Hallo,
ich habe Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ehegatten.
Zwar ist es für mich noch nicht so weit - ich möchte mich aber schonmal informieren.
Ich habe auch schon über die Suche Anworten gesucht - bin aber bei den Ergebnissen nicht fündig geworden oder es sind widersprüchliche Informationen.
Wenn für das Jahr, in dem die Trennung vollzogen wurde noch eine gemeinsame Veranlagung vorgenommen wird...
a) wie ist die Erstattung auf beide aufzuteilen. Meine Noch-Frau hat nämlich schon angekündigt, dass sie die vollständige Erstattung haben möchte, weil sie für die absetzungsfährigen Kosten verursacht (Fortbildungen). Bei einem Bruttogehalt von 1100 Euro zahlt sie nur fast keine Steuern.
b) werden meine EU-Zahlungen hier schon berücksichtigt oder erst im Jahr danach, wenn getrennt veranlagt wird?
c) führt eine Erstattung dazu, dass ich im Folgejahr einen höheren EU zahlen müsste? Denn ich habe gelesen, dass Steuererstattungen wieder in die Berechnung des Unterhalts einfliesen müssen. Oder antizipiert man den Steuervorteil und er wird bereits durch die Unterhaltsbeträge abgegolten ?
Wie verhält es sich dann später, wenn bei getrennter Veranlagung ein Realsplittung durchgeführt wird?
Zunächst muss ein evtl. entstandener Nachteil meiner Ex ausgeglichen werden (Steuernachzahlung oder Krankenkassenbeitrag..).
Was bekommt sie aber von dem Erstattungsbetrag darüber hinaus ? Und gibt es auch hier evtl. wieder eine Rückwirkung auf den künftigen EU ? Muss ich also letzlich mit einer 50:50-Aufteilung der Erstattungen rechnen ?
Gibt es hierfür eine verständliche Literatur ?
Mfg
koala1