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Realsplitting und Sozialversicherungen

 
(@traurig2019)
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Hallo zusammen,

mir ist generell bekannt, wie Realsplitting und Anlage U funktionieren. Ich habe eine Frage zu dem damit verbundenen Nachteilsausgleich zugunsten des Unterhaltsbeziehers.
Auf was bezieht der sich konkret?
- klar, auf Lohn- und Einkommentsteuer.
- Fallen auf den erhaltenen Unterhalt zusätzliche SV-Beiträge (gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosen-, Rentenversicherung) an, die ausgeglichen werden müssten?
- Können SV-Leistungen, die der Unterhaltsempfänger erhalten hat, zurückgefordert werden?

(Im Internet findet man den Hinweis auf den Nachteilsausgleich und die Anmerkungen, dass sich das auf die Sozialversicherungen auswirken kann. Wirklich konkretes habe ich aber nicht gefunden.)

Vielen Dank,
Traurig 2019

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2021 12:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Traurig2019,

so viel ich weiß:

mir ist generell bekannt, wie Realsplitting und Anlage U funktionieren. Ich habe eine Frage zu dem damit verbundenen Nachteilsausgleich zugunsten des Unterhaltsbeziehers. Auf was bezieht der sich konkret?
- klar, auf Lohn- und Einkommentsteuer.
- Fallen auf den erhaltenen Unterhalt zusätzliche SV-Beiträge (gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosen-, Rentenversicherung) an, die ausgeglichen werden müssten?

Das Realsplitting "verschiebt" das Einkommen nur im steuerlichen Sinne von dir zu ihr. Die Sozialversicherung ist davon nicht betroffen: Du sparst keine SV-Beiträge, sie braucht keine zusätzlichen SV-Beiträge zu zahlen, folglich ist auf dieser Baustelle kein Nachteilsausgleich fällig.

Aber:

- Können SV-Leistungen, die der Unterhaltsempfänger erhalten hat, zurückgefordert werden?

Etwas in dieser Art kann dann passieren, wenn die Ex irgendwelche Sozialleistungen erhält, für die eine Einkommensgrenze gilt - ich schätze, Wohngeld dürfte da ein vergleichsweise häufiges Beispiel sein. Oder, wenn die Gemeinde für den Kindergarten ermäßigte Beiträge bei einem geringen Einkommen des Betreuungs-Elternteils anbietet.

Durch Anlage U erhöht sich ja ihr Einkommen laut Steuerbescheid, und wenn eine Sozialleistung nur gezahlt oder eine Ermäßigung nur gewährt wird z.B. bis zu einer bestimmten "Summe der Einkünfte" laut Steuerbescheid - dann kann es passieren, dass sie ohne Anlage U unter der Grenze gewesen wäre, jetzt aber die Grenze reißt und daher diese Sozialleistung oder diese Ermäßigung nicht mehr bekommt.

Und auch das wäre dann ein Nachteil, der ihr durch die Anlage U entstanden ist, und den du folglich auszugleichen hättest. Wenn's dumm läuft, dann ist in solchen Situationen der insgesamt zu zahlende Nachteilsausgleich höher als deine Steuerersparnis ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2021 22:59
(@traurig2019)
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Und auch das wäre dann ein Nachteil, der ihr durch die Anlage U entstanden ist, und den du folglich auszugleichen hättest. Wenn's dumm läuft, dann ist in solchen Situationen der insgesamt zu zahlende Nachteilsausgleich höher als deine Steuerersparnis ;-(

Hallo Malachit, vielen Dank, das deckt sich mit meinem Verständnis.
Und genau dein letzter Satz ist das Problem, an dem ich momentan knabbere. Es ist ja nicht Sinn der Sache, dass der Nachteilsausgleich die Steuerersparnis auffrisst. Mal sehen, wie ich das löse...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2021 15:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Realsplitting und der damit verbundene Nachteilsausgleich sind ja keine Pflicht. Wenn es sich rechnerisch nicht lohnt, lässt man es eben. Und es lohnt sich eben nicht in jedem Fall.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2021 15:18
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

Realsplitting und der damit verbundene Nachteilsausgleich sind ja keine Pflicht. Wenn es sich rechnerisch nicht lohnt, lässt man es eben. Und es lohnt sich eben nicht in jedem Fall.

LG LBM

Ja, und eigentlich ist das auch gut so, dass es keine Pflicht ist 😉

Nur habe ich so viel Unterhalt gezahlt, dass eine sehr ordentliche Rückerstattung rauskommen würde. Es fällt mir immer noch schwer abzuschätzen, was neben der Steuer an Nachteilsausgleich zu zahlen wäre. Wohngeld gab es meines Wissens keins.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2021 17:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie so viel Unterhalt bekommt, wie kann/könnte sie dann soziale Leistungen bekommen? Neben den eigenen Einkünften müssen doch auch Bezüge wie Unterhalt angegeben werden. Das sollte doch die Gefahr deutlich reduzieren.

Wenn du ihre Einkünfte kennst und logischerweise auch den von dir bezogenen Unterhalt, kannst du doch ausrechnen, ob sie Anspruch auf Wohngeld, ALG 2 usw. hätte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2021 17:21
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

Wenn sie so viel Unterhalt bekommt, wie kann/könnte sie dann soziale Leistungen bekommen? Neben den eigenen Einkünften müssen doch auch Bezüge wie Unterhalt angegeben werden. Das sollte doch die Gefahr deutlich reduzieren.

Wenn du ihre Einkünfte kennst und logischerweise auch den von dir bezogenen Unterhalt, kannst du doch ausrechnen, ob sie Anspruch auf Wohngeld, ALG 2 usw. hätte.

LG LBM

Hallo LBM,

Sie hat kein ALG2 oder Wohngeld bekommen bzw. bekommt derzeit keins.
Mir war aber z.B. zunächst auch nicht klar, wie sich Unterhalt zusammen mit Rente, ALG1 oder Krankengeld verhält. Da habe ich in einem anderen Forum erfahren, dass darauf der Unterhalt nicht angerechnet wird.
Bleiben noch solche Sachen wie Arbeitnehmersparzulage/Wohnungsbauprämie, was ggfs. entfällt und die ich zu erstatten hätte.

Ich frage mich, ob es noch etwas geben könnte, wo der Unterhalt angerechnet werden könnte und was ich nicht im Blick habe.

LG,
Traurig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2021 22:06