hallo, liebe forengemeinde
muß euch mal wieder mit meinen fragen belästigen, leider ;(
trennungsjahr hatte im januar 2010 begonnen und ist nun zu ende.
meine lst-kl. habe ich letztens schon abändern lassen. von der guten III auf die I.
mein ex ist selbständig und hat im letzten jahr so gut wie nichts verdient.
aber davor halt schon - nicht immer sehr gut, aber immerhin...
das dumme an der sache ist, daß ja, wenn wir gemeinsam veranlagt sind, die steuerschulden
auch gemeinsame sind.
der holde ex hat aber die unterlagen für 2009 immernoch nicht zusammengetragen (mein teil
liegt schon seit geraumer zeit beim steuerberater, ist ja nicht viel).
die zusammenveranlagung soll auch weiterhin bestehen auch für´s trennungsjahr 2010
(wenn´s nach mir geht), da ansonsten bestimmt eine fette nachzahlung für mich ins haus steht.
so, und nun steht zu befürchten, daß das fa von ihm die umsatzsteuer noch zu kriegen hat,
die er aber nicht bezahlen kann.
er hat mir heute gesteckt, daß ihm geraten wurde, die hand zu heben, was er wohl auch getan
hat, wenn ich ihm glauben schenken darf.
wie ist das, wenn er nun den ev geleistet hat, dann ist ja bei ihm praktisch nichts zu holen.
holen die das dann von mir?
bei mir ist ja jetzt genauso schicht im schacht - ich habe mit der tollen lst-kl. I ca. 300,00 €
weniger im monat (komme dann netto auf ca. 1700,00 €), wobei ich ja dann noch selbst eigene
belastungen habe (kfz-finanzierung und kredit ~600,00 €).
da bleibt ja so schon nichts mehr übrig.
wie soll das gehen?
ich kann doch nicht für alles meinen kopf hinhalten müssen, oder?
kennt sich da jemand von euch aus? oder hat jemand einen link zu einem anderen beitrag, wo
die sache ähnlich gelagert ist? hab nichts adäquates gefunden.
vielen, lieben dank schonmal für eure antworten,
gruß,
sahel
Servus sahel!
so, und nun steht zu befürchten, daß das fa von ihm die umsatzsteuer noch zu kriegen hat, die er aber nicht bezahlen kann.
Wenn Du nicht in irgendeiner Form in seiner selbständigen Tätigkeit als Teilhaber, Gesellschafter oder dergl. NICHT involviert bist, ist dein Ex m.E. Alleinschuldner.
wie ist das, wenn er nun den ev geleistet hat, dann ist ja bei ihm praktisch nichts zu holen. holen die das dann von mir?
Ich weiss nicht, ob die EV ihn vor der Rückzahlung der Steuerschuld schützt (Insolvenz muss erst mal beantragt und dann genehmigt werden).
Solange es nur um die USt geht, stehst Du m.E. aussen vor, wenn es üm Rückzahlung der ESt geht, bist mit dabei (wegen gemeinsamer Veranlagung).
wie ist das, wenn er nun den ev geleistet hat, dann ist ja bei ihm praktisch nichts zu holen. holen die das dann von mir?
Dise Aussage wäre für mich ein Grund, mich sofort getrennt zu veranlagen...
Mal sehen, was die Cracks dazu sagen.
Grüßung
Marco
P.S.
Die handelsübliche Groß- und Kleinschreibung würde das Lesen Deines Beitrages etwas erleichtern ... 😉
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus sahel!Wenn Du nicht in irgendeiner Form in seiner selbständigen Tätigkeit als Teilhaber, Gesellschafter oder dergl. NICHT involviert bist, ist dein Ex m.E. Alleinschuldner.
Ok 😉 also handelsübliche Groß- und Kleinschreibung
Nein, ich bin keine Teilhaberin oder sonstwie an seiner Selbständigkeit beteiligt.
Solange es nur um die USt geht, stehst Du m.E. aussen vor, wenn es üm Rückzahlung der ESt geht, bist mit dabei (wegen gemeinsamer Veranlagung).
Eine Rückzahlung bei ESt hat es die ganzen letzten Jahre nicht gegeben - da kam immer eine Erstattung
seitens des FA heraus - zu unseren Gunsten.
Wenn die sich allerdings einbilden, sie müßten uns mal vorsorglich (falsch) vorab einschätzen, solange noch
keine Steuererklärung vorliegt?
Hintergrund ist der:
ich geh gestern zur Bank an den Automaten und will Geld abheben und krieg keins :question: 😡
"Ihre Karte wurde aus Sicherheitsgründen...bla...bla".
Das ist mein Konto, ich habe alleinige Verfügungsberechtigung und das Konto weist Plus auf.
Ich habe schon Pferde vor der berühmten Apothe kotzen sehen - bin was das FA betrifft, ein gebranntes Kind.
Daher meine Befürchtung.
Dise Aussage wäre für mich ein Grund, mich sofort getrennt zu veranlagen...
Boah, das sind für mich dann aber für 2010 an die 3600,00 € an Nachzahlung (wenn ich richtig gerechnet habe)
bin schon ein bißchen müde - das Thema läßt mich gerade nicht wirklich schlafen...
