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Soll ich die lohnsteuerklasse von drei auf eins ändern?

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(@psoidonuem)
Registriert

Hallo!

Beim Absetzen via Anlage U sehe ich hier eine potentielle Miene vergraben: Das Umschulungsgeld vom AA. Wenn ich deren Webseite richtig überflogen habe ist die Unterstützung zum Lebensunterhalt einkommensabhängig.
Gibt es nun Einkommen in Form von Unterhalt, dann sinkt diese Unterstützung entsprechend.
Da aber der UH-Zahler bei Verwendung der Anlage U zu einem Ausgleich ALLER Nachteile die durch die UH-Zahlung entstehen verpflichtet ist könnte hier eine Reduzierung der Arge Zahlung als Nachteil gelten der auszugleichen ist.

Das ist aber kein steuerliches Problem bzw entsteht nicht aus der Entscheidung agB oder SA, sondern allein aus der Zahlung des Unterhalts selbst. Folglich ist eine Absenkung des Umschulungsgelds mMn auch kein steuerlich auszugleichender Nachteil.

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Geschrieben : 09.04.2015 14:39
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Den Hinweis zum Ausgleich ALLER Nachteile habe ich gelesen.
Aber was soll ich denn machen?
Ich muss den Unterhalt zahlen.

Meine Ex könnte natürlich beim Arbeitsamt fragen....

Ich werde ihr in Zukunft den Unterhalt in Bar geben und mir den Erhalt quittieren lassen.

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Themenstarter Geschrieben : 09.04.2015 15:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Steuerklasse 3 ist kein Beweis für eine Zusammenveranlagungsvoraussetzung!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 09.04.2015 15:39
(@psoidonuem)
Registriert

Steuerklasse 3 ist kein Beweis für eine Zusammenveranlagungsvoraussetzung!

LG LBM

Ich will ja auch das Gegenteil ausdrücken. Falls Du mich meinst. Ich kann mich nicht in Klassse III getrennt veranlagen und gleichzeitig U als SA geltend machen. Ich kann nur einmal den Splittingvorteil haben.

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Geschrieben : 09.04.2015 15:58
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Da aber der UH-Zahler bei Verwendung der Anlage U zu einem Ausgleich ALLER Nachteile die durch die UH-Zahlung entstehen verpflichtet ist könnte hier eine Reduzierung der Arge Zahlung als Nachteil gelten der auszugleichen ist.

Ist eine hypothetische Fragestellung ...

Wenn KM Einkommen verschweigt (Unterhalt fließt so oder so) und das Verschweigen auffliegt, dann ist das jedenfalls kein auszugleichender Nachteil, sondern (mit LBMs Wort) Beschiß ...
... überspitzt: wenn dieses Verschweigen so schwerwiegend wäre, daß KM in den Knast müßte, soll TO dann anstelle dessen gehen ?

Auszugleichen ist auf Basis Anlage U in erster Linie ein etwaiger Steuernachteil (der könnte auch bei Lohnersatzleistungen auftreten).
Ggf. auch der Aufwand, der mit der Ermittlung des steuerlichen Nachteils verbunden ist (z.B. Steuerberater, wenn nötig).

Aber zur eigentlichen Frage:
Mich darauf verlassen, daß Ex gleichlautend einen Versöhnungsversuch bestätigt, würde ich nicht.
Wenn es den gegeben haben wird, dann kann man sich zusammen veranlagen lassen ... hinterher.
Ansonsten macht man sich erpressbar ... und bleibt im Zweifel auf ner fetten Steuernachzahlung sitzen.

Gruß
United

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Geschrieben : 09.04.2015 16:41
(@Inselreif)

Ich kann mich nicht in Klassse III getrennt veranlagen

Welche Steuerklasse man wählt / nehmen muss ist eine Sache. Ob man getrennt oder zusammen veranlagt / das darf ist eine andere. Das hat nur begrenzt miteinander zu tun....

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2015 17:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich will ja auch das Gegenteil ausdrücken. Falls Du mich meinst. Ich kann mich nicht in Klassse III getrennt veranlagen und gleichzeitig U als SA geltend machen. Ich kann nur einmal den Splittingvorteil haben.

Nein, aber Du kannst Dich mit Steuerklasse III einzelveranlagen lassen und Unterhalt als SA geltend machen. Du gibst damit indirekt an, dass Steuerklasse III zu Unrecht bezogen wurde.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2015 22:20
(@psoidonuem)
Registriert

Das meine ich doch ^^

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2015 12:24
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