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Soli

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steuermänner und Steuerfrauen,

Wie ist denn wohl das hier:
http://www.tagesschau.de/inland/soli106.html
zu verstehen?

Auf dieses Verfahren, das rückwirkend bereits ab 2005 für alle noch offenen Steuererklärungen gelten soll, habe sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Ländern verständigt

Kann und sollte man noch Einspruch für frühere Jahre?
Wie weit zurück könnte man?
Oder ist das 4 Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids gegessen?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 17:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, der Steuerbescheid darf nicht bestandskräftig sein, das heißt, die Einspruchsfrist darf nicht abgelaufen sein. Das betrifft vor allem die, die eine Antragsveranlagung machen und sich jetzt kurz vor knapp noch entscheiden, 2005 einzureichen. Denn da ist ja vor kurzem die zweijährige Antragsfrist weggefallen.

Allerdings waren die Bescheide wegen der anhängigen Verfahren vorläufig gem. § 165 AO. In Kürze wird wohl wieder eine "automatische" Vorläufigkeit hinsichtlich des vor dem BVerfG anhängigen Verfahrens ergehen. Wenn jetzt Bescheide kommen, sollte man auf jeden Fall Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens nach § 363 (2) AO beantragen, bis es eine gesetzliche Vorläufigkeit gibt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 18:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

und bestandskräftig ist er typischerweise wann?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 18:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

formell ist er bestandskräftig, wenn er mit Rechtsbehelfen nicht mehr angefochten werden kann, also vier Wochen nach Erhalt des Bescheides, wenn die Einspruchsfrist endet.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2009 18:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke dir!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 18:33