und ein netter mensch erklärt mir, dass ex einen "aufteilungsantrag" gestellt habe ...
roadrunner66 hatte die tage das gleiche problem:
http://www.vatersein.de/forum-topic-7225.0.html
ich riet ihm sogar was dazu :knockout:,
ich kannte nur wohl noch nicht die überraschungen, die das deutsche steuerrecht so alles beinhaltet ...
konkret:
trennung in 05/´05,
u.a. diesem forum sei dank, gelang es mir, ex über die freundliche FA-SB
zur zusammenveranlagung für ´04 zu bewegen,
der bescheid ´04 endete mit einer nachforderung in höhe von 300,-,
nachdem der bescheid ´03 (er kam anfang ´06) mit gleicher nachforderung endete,
die ich dann kurz vor der vollsteckung beglich,
bat ich ex, doch nunmehr ihrerseits die nachforderung für ´04 zu begleichen
reaktion: keine
vielmehr kam grad der o.g. anruf ...
so, und nun sagt mir das FA, wenn ich nicht flugs die nachzahlung begleiche,
dann käme es zu einem aufteilungsbescheid, in dessen folge ex eine erstattung in höhe von ca. 1.300,- erhielte
und ich eine nachforderung in höhe von ca. 5.000,-, die 1.300,- könne ich mir dann von ex wiederholen
ich fragte 3-mal nach, verwies auf die lt. BGH-urteil(en) erf. eheliche sorgfaltspflicht,
es war ihm egal, er könne/müsse dies nach § 268 AO ff und das
trotz bereits vorliegender gemeinschaftlicher veranlagung, hurra!
bis dato hatte ich es so verstanden, der aufteilungsbescheid diene lediglich zu einer fiktiven ermittlung der jeweiligen steuerschuld, um danach die gemeinschaftliche nachforderung aufzuteilen ...,
aber nein so der FA-SB :knockout:
und das schönste, selbst wenn ich jetzt die nachforderung (allein) begliche,
bliebe es immer noch offen, ob exchen ihren aufteilungsantrag zurückzieht, müsse sie nämlich nicht :knockout:
mein RA, der mich vorweg darauf hinwies, sich im steuerrecht nicht umfassend auszukennen,
riet mir gleichermaßen, die steuerschuld flugs (und allein) zu begleichen,
denn einerseits verletzte ich meine eheliche sorgfaltspflicht, rücke nun der GV exchen auf die pelle
und anderseits kriegte ich druck vom FA, selbst bei einer klage gegen ex auf rücknahme ihres antrages,
hätte ich, wenn nicht die nachforderung des FA´s, so aber mindestens die stundungszinsen an der backe ...
und er riet mir, exchen ganz lieb (und beweisbar) aufzufordern, ihren antrag zurückzuziehen
(beweisbar, damit man was für eine mögliche klage auf rücknahme in der hand habe ...)
kann das denn alles wahr sein?
ex läßt mich und die kids wegen ihrem rittmeister sitzen, zahlt nicht einen cent KU,
streicht für ´04 womöglich ("familien"-ungerechtfertigte) 1.300,- eus ein,
die, bis sie die klage verliert, längst verblasen sind und das FA womöglich von mir zurück haben will,
und ich kann nebenbei noch schau´n wie/ob ich 5.000,- nachforderung stunden lassen kann, bis das ein urteil gefällt ... ? ? ?
ich will gar nicht an den steuerbescheid ´05 denken ...
lg
wolf,
der mal wieder die faxen dicke hat und platt´s geschichte in rudi´s threat noch mal nachlesen muss
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi,
@lsw, du weißt doch alles ...eigentlich.
IMHO kannst du sie jetzt auf Schadensersatz verklagen.
Mein RA sagte das auch zu mir, als wir diese Thematik durchsprachen.
Das FA entscheidet halt nach Steuerrecht, und du kannst es wieder
über das Zivilrecht zurückholen :knockout:
solidarischen Gruß
babbedeckel, der vor der Est.-Erklärung ´05 zittert
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi,
warum glaubst Du hat man Dich angerufen. Normalerweise kommen nach einer Nichtzahlung nette Mahnungen.
Telefon ist so schön unverbindlich. Da kann man schön drohen. Mir ist es ehrlich gesagt ein Rätsel, warum auch Du diese Spielchen mitmachst.
