt vornweg das "staatlich ..."), dürfte so im Raume stehen. Da bin ich mir aber nicht sicher. Allerdings gibt es an einer anderen Ausbildungseinrichtung vor Ort das Angebot, den staatl. geprüften SPA- und ... zu erreichen (guckst Du >>hier<<). Auch wenn es sich hier nur um ein Wort handelt, gerade private Ausbildungseinrichtungen legen höchsten Wert auf maximale Bezeichnung ihrer Angebote. Daher gibt mir das zu denken.
Zudem ist die von mir heraus gesuchte Bildungseinrichtung ein Angebot der Kommune. Von daher dürfte diese Ausbildung kostenfrei sein. Und sie dauert 3 Jahre - eine übliche berufsqualifizierende Ausbildungszeit. Denke mal ganz genau darüber nach. Der Besuch einer kostenbehafteten Einrichtung, obwohl in unmittelbarer Nähe ein anderes Angebot zur Verfügung steht - nun ja.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ich halte den Hinweis von oldie für sehr wichtig. Letzlich ist nämlich unklar inwieweit die private Schule zu einem Berufsabschluss führt. Was genau kann man damit am Ende machen oder ist man nur überqualifizierter Hilfsarbeiter? Kann man ein Kosmetikstudio eröffnen oder kann dort bestenfalls angestellt werden?
Aus meiner Sicht sollte diese Diskussion geführt werden. Dabei würde ich nicht gegen die Ausbildung an sich argumentieren sondern die Verwertbarkeit des Abschlusses prüfen wollen.
Im Gegensatz zu privaten allgemeinbildenden Schulen, die letzlich eine normale Schulausbildung beinhalten, ist es bei solchen privaten Ausbildungsangeboten in vielen Fällen so, dass auf Hochglanzpapier die Sache in höchsten Tönen gelobt wird, die Lehrbeauftragten aber schlecht bezahlt werden und die Lehre dann auch entsprechend ist und sich der Auszubildende auch selbst um die Praktika kümmern muss. Es muss nicht schlecht sein, aber ich würde so ein Angebot aus dieser Sicht prüfen.
VG Susi