Spekulationssteuer ...
 
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Spekulationssteuer ja oder nein?

 
(@naschkatze)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
es geht hier um meinen Freund. Er hat ab Septermber einen neuen Job, 400km von DEF und dem Haus entfernt.(beide stehen im Grundbuch)
DEF hat vor seinen Anteil vom Haus zu kaufen, wobei sie noch darauf hofft, das Haus niedrig schätzen zu lassen und somit weniger für seine Hälfte zahlen muß.
Nun hat der Anwalt meines Freundes gemeint, daß er, sobald er auszieht, Spekulationssteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf zahlen müßte.
Im Internet lese ich jetzt öfter, daß man im Jahr der Veräußerung in der Immobilie gelebt haben muß.
Kann dieser Übertrag vom Haus auch nach seinem Auszug gemacht werden, ohne diese Steuer?

Trennung war letztes Jahr im August, und bis jetzt haben beide getrennt zusammen in dem Haus gelebt.
Er hat 2 Töchter wobei die große mit ihm kommen wird.

Danke schonmal für die Infos.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2013 00:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Naschkatze,

ganz grundsätzlich: Es wäre gut, wenn Dein Freund sich hier selbst anmeldet; die Erfahrung zeigt, dass Hilfestellung über "stille Post" nicht wirklich funktioniert. Ganz abgesehen davon, dass Du als neue Partnerin seine (!) Probleme sowieso nicht für ihn lösen kannst; das muss er schon selbst tun.

Zur Immobilienfrage: Ist Dein Freund sicher, dass sein Anwalt für ihn arbeitet? Die Haltefrist bei selbstgenutzten Immobilien beträgt lediglich zwei Jahre; danach kann man eine solche Immobilie zu jedem beliebigen Wert verkaufen, ohne dass "Spekulationssteuer" darauf anfällt.

Zur Wertermittlung sollte kein von der Ex-Gattin vorgeschlagener Gutachter herangezogen werden, sondern - mindestens - ein eigener. Wahlweise auch ein Makler, der die Hütte auf dem lokalen und überregionalen Markt zu einem durchaus ambitionierten Preis anbietet, den man mit der Zeit abschmelzen kann: Sobald die ersten ernsthaften Interessent vorstellig werden, ist der "richtige" Preisbereich erreicht.

Sollte Madame sich querstellen, ist auch eine Teilungsversteigerung eine denkbare Option.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2013 04:04
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Hallo Naschkatze,

ich stehe vor derselben Thematik und bin mir auch noch nicht im Klaren, wie das mit der Steuer funktioniert.
Habe auch gelesen, dass man bei einem Verkauf einer Immobilie keine Steuer entrichten muss, wenn man diese vor dem Verkauf selber bewohnt hat.

Nun bin ich aber vor über einem Jahr zwangsweise umgezogen, weil mein Ex einfach das Schloss ausgetauscht hat.
Dass ich deswegen dann auch noch die Steuer aus dem Verkauf (Übertragung an Ex) entrichten darf, fände ich schon voll daneben.
Ich werde mich da vorher auch nochmal richtig erkundigen

Zur Bewertung der Immobilie:
Beide Parteien sollten sich besser für einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter entscheiden, den beide gemeinsam beauftragen. Das Gutachten ist dann später auch vor einem Gericht verwendbar, falls es soweit kommt.
Kosten: ca 2000 €

Alternativ dazu kann man auch Immobilienberater von Banken beauftragen, die eine Marktpreiseinschätzung (das ist kein Gutachten) durchführen. Kosten: ca 300 - 400 €

Wenn dein Partner ein Gutachter erstellen lässt mit einem möglichst hohen Wert wird die Ex ein Gutachten mit möglichst niedrigem Wert erstellen lassen. Vermutlich werden dann nochmal Gutachten über die Gutachten erstellt und dann ist ganz schnell das Geld futsch.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2013 12:14
(@naschkatze)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für eure Antworten.

@Martin
Verstehe,daß du meinst mein Freund könnte daß auch selber, aber ich bin froh wenn ich ihm.etwas helfen kann u bespreche alles was ich hier schreibe u auch die Antworten mit ihm. U hoffe einfach ein bißchen mehr Klarheit bei den Themen zu bekommen.

@cheers
Das klingt bei dir natürlich noch schlechter, da du ja schon vor über einem Jahr ausgezogen bist. Und ich gehe davon aus, daß ihr die Immobilie noch keine 10 Jahre hattet?!

Was ich bis jetzt rausfinden konnte. Wenn man die Immobili über 10 Jahre besitzt entfällt die Spekulationssteuer auf jeden Fall. Ansonsten habe ich gelesen, man muß mind. 2 Jahre und im Jahr der Veräußerung die immobilie selbst genutzt haben. Heißt das jetzt, wenn er jetzt auszieht und bis Ende des Jahres die Immobilie überträgt muss er keine Steuer zahlen?

nochmal für cheers: irgendwo hatte ich gelesen, daß wenn man diese Steuer zahlen muß, bei der Scheidung dein Anwalt irgendwo vermerken sollte, daß deine Hälfte vom Haus/Wohnung ja durch die Spekulationssteuer weniger wert ist, u sie deshalb ndie Hälfte der Steuer übernehmen sollte. Frag doch mal deinen Anwalt. Das werden wir auch versuch, sollte die Steuer wirklich fällig sei.

LG
Naschkatze

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2013 12:38
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Naschkatze,

Heißt das jetzt, wenn er jetzt auszieht und bis Ende des Jahres die Immobilie überträgt muss er keine Steuer zahlen?

Ja.

Ein Blick ins Gesetz:

§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte
(1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. […] Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2013 12:50