Die einzige Reaktion kann lauten: Schön für die Info und die daraus resultirenden Konsequenzen, aber ich hätte das gerne schriftlich.
Die Reaktion des Fiskalritters kenn ich auch. keine
Platt
Hallo wolf und babbedeckel,
ich hoffe, ich habe Euer Problem richtig verstanden und glaube, da etwas für Euch zu haben. Schickt mir per PN Eure email-Adressen und ich sende Euch einen eingescannten Artikel.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Normalerweise kommen nach einer Nichtzahlung nette Mahnungen.
ich vergas, die sind längst da, zwangsvollstreckung wurde bereits angedroht,
daher vermutlich ja auch exens antrag ...
Die einzige Reaktion kann lauten: Schön für die Info und die daraus resultirenden Konsequenzen, aber ich hätte das gerne schriftlich.
Die Reaktion des Fiskalritters kenn ich auch. keine
mit "keine" könnte ich ja leben, aber mit einer nachträglichen getrennten veranlagung?
und eben das ist meine frage, denn sollte es tatsächlich so ablaufen, wie angekündigt und babbedeckel schreibt:
Das FA entscheidet halt nach Steuerrecht, und du kannst es wieder
über das Zivilrecht zurückholen
hilft es mir herzlich wenig,
denn pack´ mal ´ner nackten frau in die tasche ...
darum noch mal meine frage,
kann das FA allen ernstes nach einer gemeinschaftlichen veranlagung,
diese auf exens antrag für nichtig erklären und mir so richtig in die tasche langen
bis dass ein familiengericht ex den kopf zurecht gerückt hat ?
denn das risiko, statt keiner antwort einen aufhebungsbescheid und ne nachforderung über 5 mille auf dem tisch zu haben,
und/oder mir 1300,- von ex zurückzuholen,
ist mir denn dann doch zu groß, da beiß ich lieber in den sauren apfel und zahl
so wie schon die ganze zeit ...
lg
wolf
p.s. @pueppi, kommt sofort 🙂
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin,
in einem solchen Fall mit einem Zahlungsverbot regaieren und mit nicht gezahltem KU verrechnen lassen, so wird es wenigsten für die KM zu einer Nullnummer. Dann bekommt sie gar nicht erst Geld zum Ausgeben, kann aber trotzdem Schadensersatzpflichtig werden ....
Würde ich der Dame mal erzählen, vielleicht überlegt sie sich das dann doch noch und nimmt "lieb" den Antrag zurück.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
kann das FA allen ernstes nach einer gemeinschaftlichen veranlagung,
diese auf exens antrag für nichtig erklären und mir so richtig in die tasche langen
bis dass ein familiengericht ex den kopf zurecht gerückt hat ?
Ja kann das FA. Aber nur innerhalb der Widerspruchsfrist. Bedeutet stellt Deine Ex innerhalb 4 Wochen? keinen Antrag auf getrennte Veranlagung, können die gar nichts machen.
Zweitens um getrennt veranlagen zu können, brauchen Sie die den Antrag der Ex.
Heißt also, das die Ex anscheinend der gemeinsamen Veranlagung nicht widersprochen hat. Die Widerspruchsfrist dürfte wohl verstrichen sein.
Oder der hat schon den Aufteilungsbescheid vorliegen und will im Vorfeld die 300€ erst einmal von Dir. Steuerrechtlich kann der FA Mensch alleine gar nichts entscheiden. Steuer- und Zivilrecht sind zwei paar verschiedene Schuhe.
Platt
Ja kann das FA. Aber nur innerhalb der Widerspruchsfrist.
die ist vor wochen schon abgelaufen,
exens antrag auf aufteilung ist wohl eher die folge der Zwangsvollstreckungsankündigung ...
