Hallo zusammen,
sind die Kosten der Scheidung (Anwalt, Gerichtskosten...) steuerlich absetzbar? Evtl. als außergewöhnliche Belastung o.ä.?
Grüsse
Peter
Moin,
ja, alle im Zusammenhang mit einer Scheidung entstehenden Kosten sind steuerlich als Außergewöhnliche Belastung (unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung) absetzbar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Gugst du >da<
Der wichtigste Satz in dem Text: ...empfiehlt es sich, die absetzbaren Kosten möglichst innerhalb eines Kalenderjahres zu zahlen. Bei hochstrittigen Scheidungen mit zig Folgesachen ist das wegen der überlangen Verfahrensdauer oft nicht möglich. Aber Optimierungsversuche kann man immer unternehmen. Manchmal lohnt es sich, den Scheidungsantrag gegen Jahresende zu stellen, damit die ersten Rechnungen im Folgejahr fällig werden und in diesem auch noch so viel wie möglich aufläuft. Dann ggf. am Ende dieses Folgejahres, wenn die Sache noch nicht absehbar lange weiterläuft, den eigenen Anwalt bitten, kräftige Vorschüsse in rechnung zu stellen, die dann auch noch in diesem Jahr bezahlt werden. Etwaige Überzahlungen kann man dann ja am Ende verrechnen.
/elwu
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Grüsse
Peter