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Realsplitting - Nachteilsausgleich

 
(@tomate)
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Hallo zusammen,

so, nachdem nun der Steuerbescheid 09 bei Ex gestern eingeflogen ist und ich aufgrund der nachzuzahlenden Beträge etwas bleich geworden bin, hier folgende Frage:

Nehmen wir mal folgende fiktive Zahlen:

Unterhaltszahlungen an Ex in 09: 10.000 Euro
Selbst erzieltes EK der Ex in 09: 7.500 Euro

In der Einzelbetrachtung beider Beträge entfallen laut Grundtarif auf den Unterhalt bereits Steuern an, auf das erzielte EK der Ex jedoch nicht.

In Summe werden zur endgültigen Festsetzung der Steuern aber beide Beträge nach Abzug von eventuellen Freibeträgen herangezogen. Nehmen wir bei dem o.g. Beispiel mal an, dass wären rund 15.000 Euro. Hierauf wird nun nach Grundtarif die endgültige Steuer angesetzt, welche deutlich höher ist als nur die alleine auf den Unterhalt.

Laut Unterhaltsrecht muss ich ja der Ex den vollen steuerlichen Nachteil des Realsplittings ersetzen. Ist es dabei wirklich korrekt, dass ich auch die auf ihr EK anfallenden Steuern ihr ersetzen muss, wenn wie in diesem Beispiel hier gezeigt, normalerweise ohne Unterhalt keine Steuern auf ihr EK angefallen wären?

Ich befürchte, ich kenne die Antwort auf diese Frage bereits. Ich möchte allerdings auf Nummer Sicher gehen, daher meine Nachfrage.

Danke vorab.

Grüße,
Tomate

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2010 15:30
 elwu
(@elwu)

Laut Unterhaltsrecht muss ich ja der Ex den vollen steuerlichen Nachteil des Realsplittings ersetzen. Ist es dabei wirklich korrekt, dass ich auch die auf ihr EK anfallenden Steuern ihr ersetzen muss, wenn wie in diesem Beispiel hier gezeigt, normalerweise ohne Unterhalt keine Steuern auf ihr EK angefallen wären?

Hallo,

jep, genau so. Immer das komplette Delta zwischen mit und ohne Realsplitting.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 16:51
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja,

ist so.

Im 1. Jahr war´s ein Minibetrag, mittlerweile *schluck*. Aber ein kleiner Vorteil verbleibt ja, deshalb: gut, dass Ex überhaupt arbeitet.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2010 17:21
(@tomate)
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Hallo zusammen,

danke für die Bestätigung. Auch wenn der Sachverhalt ziemlich doof ist...

Bei mir hat sich der Betrag nämlich von 08 zu 09 verdoppelt. Und da Finanzamt auch die (natürlich von mir zu ersetzende) Vorauszahlung für 2010 über Einmalzahlung im Dezember entsprechend hochgesetzt hat, laufen jetzt gerade mal ein paar Tausend Euronen auf, die ich so nicht auf dem Schirm hatte... ...Realsplitting ist schon ne feine Sache.... :againstwall:

Grüße,
Tomate

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2010 11:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe mich gegen Vorauszahlungen bisher immer erfolgreich gewährt mit dem Argument, dass deren Realitätsnähe nicht erkennbar ist und eine Rückforderung nicht vorgesehen sei.
Daher habe ich immer auf einem amtlichen und endgültigen Steuerbescheid bestanden, und statt dessen die Verzinsung des Betrages in Höhe von ca. 0,63 € angeboten, verbunden nit dem Hinweis, dass sie ihre Steuererklärung doch bitte zügig einreichen möge.

Danach kam nix mehr.
War ihrer RAtte wohl auch zu blöd, dafür auch noch die Windmaschine anzuwerfen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 12:14
(@tomate)
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Hi Beppo,

wem gegenüber hast Du dich bzgl der Vorauszahlungen gewehrt? Ex gegenüber nehme ich an, da Du FA gegenüber ja eh nicht widersprechen kannst, da Du aus deren Sicht nicht der Schuldner bist, richtig?

Das kann ich leider im Moment nicht gebrauchen, da es nur zu erneuten Eskalationen mit Ex führen würde, wo dann Kind mit reingezogen würde usw.

Zudem Ex sich mir gegenüber schriftlich zumindest verpflichtet hat, eventuelle Überbezahlungen bei den Steuergeschichten mir unverzüglich zurück zu erstatten. Damit wäre ein Teil Deiner Argumentation bei mir nicht brauchbar bzw ausgehebelt.

Beste Grüße,
Tomate

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2010 14:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das FA hatte Echse zur Vorauszahlung aufgefordert und sie hatte bezahlt.

Danach forderte ihre RAtte mich auf, diese Vorauszahlung auch zu erstatten.

Da aus der aber auch gar nicht hervorging, ob die jetzt nur in Bezug auf meinen Unterhalt zu leisten war oder vielleicht aus ihren Einkünften aus Prostition und Drogenhandel habe ich die Zahlung gegenüber RAtte verweigert.

Aber auch mehr aus Prinzip, denn aus echten Bedenken.
Der Betrag passte recht genau auf meine Unterhaltszahlungen aber ich wollte RAtte einfach mal auflaufen lassen.

Wenn du die Vorauszahlung als plausibel ansiehst, und aus taktischen Gründen bezahlen möchtest ist das natürlich auch ok.

