Moin,
diese äußerst spannende Frage hatte ich in meiner eigenen Einkommensteuererklärung auch zu klären und bin fast vom Glauben abgefallen. Denn es ist tatsächlich so, wenn der Unterhaltsempfänger bspw. im Jahr 2008 unterschreibt, dass er 7000 Euro als Unterhalt erhalten hat und diese versteuern wird, dann laufen die Folgejahre problemlos durch, sofern da auch 7000 Euro oder darunter bezahlt werden. Wird im Folgejahr aber mehr als 7000 bezahlt, muss die Anlage U erneuert werden.
:phantom:
Ich halte das zwar auch immer noch für widersinnig, allerdings hat sich weder das für mich zuständige Finanzamt noch mein oberster Einkommensteuerboss vom Gegenteil überzeugen lassen.
Eine klare Aussage dazu gibt es weder im Gesetz, noch in den Richtlinien, noch in den Kommentaren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist ja ein Ding.
Sorry Habakuk.
Ich finde das ja sogar halbwegs nachvollziehbar nur widerspricht es eben dem geschriebenen Wort.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Habe genau diese Erfahrung mit dem Bad Segeberger FA gemacht.
Im Prinzip bis auf Widerruf gültig - aber durch die Abfindung wurde 2010 mehr als
2009 bezahlt - also neue Anlage U.
Nur das ich für den Nachteilsausgleich der KM nun wieder eine neue Anlage U brauche
finde ich herrlich buerokratisch.
Dann kommt sie Ende des Jahres wieder und will von den 3,6k denAusgleich obgleich der
ueber sie direkt ans FA ging...
Echt geil :knockout:
Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...
so mal wieder was neues.
Ex Frau will Anlage U nicht unterschreiben.
Hat selbige letztes Jahr widerrufen.
Mit der Anlage rechnet mir das Programm 6500 Rückzahlung aus.
Ohne 4900.
Mir ist bewusst das ich sie verpflichten kann diese Anlage zu unterschreiben.
Allerdings frage ich euch nach eurer Meinung ob sich das dann wirklich lohnt.
Sie arbeitet wieder Vollzeit und rechnet dadurch mit "hohen Rueckzahlungen".
Bin mir nicht sicher, ob der Nachteilsausgleich dann fasst die 1600Euro nahezu auffrisst....
Was gibt s denn noch für anständige Männer? Bruce Willis, Silvester Stallone, ich und Obelix...
Dann solltest du umgehend eine Frist (2 Wochen) zur Unterschrift setzen und darauf hinweisen, dass du nach fruchtlosem verstreichen der Frist die EU-Zahlungen einstellen wirst und dann auch sofort den Titel angreifen, samt EA auf Pfänungsschutz.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
N'Abend zusammen
ich häng mich hier mal ran ...
War ganz lehrreich im Archiv nach "Nachteilsausgleich" zu suchen.
(H)Ex schreibt mir heute das Sie 1585 Teuro von mir will.
Das FA will von ihr 888 € weil ich ihr letzte Jahr noch nachehelichen UH gezahlt hab.
Ohne UH hätte sie 697 € Rückzahlung bekommen.
Sie hat Ihren Original-Bescheid für 2012 kopiert und dazu zwei Ausdrucke von fiktiven Steuerberechnungen aus Elster-Formular vom letzten April.
Einmal mit einmal ohne die Kohle die ich ihr letztes Jahr überwiesen hab.
Der eine Elster-Ausdruck sieht centgenau wie der Original-Bescheid aus => Hex muss 888 nachzahln, das steht fest.
Der andere sieht Punkt für Punkt genauso aus - bis auf die Stelle "Sonstige Einkünfte - Einnahmen aus Unterhaltsleistungen".
Der fehlt und schon gibts - aufm Papier - 697 zurück.
Die 888 will ich ihr gern ersetzen. Die muss sie ja in den nächsten Tagen wirklich abdrücken.
Ich hab 2012 fast 3 Riesen weniger Steuern gezahlt, da tun mir die 888 nicht weh.
Aber wenn ich ihr 1585 geb, kriegt sie mehr als die Hälfte meiner Steuererstattung.
Das kanns ja wohl nicht sein! Das Geld hab ich schon anders verplant.
Weiß jemand ein kluges Argument dagegen?
Danke fürs mitrechnen.
Schönen Abend noch!
Horst
Du brauchst ihren Steuerbescheid.
