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Steuer im Jahr der Scheidung

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(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Trennung 2009, eine gemeinsame Steuererklärung für 2008 gemacht und die Erstattung 50/50 geteilt.

Die Steuererklärung 2009 würde ich gerne nach Realsplitting durchführen und den Unterhalt absetzen,
wer erhält dann wieviel von der Rückerstattung?

Muss ich dies wieder 50/50 mit meiner Frau teilen?

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 10:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei Trennung in 2009 könnt ihr 2009 noch zusammen veranlagen.
Erst 2010 würdet ihr getrennt veranlagen (Denke daran Stkl.1 eintragen zu lassen).

Noch gilt ja eure Vereinbarung über einen Unterhaltsfestbetrag.
Danach kannst du Erstattungen behalten.
Du solltest dich aber mit der Erklärung beeilen, dass die Erstattung noch vor dem Scheidungsurteil kommt, sonst könnte es passieren, das die Erstattung neu mit einfließt, weil im Unterhaltsrecht das Zuflußprinzip gilt.
Tipp: Mit Elster geht das ganze erheblich schneller und du brauchst nicht ihre Unterschrift. 🙂
Diese könnte sie auf dumme Ideen bringen.

Erst ab 2010 habt ihr getrennt zu veranlagen und du kannst für die EU-Zahlungen mit Anlage U das Realsplitingverfahren beantragen. Aber das ist noch ne Weile hin

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 10:57
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Danke Beppo

d.h. die Steuererstattung für die gemeinsame Veranlagung in 2009 müsste ich mit ihr teilen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 11:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danach kannst du Erstattungen behalten.

Du zahlst den vereinbarten Betrag und gut ist. Damit sind alle deine Einnahmen abgegolten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 11:19
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ich denk jetzt mal ein wenig um die Ecke.

Für die künftige Berechnung von EU werden deine Einkünfte der letzten 12 Monate herangezogen. Die Steuererstattung, sofern eine fließt, zählt zum Einkommen.

D.h über kurz oder lang profitiert deine Ex von einer saftigen Steuerrückzahlung an dich.

Schon mal daran gedacht die Steuer für 2009 erst in 2011 zu machen ?

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 12:01
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

kann man die Unterhaltszahlungen im Trennungsjahr steuerlich geltend machen?

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2009 22:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Im Trennungsjahr könnt ihr gemeinsam veranlagen, müsst ihr aber nicht.

Wenn ihr getrennt veranlagt, kannst du den EU dann absetzen, wenn deine Ex dir die Anlage-U unterschreibt.

Dann kann sie von dir aber die den ihr entstehenden Nachteil auszugleichen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 22:12
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo Bepoo,

getrennt veranlagen bedeutet dann aber auch, dass wir für 2009 rückwirkend die Steuerklassen 3 und 5 aufgeben, oder?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2009 09:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sinngemäß ja.

Im Trennungsjahr (also 2009) sollte man noch Zusammen veranlagen, danach getrennt.
Wenn getrennt, kann man den EU über die Anlage-U absetzen.

Beides gleichzeitig geht nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 09:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lollipop,

Im Trennungsjahr (also 2009) sollte man noch Zusammen veranlagen, danach getrennt.
Wenn getrennt, kann man den EU über die Anlage-U absetzen.
Beides gleichzeitig geht nicht.

Anders gesagt, über die Anlage U bei getrennter Veranlagung holst du dir auf Umwegen einen Teil von dem, was du bei gemeinsamer Veranlagung einfach so bekommen würdest.

Noch anders gesagt, über Anlage U im Jahr der Trennung braucht man normalerweise nur dann nachzudenken, wenn die Ex komplett auf Krawall gebürstet ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 15:55




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch anders gesagt, über Anlage U im Jahr der Trennung braucht man normalerweise nur dann nachzudenken, wenn die Ex komplett auf Krawall gebürstet ist.

Eigentlich nicht mal dann!