Du solltest nur darauf achten, keinesfall zu überzahlen, denn dann hast du es schwer, das wieder zurück zu fordern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 15:22
(@tomate)
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ok, da ist Dein Fall dann etwas anders gelagert als meiner

a) haben bei uns im Moment RAs nix mehr zu melden, da die sich keine der beiden Parteien im Moment leisten kann bzw Lust dazu hat, dank finanzieller Ausbombung der Runden davor

und b) zahle ich sowieso nur die Steuerkiste, wenn ich den Steuerbescheid der Ex im Original vorliegen habe, was Ex bereits gelernt hat. Da war in Deinem Fall der RA von Gegenseite einfach doof (gut für Dich). Im übrigen hat das mit dem Einfordern des Steuerbescheids auch den Vorteil, dass man sich ein Bild machen kann, wie ernst Exe es denn mit der Erwerbsobliegenheit nach 3 Jahren nimmt...

Wenn du die Vorauszahlung als plausibel ansiehst, und aus taktischen Gründen bezahlen möchtest ist das natürlich auch ok.

Du solltest nur darauf achten, keinesfall zu überzahlen, denn dann hast du es schwer, das wieder zurück zu fordern.

naja, bezahlen möchte ich natürlich nicht aber was willste machen?

Zum zweiten Punkt: Schrieb ja eben schon "Zudem Ex sich mir gegenüber schriftlich zumindest verpflichtet hat, eventuelle Überbezahlungen bei den Steuergeschichten mir unverzüglich zurück zu erstatten" (siehe oben). Also was soll da passieren?

Aber selbst ohne eine solche Absicherung: Ok, aus Sicht des FA ist die Steuernachteilserstattung im anfallenden Jahr weiterer (zu versteuernder) Unterhalt. Deshalb freue ich mich ja schon riesig auf den nächstes Jahr folgenden Steuerbescheid für 2010, in dem sich die Steuerlast aufgrund der jetzt zu leistenden und von mir zu ersetzenden Steuernachzahlungen noch einmal putzig erhöhen wird.

Aber: Wie ist das unterhaltsrechtlich? Hier ist es ja kein Unterhalt im eigentlichen Sinne sondern "nur" die Erstattung der durch Realsplitting entstandenen steuerlichen Nachteile. Können daraus von FA ggf. später erstattete Beträge auf zu hohe Vorauszahlungen von der unterhaltspflichtigen Person  einfach ausgegeben werden und gelten dann auch als in "Treu und Glauben verbraucht" (oder wie dieser Quatsch heißt)? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2010 16:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstande habe, aber die Nachteilserstattung kannst du im Folgejahr steuerlich als zusätzlichen Unterhalt geltend machen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 01.09.2010 16:15
(@tomate)
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ok, habe da vielleicht zu viele Ecken bei meiner Formulierung genommen. Ich bezog mich im unteren Teil auf das hier aus Deinem Post:

Du solltest nur darauf achten, keinesfall zu überzahlen, denn dann hast du es schwer, das wieder zurück zu fordern.

Und damit meinst Du ja, wenn Exe zu viel bezahlte Steuern vom FA zurückbekommt, dass sie diese anstatt an Unterhaltspflichtigen zurückzugeben, einfach selber verprasst und sich danach darauf berufen kann, dass sie diese "in Treu und Glauben verbraucht" hat und damit der Unterhaltspflichtige in die Röhre schaut.

Und da habe ich mich halt gefragt, ob unterhaltsrechtlich die Steuernachteilserstattung bzw eine Überbezahlung hieraus, die ja vom FA dann später erstattet wird, überhaupt als Unterhalt gelten kann bzw das hier als Frage in den Raum geworfen.

aber die Nachteilserstattung kannst du im Folgejahr steuerlich als zusätzlichen Unterhalt geltend machen.

yep, richtig. Allerdings habe ich mit den Zahlungen dieses Jahres bereits das Ende der Fahnenstange erreicht. Nach meiner Kenntnis kannst Du nur 13 Tsd. irgendwas Euro p.A. geltend machen. Mit den aktuell zu erstattenden Beträgen für die Steuer liege ich aber nun darüber und kann also einen Teil komplett aus der eigenen Portokasse leisten. Wie oben bereits gesagt: ...feine Sache, das Realsplitting... ...versteh jetzt wenigstens, warum es auch "begrenztes" Realsplitting genannt wird. Denn irgendwann rechnet sich die Kiste nicht mehr...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2010 16:31




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist einfach generell so gut wie unmöglich, dass ein Vater von einer Mutter Geld (zurück) bekommt. Und wenn sie die Kosten der Beitreibung höher als der Ertrag.
Deswegen lieber etwas zu wenig als zuviel bezahlen.

Mit dem Höchstbetrag von 13.xxx,- hast du aber auch Recht. Da drüber lohnt sich das nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2010 17:22
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo zusammen,

Du solltest nur darauf achten, keinesfall zu überzahlen, denn dann hast du es schwer, das wieder zurück zu fordern.

wenn Tomate Vorauszahlungen leistet, die hinterher höher sind als die Steuernachzahlung, kann er sie doch einfach mit den nächsten Vorauszahlungen verrechnen - sprich: Er zahlt die nächste(n) Vorauszahlung(en) nicht oder nur zum Teil.

"Ex" ist Steuerschuldner - das Finanzamt wird sich direkt an sie wenden. Und was sollte sie tun, wenn aufgrund der Vorauszahlungen eine Steuererstattung erfolgt und sie diese "kassiert" und einer Verrechnung mit zukünftigen Zahlungen nicht zustimmt - deshalb verklagen kann sie ihn ja kaum.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2010 01:19