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Privatversichert - ärztliche Privatleistungen - wer zahlt?

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(@redwood)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

mein Partner hat einen 15-jährigen Sohn, den er bei seiner privaten Krankenversicherung mitversichert hat. Er hat für diesen Sohn kein Sorgerecht, dieser lebt bei der Kindsmutter, die selbst privatversichert ist. Die beiden waren nie verheiratet, sie hatte von vorneherein das alleinige Sorgerecht, er bezahlt ganz normalen gesetzlichen Unterhalt für den Sohn, die Krankenversicherungsbeiträge für den Sohn erstattet ihm die Kindsmutter. Sie haben das mit der Versicherung so geregelt, weil es für die Kindsmutter einfach bequemer war.

Bisher lief die Rechnungszahlung problemlos: Die Rechnungen gehen an ihn, er reicht sie bei seiner Privatkasse ein, die bezahlen.

Nun gibt es aber diverse "Behandlungen" (psych. Gutachten, ärztliche Atteste, private Zusatzleistungen wie Keramikbrackets der Spange etc.), die die Mutter ohne vorige Absprache veranlasst hat, obwohl die Kostenübernahme nicht geklärt war. Diese Sachen werden von seiner Kasse niciht übernommen und jetzt hockt er auf diversen Rechnungen und Mahnungen, die er aus eigener Tasche bezahlen müsste.l

Meine Frage nun: Meiner Logik nach handelt es sich hierbei um pure Privatleistungen, die nicht in den Versicherungsrahmen fallen und die demnach die Mutter als Sorgeberechtigte zahlen müsste (wie eben z.B. auch ein Friseurbesuch, so blöd sich dieses Beispiel anhört). Die Rechnungen werden allerdings natürlich an meinen Partner gestellt, weil der ja Versicherungsnehmer der Krankenversicherung ist (der Arzt weiß ja schließlich nicht, was die private Krankenversicherung meines Partners übernimmt und was nicht).

Kann er verpflichtet werden, diese Atteste etc. zu zahlen oder gibt es die Möglichkeit, den Ärzten mitzuteilen, dass diese Rechnungen an die sorgeberechtigte Mutter zu stellen sind? Kennt jemand hier die gesetzliche Lage?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 10:50
(@Inselreif)

Hi Redwood,

grundsätzlich ist es so, wer die Musik bestellt, der bezahlt. Er könnte die Rechnungen also zurückgehen lassen.

Ich würde allerdings überlegen, deswegen ein Fass aufzumachen. Die KV-Beiträge sind nicht im KU enthalten. Wenn die KM das will, dann zahlt sie nicht mehr alles alleine sondern sie werden nach dem Verhältnis ihrer Einkommen zueinander aufgeteilt. Ob das langfristig günstiger ist, bleibt die Frage...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 10:58
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Danke für die schnelle Antwort 🙂

Naja, DAS wäre zu vernachlässigen. Er zahlt für die Mitversicherung des Sohnes 40 Euro monatlich. Die zu übernehmen wäre immer noch günstiger als die Rechnungen ihrer Sonderausstattungen zu bezahlen, die sich mittlerweile auf mehrere hundert Euro belaufen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 11:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er zahlt für die Mitversicherung des Sohnes 40 Euro monatlich. Die zu übernehmen wäre immer noch günstiger als die Rechnungen ihrer Sonderausstattungen zu bezahlen, die sich mittlerweile auf mehrere hundert Euro belaufen...

Gut aber das doch sicherlich nicht pro Monat oder? :puzz:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 11:12
(@redwood)
Rege dabei Registriert

In den letzten Monaten kamen mehrere Rechnungen zusätzlich. Zusatzleistungen für eine Zahnspangenbehandlung, Atteste etc.

Da die Handlungsweise der KM bekannt ist, kann man davon ausgehen, dass sie weiterhin "das Beste" für ihren Sohn bestellt, ohne vorher abzuklären, wer welche Kosten übernimmt.

P.S. Selbst mehrere hundert Euro im Halbjahr sind schlichtweg nicht finanzierbar für ihn.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 11:22
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann sollte er dringend mal mit der Mutter des Sohnes sprechen.
Dabei klar machen, dass er nur die Rechnungen bezahlt, die auch im Rahmen seines Vertrages abgedeckt sind.