Oder der hat schon den Aufteilungsbescheid vorliegen und will im Vorfeld die 300€ erst einmal von Dir.
nee, den antrag auf aufteilung von ex
mit meinen 300,- und exens rücknahme, hoffte er ihn nicht bearbeiten zu müssen (er hat noch 200 weitere :wink:)
Steuerrechtlich kann der FA Mensch alleine gar nichts entscheiden. Steuer- und Zivilrecht sind zwei paar verschiedene Schuhe.
wenn dem so wäre, wär ja schön, soll er wegen mir aufgrund exens antrag die schuld aufteilen,
ich zahl 200,- und ex 100,- o.ä. und gut is,
nur, wenn er mit dem recht hat, was er mir vertrichtern wollte, geht der schuss gewaltig nach hinten los ...
in einem solchen Fall mit einem Zahlungsverbot regaieren und mit nicht gezahltem KU verrechnen lassen, so wird es wenigsten für die KM zu einer Nullnummer. Dann bekommt sie gar nicht erst Geld zum Ausgeben, kann aber trotzdem Schadensersatzpflichtig werden ....
das hab ich jetzt nicht verstanden,
ich könnte dem FA verbieten, exens erstattung auszuzahlen?
verrechnen mit KU, den ex mir nicht zahlt(e)?
sie schadensersatzpflichtig machen? für was? meinen steuerschaden nach getrennter veranlagung?
sie kriegt ja weder laufenden, geschweige denn rückständigen KU gebacken ...
lg
wolf
Platt
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi,
nur, wenn er mit dem recht hat, was er mir vertrichtern wollte, geht der schuss gewaltig nach hinten los ...
Für wen?
Deswegen soll er Dir doch das was er gesagt hat nur schriftlich geben. Der hat doch mit seiner Denke bezüglich Deiner Person vollkommen recht. Da mach ich mal ein wenig Druck.
Wenn nicht sofort die 300 Floppen kommen, dann werden es ganz schnell von SB Gnaden 5.000€ draus. Da ist wirklich ein Angebot, dass kann man nicht ausschlagen.
Ehrlich, wenn der für den Staat zusätzlich mal eben 3.800 Mücken (5000-1200) rausholen könnte, dann hättest Du schon die Forderung auf den Tisch. Das gibt nämlich kleine Sternchen in der eigenen Pers-Akte.
Platt
Ich kann mich auch irren und Deiner ist der Robin Hood der FA SB. 😉
Hi,
ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, meine aber auch, wenn der Steuerbescheid rechtskräftig ist, dann kann es nur noch um die Eintreibung gehen, nicht mehr um Inhaltliche Fragen ....
Der Steuerbescheid kann jetzt nur noch angegriffen werden, wenn man Dir (oder Ex) nachweisen kann, das bei den Angaben gemogelt wurde.
Aber zu meinem Punkt, jepp!
Wenn Du eine berechtigte Forderung gegen KM hast, dann kannst Du dritten die Zahlung verbieten und den Ausgleich an Dich fordern. Dritte kann auch das Finanzamt sein ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
da sind mir in allem doch noch immer ein paar zu viele "wenn´s und aber" im spiel
jo, den KU-titel hab ich noch nicht, ex steht auf dem standpunkt,
aufgrund ihrer vollumfänglichen kinderbetreuung 😉 vom KU entbunden zu sein,
vor nem urteil gäb´s vermutlich die erstattung
wenn ihr euch nicht zu weit aus dem fenster gelehnt habt,
kann ich exens aufteilungsantrag locker abwarten
wenn da nicht noch der 05er bescheid wäre ...
da läuft die widerspruchsfrist noch 2 wochen ...
ich erwäge pueppis tipp aufzugreifen,
die 300,- für 04 zu zahlen mit dem hinweis,
dass ich davon ausgehe, hiermit nur meine steuerschuld zu begleichen
und das exchen lieb anschreibe, ihren antrag zurückzuziehen.
tut sie´s nicht, hätt´ ich ein schönes argument im zuge einer
vermutlich noch kommenden TU-/EU-gegenklage
ihre missachtung der ehelichen sorgfaltspflicht zu belegen.
und hab ausreichend zeit, mich auf das spielchen,
was im zusammenhang mit der steuer ´05 vermutlich von vorn beginnt, vorzubereiten
wenn, ja wenn ex nicht noch der steuer 05 widerspricht ...
@platt
hab grad deine story in ruedi´s threat nochmal nachgelesen,
demnach saß das FA denn dann doch am längeren hebel oder nicht?
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi,
hab grad deine story in ruedi´s threat nochmal nachgelesen,
demnach saß das FA denn dann doch am längeren hebel oder nicht?
In meinem Fall schon. Aber nur weil mich diese ganze Geschichte unvorbereitet getroffen hat. Erst nach und nach habe ich erfahren, dass meine Möglichkeiten sehr gut gewesen wären.