Da steht ihr Brutteinkommen inkl. des Unterhalts, die Summe ihrer Abzüge und ihr zu versteuerndes Einkommen, sowie der zu zahlende Steuerbetrag. Und zwar der der insgesamt zu bezahlen ist, inkl. aller Vorauszahlungen.
Dann nimmst du ihr zu versteuerndes Einkommen, ziehst deinen Unterhalt ab und gibst den Rest in einen Nettolohnrechner ein.
Die Differenz musst du ihr ersetzen.
Deutlich einfacher ist es aber, wenn du uns einfach mal die konkreten Zahlen nennst.
Es kann übrigens gut sein, dass du deutlich mehr als die Hälfte deiner Ersparnis an sie auszahlen musst, sogar 100% oder sogar darüber.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo!
Hexes Steuerbescheid für 2012 hab ich in Kopie. Dazu zwei Elster-Formular Ausdrucke.
Der eine sieht haargenau wie der Originalbescheid aus. Centgenaue Vorausberechung von April. Demnach muss sie 888 Euro nachzahlen. Da beisst die Maus kein Faden ab.
Der andere Elster-Ausdruck hat auch alle Abzüge (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Versicherungen, KiTa-Kosten, Altervorsorge usw.) Punkt für Punkt exakt genauso.
Das Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist auch dasselbe wie im Original. Es fehlt da nur mein Unterhalt. Und schwupps - kriegt sie 697 zurück. Aufm Papier.
Die will sie von mir auch noch. Zusätzlich zu den 888 die das Finanzamt ihr abknöpfen wird. Ich will bei den 888 bleiben statt 1585 an die Hex rauszuhauen.
Was hilft mir dabei ein Brutto-Netto-Rechner? Da ist der Nachteil noch viel größer weil der ganze andere Kram nicht abgezogen wird. Hat LBM schön verständlich erklärt. Passt mir trotzdem nicht. Vor Gericht komm ich damit nicht durch das ist mir klar. Drum will ich sie außergerichtlich belabern und suche Argumente. Meine Ex ist zu nachgiebig um wegen 697 vors Gericht zu ziehen. Hat kein Bock auf Stress. Die schiebt lieber ne ruhige Kugel. Hat jemand Ideen?
H.
Demnach muss sie 888 Euro nachzahlen. Da beisst die Maus kein Faden ab.
Das ist so ziemlich die einzige Zahl auf die es überhaupt nicht ankommt.
Aber ich hatte übersehen, dass du offensichtlich gar nicht an der Wahrheit interessiert bist sondern nun daran, ihr Blödsinn zu verkaufen.
Aber wenn dieses Argument nicht zündet
Das Geld hab ich schon anders verplant.
könntest du dich vielleicht auf dem Boden wälzen, mit Händen und Füßen strampeln und die Luft anhalten bis du blau anläufst.
Vielleicht ist das ja überzeugend.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
nur mal kurz für mein Verständnis:
Wenn dem Unterhaltsberechtigten steuerliche Nachteile dadurch entstehen, daß er Unterhalt bekommen hat (!), muß derjenige, der den Unterhalt bezahlen mußte, diesen Nachteil ausgleichen, zusätzlich zum geleisteten Unterhalt?
Sprich: Wenn mein Chef mir soviel bezahlt, daß ich Steuern nachzahlen muß, hol ich mir das Geld von meinem Chef? Gut, das ist ein blödes Beispiel, aber was an der ganzen Sache verstehe ich falsch?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Der Nachteilsausgleich ergibt sich durch folgendes:
Der Unterhaltsverpflichtete gibt bei seiner Steuererklärung die Höhe des gezahlten Unterhaltes an. Die Anlage U verringert sein steuerpflichtiges Einkommen um die Höhe des gezahlten Unterhaltes.
Der Unterhaltsberechtigte muss bei seiner Steuererklärung die Höhe des erhaltenten Unterhaltes als Einkommen angeben. Die Anlage U erhöht sein Steuerpflichtes Einkommen um die Höhe des gezahlten Unterhaltes.
Der Unterhaltsberechtigte zahlt seinen eigenen Steueranteile (ohne Anlage U) wie bisher oder bekommt was wieder. Die aufgrund der Anlage U zu zahlenden Steuern müssen vom Unterhaltsverpflichteten übernommen werden.
Dafür hat der Unterhaltsverpflichtete im Regelfall eine Steuerersparnis.
