Hallo Zusammen,
im Oktober wird einer meiner beiden Söhne 18 (der zweite wird jetzt 14) und lebt im Haushalt der KM. Er besucht ein Gymnasium (bislang sehr erfolgreich 🙂 ) .
Da dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden (und ich wohl der einzig Zahlende bleiben werde) nun folgende Frage:
Bislang werden die Kids auf den Lohnsteuerkarten eingetragen (jeweils mit 1,0), bleibt das so oder ändert sich das zu meinen Gunsten in 0,5 KM und 1,5 für mich ?
Wenn ja wie beweise ich das denn der LSK ausstellenden Stelle?
Wie wird denn dann mit dem Kinderfreibetrag verfahren ?
Vielen Dank für einen Hinweis und
Schönen Gruß!
Hallo,
wenn ihr geschieden seit ist es grundsätzlich nicht möglich den Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil zu übertragen. Soweit ich weiß gilt das auch für volljährige Kinder.
MfG
Hallo RomyH,
Danke für Deine Antwort - ja wir sind geschieden. Für jedes der beiden Kinder wird im EST Bescheid für jedes Kind die Hälfte des jeweiligen Freibetrages nämlich 3012 € pro Kind berücksichtigt.
Daher ist eine der Fragen : Wie läuft es nachher ?
Schönen Gruß
Hi
Soweit ich weiß gilt das auch für volljährige Kinder.
Falls das Kind einen eigenen Haushalt hat und ein ET min 75% der UH-Last trägt geht es schon. Das dürfte selbst bei minderj. Kindern unter diesen Umständen der Fall sein. Der Schlüssel liegt meines Erachtens darin, ob ein ET hier noch Betreuungs-UH leistet. Mit Volljährigkeit hat das sich ja meist erledigt. Dann dürfte nur noch die Quote bei der Ableistung des UH zählen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.