Mich hat damals das FA auch angerufen. Die haben mir kurz mal insgesamt 35.000€ Nachzahlung an den Kopf geworfen.
Was glaubst Du, was passiert wäre, wenn mein Büro nicht im zweiten sondern im 20 Stock gelegen hätte. Dagegen sind doch 8.000 ein echtes Schnäppchen.
Aber wie gesagt, Unwissenheit und Angst sind die Verbündeten solcher Menschen. Ich kann es immer wieder wiederholen. Es gibt keine Freunde beim FA, JA, Amtsgericht, Telekom, Arge usw. Immer wenn die keine reelle Chance haben rufen die an. Wenn Du einmal um einen Rückruf bittest passiert gar nichts. Daher immer nett und freundlich das Nötigste antworten und auf die nett gemeinten Angebote wie folgt reagieren. Ich danke Ihnen, schicken Sie mir dieses wirklich gut gemeinte Angebot doch für meine Akten schriftlich zu, dann kann ich angemessen darauf reagieren bzw. bezahlen.
Danach wird entweder beleidigt geantwortet, oder es kommt die Zusage und nichts passiert. In Rahmen einer Tätigkeit habe ich genauso Menschen unter Druck gesetzt. Aber immer nur mündlich. Nie schriftlich.
Auch bei persönlichen Gesprächen. Immer Protokoll anfertigen, aber so dass es der andere sieht. Dann nach Abschluss des Protokolls diese vorlesen und ggf. von allen Beteiligten gegenzeichnen lassen. Was glaubst Du was dann passiert?
Platt
Unwissenheit und Angst sind die Verbündeten solcher Menschen. Ich kann es immer wieder wiederholen. Es gibt keine Freunde beim FA, JA, Amtsgericht, Telekom, Arge usw. Immer wenn die keine reelle Chance haben rufen die an.
genau so und nicht anders macht der anruf sinn
hab mich gerade durch die AO gewurstelt und unter § 270 steht
Die rückständige Steuer ist nach dem Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei getrennter Veranlagung nach Maßgabe des § 26a des Einkommensteuergesetzes und der §§ 271 bis 276 ergeben würden.
und der typ erklärt mir, dass ex nach aufteilung 1.300,- erstattet bekäme
bzw. ich eine nachforderung von 5 mille bekäme :knockout:
ich fragte 3-mal nach, ob er sich dessen sicher wäre ... :gunman:
und unter § 277 findet man dann:
(1) Wird der Antrag vor Einleitung der Vollstreckung bei der Finanzbehörde gestellt, so ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrags geschuldete Steuer aufzuteilen.
(2) Wird der Antrag nach Einleitung der Vollstreckung gestellt, so ist die im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung geschuldete Steuer, derentwegen vollstreckt wird, aufzuteilen.
(3) Steuerabzugsbeträge und getrennt festgesetzte Vorauszahlungen sind in die Aufteilung auch dann einzubeziehen, wenn sie vor der Stellung des Antrages entrichtet worden sind.
(4) Zur rückständigen Steuer gehören auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
(5) Die Vollstreckung gilt mit der Ausfertigung der Rückstandsanzeige als eingeleitet.
(6) Zahlungen, die in den Fällen des Absatzes 1 nach Antragstellung, in den Fällen des Absatzes 2 nach Einleitung der Vollstreckung von einem Gesamtschuldner geleistet worden sind oder die nach Absatz 3 in die Aufteilung einzubeziehen sind, werden dem Schuldner angerechnet, der sie geleistet hat oder für den sie geleistet worden sind. Ergibt sich dabei eine Überzahlung gegenüber dem Aufteilungsbetrag, so ist der überzahlte Betrag zu erstatten.
nachdem der gute mir freundlicherweise exens aufteilungsantragsdatum und -eingang genannt hat,
kriegt er von mir unsere gemeinschaftliche steuerschuld,
incl. säumniszuschläge, zinsen usw. centgenau bis auf einen euro überwiesen 😉
die freundliche aufforderung, exens antrag zu bearbeiten
und mir den überschüssigen betrag nach beendigung seiner tätigkeit zu erstatten,
verkneif ich mir in kenntnis des 277 pkt 6 :rofl2:
ob er seinen kollegen von der vollstreckung wegen einem euro auf trab bringt 😉
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)