Für beides braucht man die Zustimmung der Ex, die man ggf. wieder gerichtlich erzwingen kann und muss.
Somit hat das nicht mal im Streitfall Vorteile.
Zumindest kenne ich keinen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 16:09
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Danke

aber das heisst dann dass ich in bei gemeinsamer Veranlagung die Unterhaltszahlungen nicht nicht als aussergwöhnliche Belastung absetzen kann, oder?

bei gemeinsamer Veranlagung sehe ich einen großen Streitpunkt auf mich zukommen, meine Ex wird keine anteilige Auszahlung der Erstattung akzeptieren, sondern darauf bestehen, dass 50/50 geteilt wird

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2009 17:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig!
Schon deswegen weil ihr ja nur einen gemeinsamen Topf habt.
Alles was du von der einen Seite des Topfes auf die andere Seite schiebst, ändert am Topfinhalt ja nichts.

Um das 2. Problem zu lösen, kann du das Fiamt bitten, einen Aufteilungsbescheid zu machen.
Dann teilen die das auf.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 18:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zarter Hinweis: Wenn aufgeteilt wird bei Stkl. 3/5 und das wird sie garantiert beantragen, wenn Du der 50/50 Aufteilung nicht zustimmst, wirst Du eine dicke Nachzahlung haben und Ex, sofern sie denn überhaupt lohnsteuerpflichtig verdient hat, eine dicke Erstattung bekommen. Gegen den Aufteilungsantrag kannst Du Dich steuerrechtlich nicht wehren, wenn überhaupt zivilrechtlich.

Das heißt, wenn Du Dir nicht blaue Augen holen willst, teilst Du besser 400 Euro Erstattung 50/50, als dass Du nachher im vierstelligen Bereich nachzahlen musst.

Das ist eben immer das Doofe, wenn man im Trennungsjahr bei 3/5 bleibt. Natürlich kannst Du die getrennte Veranlagung beantragen, Du bist ja der Hauptverdiener. Nur musst Du auch da genau rechnen, ob die Nachzahlung durch die falsche Steuerklasse und die dann als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Unterhaltsleistungen plus die Übernahme des steuerlichen Mehraufwandes von Ex sich dann für Dich rechnen.

Klingt so, als solltest Du für 2009 einen Steuerberater konsultieren.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 18:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lollipop,

Klingt so, als solltest Du für 2009 einen Steuerberater konsultieren.

Beziehungsweise, noch bevor du das machst: Über welche Größenordnung reden wir? Lohnt sich der Kampf überhaupt? Du wirst inzwischen gemerkt haben, dass du ziemlich viel Mühe & Risiko haben wirst, wenn du sie von dieser 50/50-Aufteilung wegkriegen willst.

Daher: Wenn es "nur" um ein paar hundert Flocken geht, die die Ex bei dieser 50/50-Aufteilung eventuell zuviel kassieren könnte (und zwar einmal und nie wieder!), dann gönne ihr diesen Sieg - und konzentriere dich auf die Stellen, wo es um die dickeren Fische geht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 20:06
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich tendiere dazu den EU als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, da mir das Realsplitting
nur Ärger mit der EX und ihrer Zustimmung bringt.

Eine ganz naive Frage, die 8k pro Jahr die ich geltend machen kann, sind 666€ pro Monat,
d.h. das bekomme ich dann ja auf jeden Fall über die Steuer wieder zurück, oder?
d.h. dieser Teil tut mir dann ja nicht weh

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2010 13:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur wenn sie nix verdient.

Alles was sie verdient, geht von deinen 666,- runter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2010 15:01
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

sie verdient aber mehr als 666 netto pro Monat

d.h. ich kann nix absetzen?

oder nur mir dem real splitting?

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2010 16:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2010 17:33
(@lollipop7)
Rege dabei Registriert

wir haben jetzt entschieden gemeinsam zu veranlagen, raus kam, dass wir eine stuernachzahlung von 600€ haben,
plus 300€ steuerberater kosten.

ex sagt sie beteiligt sich nicht daran, ich kann das schön selber zahlen, von einer erstattung hätte sie hälfte gewollt.

wie bekomme ich das geld von ihr?

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 19:13




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