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Steuer bei eheähnlicher Gemeinschaft

 
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Hallo,

folgende Situation bei uns:

Ich lebe mit meiner Partnerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Wir beide haben je ein Kind aus vorherigen Beziehungen und
jetzt haben wir noch ein gemeinsames Kind.

Die beiden grossen sind 12 (Schule) bzw 5 (Kindergarten), die Kleinste hat bald
ihren ersten Geburtstag.

Meine Partnerin ist im Moment in Elternzeit und bekommt Elterngeld und dann anschliessend
Landeserziehungsgeld für ein Jahr.

Da wir zu fünft überall als fast Ehepaar gelten und alle Einkommen mit einbezogen werden, jedoch steuerlich wesentlich
schlechter gestellt sind als diese, wollte ich Fragen, welche Möglichkeiten es gibt bzw machen kann, die auch legal sind, damit
wir beim Jahresausgleich zumindest einen Teil zurückerhalten von der Steuer.

Welche Möglichkeiten gibt es da?

Danke Euch schon jetzt für Eure Hilfe.

Gruss Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2016 12:14
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Heiraten.

Du könntest steuerlich nur dann etwas absetzen, wenn die Partnerin andernfalls Anspruch auf staatliche Leistungen hätte.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2016 13:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Vorteil, der dem steuerlichen Nachteil entgegensteht, ist der, dass ihr einander im Falle einer Trennung, nicht in gleicher Weise zur Solidarität verpflichtet seid, wie Ehegatten.
D.H. du musst dann vielleicht etwas weniger Unterhalt bezahlen und deine Ex kann dann ggf. dem Staat auf der Tasche liegen.

Das ist die Argumentation des Staates in dieser Frage.
Ehegattensplitting vs. eheliche Versorgungspflicht.

Wem also eure Art des Zusammenlebens nicht behagt, muss die andere wählen.
Welche Konsequenzen das dann tatsächlich hat, ist natürlich eine Lotterie.

Irgendwelche speziellen Steuermodelle nur für unverheiratete Paare die dieses Prinzip übersteuern, gibt es nicht.

Euch bleiben also nur die handelsüblichen Steuersparoptionen wie z.B. Schwarzarbeit oder Waffen- und Drogenhandel, wie sie auch allen anderen Steuerzahlern zur Verfügung stehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2016 21:33