Alles darüber hinaus sind vereinbarte Zusatzleistungen und in der Regel von der Auftraggeberin zu bezahlen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 11:28
(@Inselreif)

Hi Redwood,

für den Preis ist das aber ein Beihilfetarif oder wo bekommt man den so günstig?  😉
Rechne bitte damit, wenn die KM sich quer stellt, kann sie für den Junior einen eigenen Vertrag abschliessen und der wäre drei mal so teuer. Und dann ist die Frage, wie hoch ihr Einkommen ist (für die Verhältnisrechnung zählt nur der Anteil überm Selbstbehalt!). Und ob sie selbst ggf. Arbeitgeberzuschüsse bekäme. Ganz viele Unbekannte...

Der Mittelweg wäre, einfach darüber zu reden und eine gemeinsame Lösung zu finden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 11:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz so einfach ist das nicht, Inselreif.

Ärztliche Leistungen sind nur dann Sonderbedarf, wenn sie medizinisch erforderlich sind und wenn sie das sind, werden üblicherweise auch von der Kasse bezahlt.
Folglich ist alles, was die Kasse nicht bezahlt auch kein Sonderbedarf.

Dennoch wäre hier gut zu überlegen, ab welchem Punkt es sich lohnt, die bisherige, günstige, Regelung zu gefährden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 11:37
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Zur Erklärung:

Ja, Beihilfe 😉

Es wurde schon versucht, mit der KM zu reden. Die sieht das Problem meines Partners gar nicht. Sie ist der Meinung, der Sohn BRAUCHT unbedingt Keramikbrackets, die normalen sind nicht gut genug. Sie ist auch nicht willens, den Sohn in ihre Versicherung zu übernehmen (auch Beihilfetarif), einfach, weil es so für sie bequemer ist, zudem sie sich ja dann mit all den Rechnungen rumärgern müsste. Und sie hat angekündigt, sie wird weiterhin ohne Absprache für ihren Sohn "bestellen", was sie persönlich für nötig hält, ob das die Kasse übernimmt oder nicht.

Verdienen tut sie ungefähr so viel wie mein Partner, der allerdings seinerseits noch Unterhalt für eine Exfrau und zwei weitere Kinder zu bezahlen hat (alles ein wenig kompliziert bei uns ;))

Wie gesagt, es geht hier nicht um Zahlungsunwillen des Kassenbeitrags an sich, sondern lediglich um die Zahlungen zusätzlicher, pur privater ärztlicher Leistungen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 11:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber genau diese Leistungen

sondern lediglich um die Zahlungen zusätzlicher, pur privater ärztlicher Leistungen.

sind meiner ansicht nach durch den zu bezahlen, der sie bestellt.

Davon auszugehen, dass es in diesem Fall der KV ist, finde ich schon recht vereinfacht und schlichtweg falsch.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 11:55




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie ist der Meinung, der Sohn BRAUCHT unbedingt Keramikbrackets, die normalen sind nicht gut genug.

Prima. Dann braucht sie ja nur noch zu bezahlen, was sie für nötig hält.

Und sie hat angekündigt, sie wird weiterhin ohne Absprache für ihren Sohn "bestellen", was sie persönlich für nötig hält, ob das die Kasse übernimmt oder nicht.

Gut. Es steht ihr selbstverständlich frei, alles zu zu bestellen und zu bezahlen, was ihr Herz begehrt.
Oder bezahlt er auch ihre Rechnungen vom Ottoversand?
Sie hat überhaupt kein Recht, auch nur einen Hustenbonbon auf seine Rechnung zu kaufen.

Wenn er es drauf anlegt, kann er sämtliche Rechnungen zurück gehen lassen.
Dann bleibt sie solange auf den Rechnungen sitzen, bis sie den Sohn selbst versichert.
Nur mit der Rechnung für die Versicherung kann sie wieder bei ihm auftauchen.

Es gibt nämlich nur den Anspruch auf eine Versicherung und nicht auf Übernahme sämtlicher Arztrechnungen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 12:08
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Danke für die Antworten.

Damit habt ihr schnell unseren Seelenfrieden mal wieder ansatzweise hergestellt 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 12:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn die ganzen Rechnungen an ihn adressiert sind (davon gehe ich aus, da das Kind ja über ihn versichert ist) dürfte das einfache zurückschicken nicht ausareichen.

Er müßte für die Rechnungen, die nicht erstattet werden die Ärzte anschreiben und sie drauf aufmerksam machen, das ihn diesen Fällen der REchnungsempfänger falsch ist und berichtigt werden muß.

Blöd, wen nes schon Mahnbescheide gibt, dann müßte er diese ganz schnell mit der Begründung, das er nichts bestellt hat und man sich an seine Ex wenden soll ans Gericht schicken. Hat er nicht innerhalb der Frist reagiert wird er zahlen müßen und kann versuchen sich das Geld auf dem Klageweg von der Ex wiederzu holen.

