Hallo Leute,
vorab die Info, dass im April diesen Jahres geschieden wurde (2 Kids 11 + 15) und ich im Jahr 2011
noch die Steuerklasse3, da offizeller Auszug erst JAN11 von mir war, hatte. Heißt glaube ich Gnadenjahr oder so.
Exe hat kein Einkommen, nur 400 € Job. 2011 = Zusammenveranlagt.
Ab 2012 habe ich dann in die Steuerklasse 1 gewechselt, Jipiehhh.
Da ich die Steuer 2011 noch vor mir her geschoben habe und diese jetzt angehen will
hier meine Fragen:
- einfach die Steuer machen, wie die Jahre zuvor?
- kann ich irgendwas geltend machen was mit der Trennung zu tun hat?
- muß ich sonst noch was Wichtiges beachten?
oder lieber gleich zum Steuerberater gehen ??? Lohnt das??
Vielen lieben Dank für eure Mühe.
Gruß RP
Moin rp,
wenn du 'wie die Jahre zuvor' die Unterlagen deiner Ex (Riester, Versicherungen, etin.....) erhältst, spricht doch alles dafür, es selbst anzugehen.
Durch die letzte gemeinsame Veranlagung kannst du trennungsbedingten Mehraufwand erst ab 2012 geltend machen - hat mir das Finanzamt so gesagt.
Gruss Fischkopf
Hi RP,
mit dem Gnadensplitting hat es zwar nichts zu tun, aber wenn ihr nachweislich 2011 noch zusammen gelebt habt, dann könnt ihr 2011 noch so veranlagen, als sei nichts passiert.
Unterhalt an Deine Ex kannst Du allerdings bei Zusammenveranlagung bzw. Vorliegen der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung nicht absetzen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
da Trennung erst im Jan 2011 könnt ihr für das ganze Jahr mE noch gemeinsam veranlagt sein. Dementsprechend ganz normal die Steuererklärung machen. Mit beiden Unterschriften und ihren Unterlagen.
Erwartest Du eine Rückzahlung? Wenn ja, habt ihr euch darüber schon verständigt?
kann, wenn es "interessante" Beträge sind, noch Diskussionen geben...
Gruß, Toto