Allerdings besteht beim Unterhaltsverpflichteten das Risiko, dass er mehr Nachteilsausgleich zahlen muss als er durch die Angabe der Anlage U gespart hat....
Sophie
@ Frieda zur Ergänzung:
Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung. Das heißt, der Unterhaltsempfänger muss es nicht versteuern, der Unterhaltszahlende kann ihn dann aber auch nicht steuerlich absetzen.
Eine Sonderregelung ist: WENN der Unterhaltszahlende die Leistungen als Sonderausgaben absetzen will, muss der Unterhaltsempfänger sie versteuern. Da für den Unterhaltsempfänger das keinerlei Vorteile hat sondern nur Nachteile, muss (zivilrechtlich) der Unterhaltszahlende den Nachteil ausgleichen. Nachteil ist nicht nur das, was der Empfänger zahlen muss, sondern auch die Erstattung, die ihm ggf. dadurch flöten geht, so wie hier HoWis Frau. Das kann zudem auch weiter aus gekürzten Sozialleistungen oder höheren Kitakosten bestehen.
Es macht also nur Sinn, wenn die prozentuale Steuerlast nach geltend gemachtem Unterhalt immer noch verschieden ist. Wenn also HoWi 3000 wieder bekommt und Ex davon 1500 bekommt, dann hat er unterm Strich immer noch 1500 Gewinn gemacht, AUSSERDEM kann er den Nachteilsausgleich bei der Steuererklärung des Jahres, in dem er den Nachteilsausgleich geleistet hat, wiederum als Unterhalt absetzen (sofern die Höchstgrenze nicht überschritten ist).
@HoWi: Wenn sie ihre Zustimmung zurück zieht, bekommst Du zukünftig gar nichts mehr. Ich finde es absolut asozial, dass Du nur darüber nachdenkst sie zu bes.cheißen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
[...] AUSSERDEM kann er den Nachteilsausgleich bei der Steuererklärung des Jahres, in dem er den Nachteilsausgleich geleistet hat, wiederum als Unterhalt absetzen (sofern die Höchstgrenze nicht überschritten ist). [...]
Das ist interessant, muß SIE dann diesen Nachteilsausgleich erneut als Einkommen angeben, und wird der bei Ihr nochmal versteuert?
Ansonsten kann ich Unterhaltspflichtigen nur empfehlen bei der Steuererklärung einmal mit und einmal ohne Unterhalt zu rechnen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Endbeträgen (Erstattung oder Zahlung) sollte der Maximale Betrag sein, den man als Ausgleich für den Steuernachteil des Berechtigten abdrücken muss. Des weiteren erkennt man da schon ggf. das kleine PLUS, was einem dadurch bleibt.
Jaja, es macht schon Spaß, Geld zu verplanen, das man nicht hat, und das einem ggf. auch nicht zusteht.
Der Betrag der hier von der Ex gefordert wird scheint durchaus plausibel.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo,
danke für die Erklärungen. 🙂 Ich denke, ich habs begriffen und bin froh, das bei uns weder TU noch nachehelicher Unterhalt ein Thema war. Allein die steuerliche Auseinandersetzung wäre ein neuer Kriegsgrund gewesen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo zusammen,
und bin froh, das bei uns weder TU noch nachehelicher Unterhalt ein Thema war.
Ich gehe davon aus, dass HoWi ebenfalls froh wäre, wenn's bei ihm und der ihm ehemals angetrauten Power-Frau genau so gewesen wäre; außerdem hätte er dann auch nicht den geringsten Anlass gehabt, das arme bemitleidenswerte Weibchen um das zu bes.cheißen, worauf sie einen Anspruch(TM) hat ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ja, du verstehst es falsch.
Der Nachteil entsteht nicht dadurch, dass sie Unterhalt bekommt, sondern dadurch, dass sie ihn versteuern muss.
Normalerweise ist der Unterhalt vom bereits versteuerten Einkommen, für den Empfänger also Steuerfrei, zu entrichten.
Um das abzumildern gibt es das Realsplitting mit der Anlage U.
Der Pflichtige kann den EU steuerlich absetzen, dafür muss die Berechtigte ihn versteuern.
I.d.R. spart er dadurch mehr Steuern, als sie bezahlen muss.
Deswegen hat sie den Anspruch, dass er ihr diesen Steuerbetrag ersetzen muss.
Wenn sie gar kein eigenes steuerpflichtiges Einkommen hat, muss er ihre gesamten Steuern zahlen.
Wenn sie bereits auf eigenes Einkommen Steuern bezahlt, muss man 2 mal rechnen.