Für dier Zukunft sollte er alle ihm durch Rechnung bekannten Ärzte anschreiben und sie darauf hinweisen ,das für alle Zusatzleistungen die REchnung an KM gestellt werden muß, da er keine Veranlassung sieht medizinisch nicht notwendigen Luxus zu finanzieren. Das aber auch mti dem Hinweis, das er sich eine Prüfung des medizinisch notwendigen durch seine Kasse vorbehält, sollte nun plötzlich alles medizinisch notwendig sein.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 12:26
(@Inselreif)

Hi Beppo,

Ärztliche Leistungen sind nur dann Sonderbedarf, wenn sie medizinisch erforderlich sind

ja, klar. Meine ins Spiel gebrachte Aufteilung nach Einkommen bezog sich auf eine von ihr abgeschlossene Krankenversicherung, die als Mehrbedarf zu behandeln wäre.
Dass es keine Grundlage gibt, wieso er die teuren Rechnungen auch nur anteilig bezahlen soll, da sind wir uns doch völlig einig.

Die Frage ist schlichtweg, was günstiger ist: freiwillig und ohne grosse Diskussion alles oder einen Teil der übertriebenen Behandlungskosten übernehmen oder aber gezwungenermassen einen mehr oder weniger grossen Teil der dann vielleicht höheren KV-Beiträge.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 18:01
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Er müßte für die Rechnungen, die nicht erstattet werden die Ärzte anschreiben und sie drauf aufmerksam machen, das ihn diesen Fällen der REchnungsempfänger falsch ist und berichtigt werden muß.

Ist er dabei. Er schreibt zudem dazu, dass in Zukunft Sonderleistungen direkt der Sorgeberechtigten in Rechnung zu stellen sind. Drum hilft dieser Thread hier so, weil man dann schonmal Info bzw. einen Eindruck hat, ob solches Handeln überhaupt statthaft ist oder die Ärzte dann einfach zurückschreiben: Ist mir doch wurscht, zahl gefälligst und man dann wieder angesichts der Summe den Kopf verliert 😉

Das mit den Mahnbescheiden hat den Hintergrund, dass bei manchen Sachen (Therapie und Sonderleistungen des Kiefernorthopäden) ein Übernahmeprüfungsverfahren der Kasse lief, das nun negativ beschieden wurde. Normal ist es so, Rechnungen kommen, er leitet die weiter, die Kasse/Beihilfe zahlt. Hier war es so, die Kasse prüfte ewig und zahlt eben nun nicht. Währenddessen kamen Mahnungen. Aber das ist mit dem Arzt jetzt schon geklärt und der Therapeut legt die Behandlung auf Eis, bis die Kostenübernahme geklärt ist.

So ganz nebenbei: Was ich ja "witzig" bei dem Ganzen finde ist, dass bei mir als Kassenpatientin Privatleistungen als solche vom Arzt deklariert werden und bei anderen Dingen erst ein Behandlung- bzw. Kostenplan erstellt wird, den ich vor der Behandlung bei der Kasse einreichen muss. Bei Privatpatienten scheinen die Ärzte das nicht so zu machen, die machen einfach alles und stellen danach Privatrechnungen, egal ob diese von der Privatkasse übernommen werden oder nicht. Wusst ich bisher nicht. Man lernt doch nie aus...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 19:53
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

wenn es da immer wieder solche Probleme gibt, und die Mutter einen genauso günstigen Beihilfetarif bekommt wie der Vater warum lässt er die Versicherung weiter über sich laufen? Kann er sie nicht kündigen? Ich finde solche Verflechtungen zwischen Ex-partnern immer problematisch, und das bestätigt sich hier ja auch.
Also für die Zukunft wäre mein Bestreben, dass die KM die Versicherungsnehmerin wird.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 20:37
(@Inselreif)

Hi Redwood,

Bei Privatpatienten scheinen die Ärzte das nicht so zu machen, die machen einfach alles und stellen danach Privatrechnungen, egal ob diese von der Privatkasse übernommen werden oder nicht.

Der Unterschied ist, dass er beim Kassenpatienten zwei Vertragspartner (die Kasse und den Patienten) hat, beim Privatpatienten eben nur einen und der bekommt die Rechnung. Was der dann später von wem erstattet bekommt, ist sein Bier und das kann der Arzt ohne Kenntnis des Vertrags auch nicht wissen. Einige Versicherungen haben auch Infozettel, die man dem Arzt einreichen kann, um sich vorher zu informieren, was erstattet wird.

