Hallo liebes Forum,
ich bin der absolute Neuling und hoffe ich mache alles richtig 😉
Zuerst einmal muss ich Euch ein dickes Lob aussprechen. Ich lese schon seit vielen Wochen mit und bin echt begeistert mit wie viel Engagement Ihr alle Leidtragenden unterstützt. Dadurch habe ich schon viele Tipps und tolle Informationen erhalten, die ich an meinen Bekannten, für den ich jetzt fragen, weitergegeben habe. :thumbup:
Folgendes: Mein bester Kumpel trennt sich gerade von seiner Frau, bzw. sie ist im Frühjahr in einer Nacht und Nebelaktion zur ihrem neuen Lover fast 200km entfernt gezogen. Die beiden haben zwei Kinder (11 und 8 Jahre). Im Moment lebt das ältere Kind bei der Mutter. Sie kann/ will nicht arbeiten gehen. Sie erhält Unterhalt für das bei ihr lebende Kind, zahlt aber keinen Unterhalt für das beim Vater lebende Kind Die Gerichtsverhandlung über das endgültige Aufenthaltsbestimungsrecht erfolgt in naher Zukunft.
Die ganze Situation ist mehr als prikär. Es ist nur ein Hauen und Stechen, leider zum Nachteil der Kinder. Die Mutter ist zu keinerlei Kompromissen bereit. Das alles ausführlich zu beschreiben, würde den Rahmen sprengen. Außerdem habe ich die Befürchtung, dass sie mitliest und wir dadurch irgendwelche Repressalien zu erwarten haben.
Nun zu meiner Frage: Mein Kumpel ist als Beamter in einer privaten Krankenkasse mit einer Selbstkostenbeteilung von ? % versichert. Die Kinder sind bisher bei der Mutter in ihrer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert, da die Mutter, bis zum Tage der Trennung, selbstständig war. Durch ihren Umzug ist sie arbeitslos geworden. Nach unseren Informationen erhält sie deshalb auch kein Arbeitslosengeld und muss ihre Krankenkassenbeiträge selber weiterzahlen.
Letzte Tage erhielt mein Kumpel einen Anruf von ihrer Krankenkasse mit der Info, dass diese zum Ende diesen Monats von der Mutter gekündigt worden sei.
Muss die Mutter und die Kinder (könnte ich noch nachvollziehen) in die private Krankenkasse aufgenommen werden? Wer bezahlt bei einem Arztbesuch der Mutter den Selbstkostenanteil? Was ist wenn sie einfach irgendwelche "Schönheitsoperationen" machen lässt, ohne vorher anzufragen, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Hallo Kuewalda,
finde Deine Frage sehr interessant, da auch indirekt betroffen bin.
Folgendes würde ich noch gerne genauer wissen:
Wenn die KM selbstständig war, dann müßte sie doch freiwillig in der gesetzlichen KV gewesen sein, oder? In der gesetzlichen KV sind Kinder kostenlos mitversichert. Das müßte doch dann auch hier so gewesen sein, denk ich mir.
Wenn sie danach arbeitslos wird, müßte sie doch über die ARGE wieder ganz normal gesetzlich versichert sein, und die Kinder widerrum kostenlos mit ihr.
Nun frage ich mich, warum sie diese Krankenversicherung kündigen sollte. Das würde ja nur dann "Sinn" machen, wenn ihr Mann als privat versicherter verpflichtet ist, sie mitzuversichern. Andereseits stünde sie ja ohne Krankenversicherungsschutz da, und das ist fatal.
Das würde mich interessieren: Ist der Mann dazu verpflichtet??
Dann die Kinder:
Falls kein Elternteil in der gesetzl. KV ist (und dort die Kinder kostenlos mitversichern kann), der eine Elternteil (wie in deinem Fall) keine KV hat, der andere privat versichert ist, dann wird sicherlich der privat versicherte Elternteil die KV für die Kinder stellen müssen, nehm ich mal an.
Was meinst du mit Selbstbehalt? Als Beamter zahlt die Beihilfe einen bestimmten Satz (80% für Kinder, sonst 70% bzw. 50%). Die verbleibende Lücke ist eben privat abzudecken.
Liebe Grüße
Flyaway
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Für die Kinder gilt eigentlich folgendes:
Entweder werden sie über den Elternteil der in einer gesetzlichen Versicherung ist familienversichert. Ist das, aus welchen Gründen auch imemr nicht möglich sind die Beiträge zu eienr KK zusätzlich zum KU zu zahlen.
