Hallo Leute
Ich hab Heute eine Rechnung meines Anwalts erhalten, die Forderung ist aus dem letzten Jahr und betraf die Trennung, Unterhaltsberechnung; Umgang usw
Jetzt meine Frage kann ich das bei der Steuer absetzen?
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Liest du auch mal im Forum? 😡 Das Teil ist keine 3 Tage alt.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-21653.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep
nicht böse sein
Ja , das hab ich gelesen.
Doch die se Rechnung betrifft eben noch nicht die Scheidung, sondern nur das Vorspiel.
Also die Dinge die zeitnah zu meiem Auszug geregelt werden mussten
Grüsse Gerhard
Sorry habs gefunden in wedis link. also nix da mit absetzen
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo zusammen,
jetzt habe ich auch noch eine Frage zu diesem Thema und keine Sorge, ich habe mir die Links alle durchgelesen.
Sind denn die RA-Kosten für Unterhaltsfragen bzgl. Betreuungsunterhalte und Kindesunterhalt absetzbar, wenn es sich um ein nichteheliches Kind handelt? Die vorherigen Antworten und Links bezogen sich immer auf Scheidungen.
Danke und falls ich was im Forum überlesen haben sollte, bitte nicht gleich steinigen.
Gruß
Roland