@ginnie: die Aufnahme in den eigenen Vertrag ist manchmal für den KV die einzige Möglichkeit zu erfahren, welche ärztlichen Behandlungen stattgefunden haben.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 20:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin.
ich glaub, es war schon mal erwähnt, aber ich halte es für wichtig, es nochmal herauszuarbeiten:

"Kunde" des Arztes ist das Kind, deshalb ist es selbst Rechnungsempfänger bzw. die KM wg Sorgerecht. KV kann ja gar nicht überprüfen, ob die Arztrechnung i.O. sind
Das die Versicherung über den Vater läuft ist zwar eine unglückliche Verquickung, aber nicht das Prob.
Das hier wäre der "normale Weg":
KM erhält Rechnung -> gibt sie KV -> der reicht sie ein -> Überweisung auf Kto KM -> Bezahlung Arztrechnung durch KM

Problem ist hier, dass KM Leistungen beauftragt, für die sie vorher einen Heil- und Kostenplan benötigt, auf dessen Basis entschieden wird, was überhaupt von der PKV übernommen wird. Diesen erstellen zu lassen und (über KV) bei PKV einzureichen hat sie wohl versäumt, deshalb gibt es keine (anteilige) Erstattung. Bei diesem Vorgehen wäre erst nach Ablehnung einer Kostenübernahme (und damit noch vor Behandlung, also vor Rechnung und Mahnung) das Gezackere losgegangen, wer mit welchem Anteil den Mehrbedarf hier zu tragen hat. In diesem Fall hat KM Leistungen bestellt, die aufgrund eines "Formfehlers" nicht von PKV übernommen werden -> also eindeutig Fehler bei KM.

Ich hoffe nur, dass KM die PKV-Bedingungen kennt, nicht dass sie sich rausredet, dass sie nicht gewusst hätte (und der böse KV es ihr vorenthalten  hätte:knockout: ), dass es einen Heil- und Kostenplan braucht...

Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 21:14
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Das hier wäre der "normale Weg":
KM erhält Rechnung -> gibt sie KV -> der reicht sie ein -> Überweisung auf Kto KM -> Bezahlung Arztrechnung durch KM

Das ist wohl wahr. Warum der KV das Geld lieber direkt überweist, ist die Tatsache, dass er nicht sicher sein könnte, dass die Arztrechnungen dann bezahlt würden, wenn das Geld auf dem Konto der KM wäre. Evtl. stünde dann stattdessen eine neue Couch in deren Wohnung 😉 Leidtragender wäre dann wahrscheinlich mein Partner, der ja immer noch Versicherungsnehmer ist. Aber das ist wieder eine andere Geschichte 😉

Ich habe mittlerweile übrigens erfahren, dass ein Versicherungswechsel auch nicht ganz so einfach ist. Die Privatversicherung für den Sohn kann erst zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden und dann auch erst, nachdem eine Bestätigung der Versicherung der KM vorliegt, dass die den Sohn bei der KM mitversichert. Sperrt die KM sich (was sie wohl aus diversen Gründen tun wird), kommt der KV nicht raus.

Ich persönlich war nie ein Freund von solchen Good-Will-Arrangements, man weiß ja nie, wann wer den guten Willen gnadenlos ausnutzt. Aber nun ist das Kind wohl schon in den Brunnen gefallen. Eure Beiträge machen es weniger belastend 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 23:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Redwood,

ich muss die Docs ein bisschen in Schutz nehmen: Wenn eine Mutter sagt "Rechnung an den Vater", setzen die (zu Recht) voraus, dass das so abgesprochen ist und hinterfragen nicht, ob der Vater das auch wirklich will.

Wenn Dein Partner solche Rechnungen bekommt, reicht allerdings eine kurze freundliche Mitteilung mit dem Inhalt "weiss ich nix davon, habe ich nicht bestellt; Rechnung bitte an die Auslöserin der Kosten, Frau XYZ, Adresse..."

Wenn die Ex erst einmal zwei oder drei solcher Rechnungen zur Zahlung bekommen hat, wird sie sich das künftig gut überlegen: Sie allein ist die Vertragspartnerin für privatärztlichen Luxus und nicht die PKV oder der Vater. Und auch eventuelle Inkasso-Massnahmen der Ärzte könnten und würden sich allein gegen sie richten.

Aber Dein Partner muss dafür natürlich einen geraden Rücken haben; mit Kuschen vor der Ex wird das nix.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 01:03




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