Sie will Anlage U n...
 
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Sie will Anlage U nicht unterschreiben

 
(@sanpedro)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

ich bräuchte mal Euren Rat.
Ich bin seit Ende 2007 getrennt - die Scheidung wird hoffentlich in 2009 wirksam. Hab eine Sohn 7 J.

Ich lebe seit Jan. 08 alleinlebend - hab mich mit meiner Ex darauf verständigt, dass jeder den Steuerausgleich für sich macht für 08.
(Sie hat Kl.II ich hab Kl. IV). Sie hat Ihren Steuerausgleich bereits gemacht - ohne Angabe von empfangenen Unterhaltszahlungen.

Folgende Zahlungn habe ich 2008 geleistet:

Kindesunterhalt: 3.980 €
Trennungsunterhalt: 8.395 €
sonst. Zahlungen: 1.305 € (teilweise Raten fürs Auto was Sie komplett behält)

Ich möchte diese Beträge natürlich bei mir absetzen, da sich das laut Steuerprogramm (Software) deutlich bemerkbar macht.

Folgende Fragen hab ich:

1.) stimmt es, dass ich nur den Trennungsunterhalt geltend machen kann? KU nicht? was ist mit den weiteren Zahlugen?
2.) was mache ich, wenn Sie die Anlage U nicht unterschreibt? Thema für den Anwalt?
3.) es gibt doch da ein Regelung die Ihren Nachteil ausgleicht - oder soetwas ähnliches - wie lauten die Bestimmungen?

wäre toll wenn Ihr mir hier etwas helfen könntet - ich habe das Thema (leider) bisher immer ignoriert. Gibt/gab leider noch diverse andere Themen zu klären (Höhe TU, KU, Umgangsrecht ...) by the way: KU sind jetzt mit 356 € geeinigt und Umgangsrecht ist auch neu geregelt 🙂

Gruss
SanPedro

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2009 11:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1.) stimmt es, dass ich nur den Trennungsunterhalt geltend machen kann?

Nur Ehegattenunterhalt, egalt ob TU oder EU

KU nicht?

KU nicht!

was ist mit den weiteren Zahlugen?

Wenn diese als TU oder EU deklariert sind oder die Zahlungen auf diesen angerechnet wurden, dann ja. Sonst nicht.

2.) was mache ich, wenn Sie die Anlage U nicht unterschreibt? Thema für den Anwalt?

>Bedienungsanleitung<

3.) es gibt doch da ein Regelung die Ihren Nachteil ausgleicht - oder soetwas ähnliches - wie lauten die Bestimmungen?

Du hast den steuerlichen Nachteil auszugleichen, welcher im Jahr der Zahlung wiederum TU / EU darstellt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2009 12:08
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,
wenn ihr für 2008 getrennt veranlagt seid, und sie die Stkl 2 hat, müsstest du die 1 haben.
4 geht nur bei gemeinsamer Veranlagung.

Aber unterm Strich ist 4 wie 1  😉

Wollte es nur ergänzen. Alles andere hat ja Deep schon geschrieben.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2009 14:19