Aber danke schon mal für deine Antwort, Marco
Moin,
die USt ist die Schuld der Firma. Handelt es sich um ein Einzelunternehmen, kann per interner Umbuchung durch das FA dieser Betrag gegen ein ESt-Guthaben gebucht werden, wodurch du mit belastet wirst. Ich empfehle dann einen Aufteilungsbescheid nebst der Feststellung, dass du mit der USt nichts zu tun hast.
DeepThough
*erster Beitrag via Droiden*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Auch Moin, DeepThought 🙂
Aha?
Ja, es handelt sich um eine "Ein-Mann-Firma".
Wer macht das - den Aufteilungsbescheid mit der Feststellung - der RA?
Oder wo muß ich hin, bzw. wo krieg ich das Formular, oder was ich da halt brauch?
Sorry, ich hab von sowas keinen blassen Dunst :puzz:
Servus sahel,
Oder wo muß ich hin, bzw. wo krieg ich das Formular, oder was ich da halt brauch?
Gehe direkt zum Finanzamt (und nicht über Los, ziehe nicht 2000 k ein 😉 )
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Die Aufteilung der Steuerschuld wird formlos beantragt, allerdings erst nachdem der Steuerbescheid bekannt gegeben worden. Ein Hinweis auf die Unternehmer - Eigenschaft des Ehegatten ist vollkommen ausreichend. Des weiteren teilt man dem FA mit, dass man mit einer Verrechnung der Steuern nicht einverstanden ist.
Dann hat sich das mit der Umsatzsteuer erledigt.
🙂 Hallo Michael
Ok, ich gehe nicht über "Los", sondern begebe mich direkt dort hin 🙂 🙂 🙂
und zwar jetzt gleich
Vielen, lieben Dank, was würd ich ohne euch nur machen?
sahel
Oh,
deinen Beitrag hatte ich grad noch nicht gesehen, Papamarie :redhead:
Hm...
Aber der Steuerbescheid liegt ja noch gar nicht vor - bzw. die Steuererklärung.
Und im Moment kann ich mir nicht wirklich erklären, warum der mistige Bankautomat meine Karte
einzieht und nicht mehr hergibt.
Wehe, wenn das keinen triftigen Grund hat - ich mach sie rund, da in der Bank :gunman:
Also, ich mach mich jetzt mal auf den direkten Weg
LG,
sahel
Und im Moment kann ich mir nicht wirklich erklären, warum der mistige Bankautomat meine Karte
einzieht und nicht mehr hergibt.
Da war wohl das FA schneller als Du.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Erstmal muß ja ein Bescheid bzw. eine Zahlungsaufforderung erfolgt sein. Das FA geht nicht einfach los und macht Konten dicht.
@ papamarie
war ja auch nicht ganz ernst gemeint....
Allerdings wäre ich schon in Sorge, weil z.B. doch hier
der holde ex hat aber die unterlagen für 2009 immernoch nicht zusammengetragen
evtl. die Gefahr einer Schätzung lauert?
Und wer alles Zugriff auf die Konten hat, konnte ich hier noch nicht lesen.
Wenn also die Post beim Ex landet...
Warten wir den Bericht von sahel ab.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
@all:
Was mich ein bisschen wundert: Kann man denn die Hand heben, wenn man Steuerschulden hat? Irgendjemand hat mal das Gerücht verbreitet, das würde nicht gehen?
VG WH
Servus WH!
Deswegen schrieb ich, dass der Insolvenzantrag vom Amtsgericht erst mal genehmigt werden muss ... so einfach die Hand heben, wenn die Kasse leer its, iss nich. 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
ich bitte daran zu denken, dass beim Aufteilungsbescheid zwar die Steuern unter den Voraussetzungen der gemeinsamen Veranlagung ermittelt werden, dann aber die Erstattung bzw. Nachzahlung jeder Person anteilig nach ihren Einkünften ermittelt werden.
Heißt konkret: Die gemeinsame Veranlagung führt zu einer Erstattung von 1.000 Euro für das "Paar". Die Aufteilung führt dann jedoch zu einer Nachzahlung von 2.500 Euro für Person A (weil Stkl. III und zu wenig einbehaltene LSt) und zu einer Erstattung von 3.500 Euro für Person B. In Summe: 3.500 Erstattung minus 2.500 Nachzahlung = 1.000 Guthaben. Die Erstattung ESt für Person B kann dann mit den USt-Rückständen von Person B (weil B = Unternehmer) verrechnet werden.
Die Aufteilung muss also nicht gerade zum gewünschten Ergebnis führen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Verstehe ich nicht, eine Aufteilung der Steuerschuld ist doch nicht das gleiche wie eine getrennte Veranlagung. Da wird doch lediglich die Steuerschuld ins Verhältnis zu den Einkünften gesetzt, oder liege ich da jetzt falsch?
Du verstehst das richtig.
Es ist nicht das Gleiche.
Bei getrennter Veranlagung könnte raus kommen, dass A 2.500,- nachzahlen muss, ohne das B 3.500,- zurück bekommt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.