Ich suche gerade etwas Rat für meine Steuererklärung.
Ich zahle derzeit Trennungsunterhalt an meine noch Frau. In 2014 waren das 3516 EUR. Zusätzlich natürlich auch für die beiden Kinder. Diese wollte ich von der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen. Mein Steuerprogramm hatte mir eine Erstattung von zusätzlich 700 vorausgesagt. Nun habe ich den Steuerbescheid erhalten und musste feststellen, dass die Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt wurden, weil ich diese als Sonderausgaben hätte angeben müssen. Für die außergewöhnlichen Belastungen verdiene ich wohl zu viel.
Dazu brauche ich aber zusätzlich eine Unterschrift von ihr und entsprechende Angaben über Einkünfte auf der Anlage U. Genau das wollte ich aber vermeiden, weil die Aussicht, dass ich dieses Formular zeitnah und ohne Aufregung ausgefüllt bekomme, gegen Null geht.
Dann gibt es noch eine Anlage Unterhalt, die wohl auch ausgefüllt werden muss. Am Ende kann es dann sein, dass sie aufgrund meiner steuerlichen Berücksichtigung mehr Steuern zahlen muss und ich dies durch Zahlung ausgleichen muss. Genauso wohl andere Aufwände, die ihr daraus entstehen. Das wäre ja soweit auch ok, aber wie wird diese Mehrbelastung errechnet und vor allem von wem?
Am Ende ist das Ausfüllen des Formulars schon eine Mehrbelastung und es kommen wieder irgendwelche nicht nachvollziehbaren Fantasiezahlen zustande. Das war bei der Errechnung des Unterhaltsbetrages schon sehr kreativ.
Also am Ende viel Papierkrieg und noch mehr Stress.
Wie kann ich mir zuvor Errechnen, ob sich das unterm Strich noch lohnt? Kommen am Ende 5 oder 500 EUR raus?
Ist man Ende womöglich verpflichtet dieses Prozedere durchzuführen?
Wäre für Antworten dankbar.
Hallo Holsteiner,
ich bin zwar nicht der Steuerexperte, aber ich sag Dir einfach mal wie das bei mir lief:
Die Unterschrift meiner damals "Nochfrau" auf der Anlage U bekam ich relativ problemlos durch ein Anwaltsschreiben, das ihr entsprechende Konsequenzen bei "Verweigerung der Mitwirkung zur Vermeidung vermeidbarer Steuerlast" angedroht hat.
Gruss,
gardo
Moin Holsteiner,
Nun habe ich den Steuerbescheid erhalten und musste feststellen, dass die Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt wurden, weil ich diese als Sonderausgaben hätte angeben müssen. Für die außergewöhnlichen Belastungen verdiene ich wohl zu viel.
Nicht Du verdienst zu viel, sondern Deine Ex.
... und ohne zu wissen, was Deine Ex verdient, läßt sich keine Prognose erstellen, ob sich die Anlage U lohnt oder nicht.
So viel Papierkram ist das nicht.
Auf die Anlage U (die Anlage Unterhalt ist für Deinen Fall nicht relevant) schreibt man nen Betrag, Ex bestätigt den mit ihrer Unterschrift und fertig.
Ob es für die Unterschrift eines Anwalts auf Deiner Seite bedarf, kannst Du nicht beeinflussen, der simple Hinweis "Mädel, Du mußt unterschreiben und ich muß Dir den Nachteil ausgleichen" reicht meistens.
(Für das "meistens" habe ich keine forensischen Untersuchungsergebnisse, da meine Ex aber eigentlich nichts unterschreibt, was ich ihr unter die Nase halte, ich aber diesbezüglich recht schnell ein Autogramm erhalten habe, wage ich diese Prognose)
Auch die Ermittlung des Nachteilsausgleichs ist nicht wirklich "rocket science". Ex erhält nen Steuerbescheid auf dem ihr zu versteuerndes Einkommen steht und darauf basierend wird eine Steuer ermittelt.
Von dem zu versteuernden Einkommen ziehst Du (oder sie oder ein Steuerberater, wenn man´s teuer machen möchte) den TU ab und kann das Delta der Steuerlast aus irgendwelchen Steuertabellen ablesen.
Auszugleichen wären dann auch die damit verbundenen Ermittlungskosten (also ggf. Steuerberater) ... diese sollten allerdings verhältnismäßig sein.
Wie Du jetzt hinsichtlich des ergangenen Steuerbescheids vorgehen musst, kann Dir sicher jemand anders besser erklären ... und ggf. auf das von mir Geschriebene korrigierend einwirken.
Gruß
United
Hallo,
Dazu brauche ich aber zusätzlich eine Unterschrift von ihr und entsprechende Angaben über Einkünfte auf der Anlage U.
Meine DEF meinte auch, sie kann mich ärgern, indem sie meine Vorschläge für ein Vereinbarungsschreiben zum Nachteilsausgleich ständig ablehnte und immer wieder andere Einwände fand und somit die Unterschrift auf der Anlage U ständig aufschiebte. Irgendwann wurde es mir dann zu blöd. Habe dann bei der Beantragung des Freibetrages für den Sonderausgabenabzug beim Finanzamt lediglich eine Kopie eines Schreibens von ihrem Anwalt beigefügt, in dem er aufführte, dass seine Mandantin dem begrenzten Realsplitting zustimme, sofern ich sie von den daraus resultierenden Nachteilen frei stelle. Das hat dem Finanzamt gereicht...
