Hallo,
folgende Frage beschäftigt mich.
Ehebedingte Schulden werden bei dem Unterhaltsverpflichteten vor dem bereinigten Netto abgezogen und mindern den Unterhaltsanspruch des Berechtigten.
Für den Unterhaltsverpflichteten dürften das aber "verdeckte" Unterhaltszahlungen sein, denn sie tilgen bei dem Berechtigten die Schulden.
Ist da steuerlich etwas auf die Reihe zu bekommen?
Aus dem Bauch heraus, würde ich die Frage mit nein beantworten.
Gruß Tools
Moin tools,
guter Gedanke!
Mein Bauch sagt mir auch, dass es nicht geht.
Die Frage bleibt, warum nicht?
Ich fürchte, es scheitert schon am Zuflussprinzip.
Sie hat die Leistung eben nicht jetzt erhalten, sondern vor einigen Jahren.
Damit hätten sie nur damals Wirkung entfalten können.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
wirklich interessanter Gedanke. Ich denke, das wäre ein Versuch wert, da auch das Wohnen der Ex in der gemeinsamen Immobilie für den nicht ihr gehörenden Anteil EU ist. Grundsätzlich sind alle Aufwendungen, die Du für sie trägst, Unterhalt. Wenn Du also nachweisen kannst, dass die Schulden a) gemeinsam sind und die Zahlungen im Veranlagungszeitraum b) abgeflossen sind, dürftest Du da Erfolg haben können.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielleicht könntet ihr euch ja in dem Punkt einigen?
Sie zahlt die Schulden und du Unterhalt!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
das ist eigentlich nicht nötig. Stichwort: abgekürzter Zahlungsweg.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Tools,
beim Thema "Steuern" traue ich mich ja kaum was zu sagen, wenn LBM sich schon dazu geäußert hat, aber ich versuch's trotzdem mal 😉
Für den Unterhaltsverpflichteten dürften das aber "verdeckte" Unterhaltszahlungen sein, denn sie tilgen bei dem Berechtigten die Schulden.
Ist da steuerlich etwas auf die Reihe zu bekommen?
Unterhaltsleistungen jeglicher Art müsste deine Ex dir für die Steuer doch so oder so über die "Anlage U" quittieren. Damit muss Ex diesen Betrag versteuern, und du bist verplichtet, ihr den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Also soll deine Ex dir doch in der Anlage U nicht nur den Barunterhalt, sondern auch Zins und Tilgung für ihren Teil der gemeinsamen Schulden als Unterhalt quittieren. Damit zahlt sie zwar im ersten Moment noch mehr Steuern, aber die werden ihr im nächsten Moment von dir als "Schadensersatz" bezahlt. Damit sollte deine Ex dir eigentlich keine Probleme machen, denn egal welchen der beiden Beträge sie in der Anlage U angibt, für sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Das Finanzamt sollte dir eigentlich keine Probleme machen dürfen, denn die Summe, die du steuermindernd geltend machst, wird ja bei deiner Ex versteuert. Und so lange dein Spitzensteuersatz höher ist als ihr Spitzensteuersatz, lohnt sich die Sache für dich.
Oder hab' ich jetzt irgendwas gründlich übersehen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo du Halbedler,
über die "Anlage U" quittieren.
Die Anlage U unterschreibt sie nicht der Höhe, sondern dem Grunde nach.
Der eingetragene Betrag wir dnur gebraucht, wenn man ihn vorab in die Steuerkarte eintragen will.
Bei der Höhe kommt es am Ende darauf an, wieviel und wie man das dem FA glaubhaft macht.
Mein ZEFA (zukünftiges Exfinanzamt) will immer den Titel und die Zahlungsbelege sehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Anlage U unterschreibt sie nicht der Höhe, sondern dem Grunde nach.
Genau!
Wenn man jetzt von den divergierenden Steuersätzen absieht, kann es dem FA des Unterhaltsleistenden auch eigentlich herzlich wurscht sein. Ich habe auch Unterhalt abgesetzt in 2008 und bei mir wollten sie gar keine Belege sehen. Liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Grundsätzlich daher erst mal keine Belege außer der unterschriebenen Anlage U mitschicken (es gibt keine Pflichtbelege bei U) und erst auf Aufforderung nachweisen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
und erst auf Aufforderung nachweisen.
Und genau das ist das Problem:
Wie macht man das im Falle des TO, wenn das FA Belege haben will?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
wenn es bspw. um einen Kredit geht, den beide während der Ehe aufgenommen haben, wird es sowohl einen Kreditvertrag geben, als auch Zahlungsnachweise.
Ich denke, es wird nur dann nicht gehen, wenn der Kredit nur auf den einen Ehegatten läuft.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."