Einmal mit Unterhalt einmal ohne und die Differenz ausgleichen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
Normalerweise ist der Unterhalt vom bereits versteuerten Einkommen, für den Empfänger also Steuerfrei, zu entrichten.
Oder, ums drastischer zu sagen: leistungsloses Einkommen, und das auch noch steuerfrei.
Von solch doppelt paradiesischen Zuständen können Leute wie ich nur träumen.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung. Das heißt, der Unterhaltsempfänger muss es nicht versteuern, der Unterhaltszahlende kann ihn dann aber auch nicht steuerlich absetzen.
Hi LBM danke für deine Erklärung.
Find ich trotzdem nach einer Trennung ziemlich schräg.
Vor der Trennung wirtschaftet man aus einem Topf das ist klar.
Seit meinem Auszug zwingt der Gesetzgeber mich den Lebensstandard der Ex bis zur Scheidung zu finanzieren.
Malachit bringts auf den Punkt:
leistungsloses Einkommen, und das auch noch steuerfrei.
Von solch doppelt paradiesischen Zuständen können Leute wie ich nur träumen.
@HoWi: Wenn sie ihre Zustimmung zurück zieht, bekommst Du zukünftig gar nichts mehr. Ich finde es absolut asozial, dass Du nur darüber nachdenkst sie zu bes.cheißen.
(H)Exes Zustimmung brauch ich zukünftig nicht mehr weil ich seit Januar 2013 gar kein Unterhalt mehr zahle.
Kann sie etwa rückwirkend für 2012 ihre Zustimmung zurückziehen?
Dann soll ich den Unterhalt den ich 2012 gezwungenermaßen abgedrückt hab nicht mit 888 oder 1580 sondern mit 3000 Euro nachversteuern?
Kann sie das wirklich tun?
Sch***ß-Spiel 😡
Danke für Eure Info!
Gruß Horst
Kann sie etwa rückwirkend für 2012 ihre Zustimmung zurückziehen?
Glück gehabt! Aus der Nummer kommt Hex für 2012 nicht mehr raus.
smartsteuer sagt:
Antrag und Zustimmung zum begrenzten Realsplitting können nicht – auch nicht übereinstimmend – zurückgenommen oder nachträglich beschränkt werden (BFH Urteil vom 22.9.1999, XI R 121/96, BStBl II 2000, 218). Die Wahlrechtsausübung bindet die Betroffenen bereits vor der Unanfechtbarkeit der Steuerbescheide.
Wenn ich ihr den kompletten Nachteilsausgleich einfach nicht ersetze muss sie eben gerichtlich gegen mich vorgehen.
Was laut ISUV-Forum auch nicht immer von Erfolg gekrönt ist ... :rofl2:
Zum Glück scheut meine phlegmatische Ex gerichtliche Auseinandersetzungen wie der Teufel das Weihwasser.
Ex lamentiert immer das das den Kindern schadet wenn wir streiten und dann gibt sie jedesmal nach.
Jetzt bin ich ganz zuversichtlich das sie einfach die 888 € annehmen und auf eine Klage verzichten wird.
Das FA wär wahrscheinlich nicht so zimperlich mit mir umgesprungen wenn Hex ihre Zustimmung rückwirkend zurückgezogen hätte.
Genau damit hat die mir ehemals angetraute Power-Frau ( :thumbup: @ Malachit) nämlich gedroht.
Ist zum Glück nur heiße Luft.
Genau wie ihr Gesülze von wegen "ehebedingter beruflicher Nachteil" Ende letzten Jahres.
Vereinbart war das wir uns vor dem 30. November auf einen neuen Betrag für 2013 einigen.
Ich hab Anfang Januar die Zahlungen an Hex eingestellt. Für die Kleine zahl ich. Noch. ABR-Antrag läuft.
Seit Januar bombardiert Hex mich mit Unterhaltsforderungen aus unserer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Die ignorier ich einfach und lass es mir gut gehen mit der gesparten Kohle.
Bevor die Olle ihren faulen Hintern vom Sofa hoch und vor einen Richtertisch kriegt friert die Hölle zu.
Gruss Horst
Hallo Horst,
(...) Scheidungsfolgenvereinbarung. Die ignorier ich einfach (...)
Hrmpf. Und warum hast du dann überhaupt eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgehandelt, wenn du dich anschließend eh' nicht an diesen Kompromiss zu halten gedenkst?
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.