Bei der KM gilt: Solange sie verheiratet sind kann sie über den Noch-Ehemann versichert werden, erst ab Rechtskraft der Scheidung muß sie selsbt für ihre Versicherung sorgen.
Schönheits-OP´s werden ja grundsätzlich nicht gezahlt, wenn es keine medizinsiche Notwendigkeit gibt und zahlen tut derjenige der den Behandlungsvertrag unterschreibt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für Eure bisherigen Antworten.
@ flyaway:
Ich meinte natürlich auch die Beihilfe :redhead:: . Du hast völlig recht, 70% bzw. 80% übernimmt die Beihilfe. Der Rest muss anderweitig abgesichert werden oder man bezahlt es selbst.
Madame (KM) war vor etlichen Jahren angestellt, und hat dann ein Kleingewerbe angemeldet. Deswegen konnte sie in ihrer Krankenkasse bleiben. Die Kinder waren wie gesagt kostenlos mitversichert.
Ich finde es einfach nur ein Unding, dass Madame aus "persönlichen" Gründen ihr bisher gutlaufendes Geschäft von heute auf morgen aufgibt und arbeitslos ist und dann noch auf den Putz haut, dass sie kein Geld zum Leben hat.
Sie hat sich schließlich ihr neues Leben selbst ausgesucht, ohne Rücksicht auf Verluste. Gleichzeitig verlangt sie Aufnahme in die Private Krankenversicherung meines Kumpels, weil "Wir sind ja schließlich noch verheiratet (O-Ton)". 😉
Das die Kinder in die Private Krankenversicherung aufgenommen werden ist selbstverständlich. Ich frage mich nur, wenn Madame mit dem bei ihr lebenden Kind zum Arzt geht, und irgendwelche zusätzlichen Untersuchungen verlangt, die nicht über die Krankenkasse abgedeckt sind (Chefarztbehandlung, Erste-Klasse-Zimmer etc.), wer übernimmt die Kosten? Mein Kumpel als Rechnungsempfänger? Da Madame ständig nur ihm eins reinwürgen will, kann man darauf warten, wann es dass erste Mal sein wird. Absprachen kennt die nämlich überhaupt nicht, und wenn doch hält sie sich eh nicht daran. :gunman:
Angeblich hat sie ihre Krankenkasse gekündigt, weil sie kein Geld hat. Genaues wissen wir aber nicht, weil ein vernüftiges Wort nicht mit ihr zu wechseln ist. Sie wird sofort ausfällig.
Bis dann
Gruß
die Küwalda
Moin kuewalda,
ich an Stelle Deines Kumpels würde meine Ohren auf Durchzug stellen. Wenn Madame glaubt, einen Rechtsanspruch auf Nicht-Berufstätigkeit bei gleichzeitiger privater Krankenversicherung zu haben - soll sie ihn doch einklagen! Faktisch wird sie dann erfahren, dass sie ihre (eheprägende) Berufstätigkeit nicht einfach an den Nagel hängen konnte, zumal sie für das nicht von ihr betreute Kind jetzt barunterhaltspflichtig ist (Stichwort: Erwerbsobliegenheit). Sie hat die Solidargemeinschaft nach Deiner Schilderung von sich aus aufgegeben - dann soll sie auch mit den Konsequenzen leben.
Wie ein Gericht im Einzelfall urteilen wird, kann man nicht ernsthaft prognostizieren. Wenn Dein Freund einen guten Anwalt hat, wird dieser möglicherweise den § 1579 einwenden; schliesslich hat die Ex Deines Kumpels ihre Bedürftigkeit selbst herbeigeführt; das ist keine besonders aussichtsreiche Position für eine Klage. Auch der "Ausbruch aus intakter Ehe" lässt sich hierunter subsummieren.
Dein Kumpel sollte jetzt einfach mal die Füsse still halten, bis die Forderungen von Madame beziffert sind (einzige Ausnahme: Antrag auf Aufnahme der Kinder in die PKV, damit hier keine Versicherungslücke entsteht). Es macht jedenfalls keinen Sinn, Madame in vorauseilender Resignation Geld hinterherzuwerfen - sie ist volljährig und für sich selbst verantwortlich. Um ihre KV kann sie sich wundervoll selbst kümmern; notfalls mit ihrer Hände Arbeit. Oder sie soll eben ihren neuen Sponsor bezahlen lassen, wenn sie der Ansicht ist, dass das im Jahr 2007 noch eine angemessene Frauenrolle ist...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.