Gruß
Chili
Moin,
[...] Kopie eines Schreibens von ihrem Anwalt beigefügt, in dem er aufführte, dass seine Mandantin dem begrenzten Realsplitting zustimme, sofern ich sie von den daraus resultierenden Nachteilen frei stelle. Das hat dem Finanzamt gereicht... [...]
Es geht noch besser.
Bei der vorletzten Erklärung habe ich den Unterhalt normal angesetzt (Anlage U), mit dem Hinweis, das die Unterschrift dem FA aus dem Vorjahr bereits vorliegt.
Ex hatte die Zusage aber wieder zurückgezogen, was ich nicht wusste.
FA hat den Unterhalt anerkannt, und sauber verrechnet und erstattet, mir aber im Steuerbescheid dargelegt, warum sie es hätten eigentlich nicht dürfen! 😉
Ich liebe mein FA!
Grüsse!
JB
PS: Da ich mein Finanzamt liebe, habe ich die Anlage U mit Unterschrift EX für Steuerjahr 2014 noch nachgereicht.
Dies ist laut FA auch nach der Beschwerdefrist noch Problemlos möglich.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hi, danke für die Antworten. Ich werde es dann mal versuchen eine Unterschrift unter die Anlage U zu bekommen.
Ihr Einkommen dürfte in 2014 bei ca. 18000 EUR (Krankengeld/Arbeitslosengeld) gewesen sein. Ich habe mal ihre Daten in mein Steuerprogramm eigetippt und ein paar Versicherungsbeiträge angesetzt. Als ich meine Unterhaltszahlungen eingegeben hatte, hat sich eine Nachzahlung von ca. 200 EUR ergeben.
Somit würde sich der Aufwand durchaus lohnen. Vermutlich wird sie von dem Geld etwas abhaben wollen und ich werde erwartungsgemäß lange auf dieses Formular warten müssen. Das ist immer so, wenn ich irgendetwas möchte. Ihre Sachen müssen selbstverständlich sofort erledigt werden.
Warten wir es mal ab. Dank an alle.
Hallo Holsteiner,
nur damit keine Missverständnisse entstehen, und du schon mal gewarnt bist:
Ihr Einkommen dürfte in 2014 bei ca. 18000 EUR (Krankengeld/Arbeitslosengeld) gewesen sein. Ich habe mal ihre Daten in mein Steuerprogramm eigetippt und ein paar Versicherungsbeiträge angesetzt. Als ich meine Unterhaltszahlungen eingegeben hatte, hat sich eine Nachzahlung von ca. 200 EUR ergeben.
Ausgleichspflichtig bist du nicht für ihre Nachzahlung, sondern für ihren steuerlichen Nachteil. Der steuerliche Nachteil kann durchaus kleiner, aber eben auch größer als die Nachzahlung sein.
Um den Unterschied zu erklären - mal angenommen, ohne die Unterhaltszahlungen ergibt sich zu ihren Gunsten eine Rückzahlung durch das Finanzamt i.H.v. 100 Euro, mit den Unterhaltszahlungen aber zu ihren Lasten eine Nachzahlung an das Finanzamt i.H.v. 200 Euro: dann bist du für ingesamt 300 Euro ausgleichspflichtig.
Wenn sie sich in dieser Situation trotzdem mit den 200 Euro zufrieden gibt, soll's dir natürlich auch recht sein. Allerdings solltest du dich halt nicht darauf verlassen, dass sie so freundlich sein wird - bemühe das Steuerprogramm also lieber noch ein weiteres Mal und rechne aus, wie viel da wirklich an Nachteilsausgleich auf dich zukommt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
da sie im Jahr 2014 vermutlich gar keine Steuern gezahlt hat, würde sie schätzungsweise gar keine Steuererklärung machen und wenn auch nichts zurück bekommen. Somit sollte der nachzuzahlende Betrag allein aufgrund der Unterhaltszahlungen zustande kommen und evtl. durch Arztkosten, Versicherungsbeiträge oder ähnliches reduziert werden.
Ich habe sie gerade angeschrieben und ein vorausgefülltes Formular beigelegt, mal sehen was passiert?
gruß
Hallo Holsteiner,
gut, unter diesen Umständen ist meine Warnung von vorhin natürlich hinfällig.
Möglicherweise kriegst du aber ein anderes Problem, denn durch die Anlage U ist deine Ex jetzt dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Kann gut sein, dass sie sauer auf dich ist, weil sie sich jetzt nur wegen dir durch die Formulare der Einkommenssteuererklärung durchquälen muss. Kannst ihr ja anbieten, ihr beim Ausfüllen zu helfen - nicht, dass sie noch auf die Idee kommt, für die Steuererklärung einen Steuerberater aufzusuchen, und dann versucht, dessen Rechnung dir aufs Auge zu drücken ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.