Splittingvorteil
 
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Splittingvorteil

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bislang haben mein Mann und ich beide Steuerklasse IV und kämpfen um die Steuernachzahlung in Bezug auf KU.

Hat jemand Erfahrungen mit Steuerklasse III und KU in neuer Partnerschaft? Eigentlich bietet sich die Kombination III/IV ja an, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient, mein Mann hätte dadurch rund 250 € netto mehr. Geht dieses "mehr" automatisch in den KU oder zählt da auch der Splittingvorteil, der in der neuen Familie verbleiben muß?

Nein, wir wollen nicht den Unterhalt schröpfen, aber wir haben eine Lohnsteuernachzahlung in vierstelliger Höhe, die wir lieber aufgeteilt auf die Monate hätten, es rechnet sich einfach leichter...

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2004 03:08
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo eskima!

Soweit ich weiß, ist es tatsächlich so, dass nach neuer Heirat durch das höhere Einkommen basierend auf dem Steuerklassenwechsel KEIN Vorteil für die Ex entsteht.
Laut Auskunft unseres RA wird das Einkommen meines LG - wenn wir denn dann heiraten- in soweit bereinigt, dass der Vorteil, der durch unsere Heirat entsteht komplett nicht berechnet wird.
Sprich: Egal welche Steuerklasse mein LG ( dann entsprechend auf deinen LG bzw Ehemann umgesetzt halt auch) auch wählen würde, es würde als Basis genau dass Einkommen verwendet werden, was er in Kl. I hätte.....

...und bitte rechtfertige dich nicht. Es ist euer gutes Recht soviel wie möglich von eurem Geld zu behalten- zumindest meiner Meinung nach- denn ihr müsst ja schließlich auch sehen, wo ihr bleibt....
LG
Tinka

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2004 03:43
 Olga
(@olga)
Rege dabei Registriert

Hallo,

hmmm, also ich dachte bisher immer, dass das "Mehr" in den KU fliest, sofern dieser nicht in voller Höhe gezahlt wurde, z.B. in einem Mangelfall. Und das nur der EU von dem "Mehr" nicht berührt wird. Die Aussage von Tinka würde dem jedoch widersprechen. Mal sehen, ob es jemand mit Bestimmtheit sagen kann.

LG
Olga

Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2004 10:45
(@Melly)

Hallo,

derSplittingvorteil wird leider in den KU mit einfließen. Er verdient ja dann mehr.
Das was Eskima meint ist der EU, da wird der Mehrverdienst nicht mehr reingerechnet.
Eskima ich würde mich mal von einem guten Steuerberater aufklären lassen, was für Euch am sinnvollsten ist.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2004 12:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ist hier denn niemand mit der Steuerklassenkombi III/V?

Es geht lediglich um KU. Bisher haben wir beide Steuerklasse IV und in einem laufenden Unterhaltsverfahren wird um die Steuernachzahlung gestritten. Die Gegenseite will über 50% davon auf den KU angerechnet haben, wir haben eine fiktive Berechnung gemacht, so als ob ich gar nicht da wäre und allein hätte mein Mann nur 10% von der tatsächlichen Summe zurückbekommen. Wie es ausgeht, werden wir sehen. Interessant fand ich, dass weder der Richter noch die gegnerische RA angezweifelt hat, dass der Splittingvorteil uns zusteht, und es geht nur um KU. Strittig ist im Prinzip nur, wie hoch der Splittingvorteil ist.

In Bezug auf Hartz IV bekommt das ganze aber eine extreme Bedeutung für uns. Wenn wir in Steuerklasse IV bleiben, dann werde ich Anspruch auf ALG II haben, somit wird mein Mann bedürftig und kann eventuell gar keinen KU mehr zahlen. Also ist die Überlegung, dass wir die Steuerklassen wechseln, damit wir nicht auf diese Bedürftigkeitsschiene geraten. Andrerseits hab ich dadurch immer noch keine Arbeit und das Geld fehlt bei uns.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Themenstarter Geschrieben : 20.07.2004 13:18
(@Melly)

Hallo Eskima,

hier im Forum wurde das Thema schonmal behandelt und da steht drin, daß der Splittinvorteil zwar in der neuen Familie bleiben sollte, also die EX-Gattin nix vom Kuchen abbekommt,aber das Kind schon.
Solltet Ihr jetzt 3/5 haben und sich sein Netto dadurch erhöhen, dann könnte es sein, daß er mehr KU zahlen muß, wenn er dadurch in eine andere Stufe rutscht.
Das ist ja irgendwo das Blöde....man sagt soll in der neuen Familie bleiben, aber kommt dann doch wieder zur Ex, da der KU steigen könnte.
Wir haben ja auch 3/5, aber da ist kein Kind mehr zu versoorgen, so hat die Ex keinen Anspruch mehr.
Unser Anwalt hat die Theorie damals auch so erklärt, daß bei 3/5 der Vorteil für KU mit einzuberechnen ist.
Auch 4/4 erhöht ja evtl den KU...leicht möglich, daß die Ex vor Gericht durchkommt.
Gruß
Melly

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Geschrieben : 20.07.2004 13:23
(@leny1974)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

also wir haben das gleiche Problem. Unsere RAin (spezialisiert auf Unterhaltsrecht) meint dazu folgendes: Es gibt nur wegen des Ehegattenunterhaltes eine konkrete Rechtsprechung. was den Kindesunterhalt betrifft, so ist das sehr unklar, es hat also noch niemand eine Klare Linie aufgezeigt und bis dahin wird das ganze wohl so interprtiert, das auch der Kindesunterhalt nicht berücksichtigt wird.

Grüsse Andrea

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Geschrieben : 03.08.2004 23:55
(@telda33)
Schon was gesagt Registriert

Da habe ich auch mal ne Frage
Haben jetzt 3/5 da ich arbeite und meine Gattin allementiert wird (beamten rente) durch die Trennung müssen wir jetzt zum 01.01.05 die Steuerklasse wechseln.
Ich zahle momentan bei rund 1300 euro 192 euro KU in Klasse 1 bekomme ich aber auch dann ca. 200 euro weniger wird dies auch beim KU berücksichtigt oder ist das egal da ich ja eh den untersten satz bezahle ?
Keine frage ist das ich den KU weiterhin bezahlen will, dies stand nie zur Frage bei mir. EU zahle ich keinen da meine Gattin mehr Rente bekommt als ichverdiene.

Cu Steve

Geboren um zu verlieren,geboren um gegen den Wind zu kämpfen,geboren um meinen Weg alleine zugehen (Manowar Heart of Steel)

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Geschrieben : 28.10.2004 14:05
(@romyh)
Registriert

Hallo Telda,

erstmal muss ich Deep und mel zitieren: "Bitte keine neuen Fragen ins Thread, lieber ein neues eröffnen!"

Zu Deiner Frage: Ich denke dass Duwohl weiterhn 192 Euro zahlen musst, da Du trotz weniger Kohle abzgl. KU kein Mangelfall wirst.

1300 - 200 = 1100 €

1100 - 192 = 908 €

Zu den Steuerklassewechselfragen:Ich wusste gar ned, dass die Kombi 3/4 möglich ist...
Anyway: Soweit wie mir unsere RA sagte, gilt der Splittingvorteil nur für EU, bei KU wird das reale Eikommen gerechnet.

LG Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2004 19:22