Moin,
gar nicht, da sie mit 666 Euro nicht leistungsfähig ist. Da wird sie kein Mensch zu verdonnern, wenn Du versuchen solltest, sie im Innenverhältnis zu verklagen. Da der Unterhalt an sie steuerrechtlich kein Einkommen ist, würde bei einem Aufteilungsbescheid, der die "reelle" Verteilung der Einkünfte berücksichtigt eine wesentlich höhere Nachzahlung auf Dich zukommen als 600 plus Steuerberaterkosten. Und bei Steuerklasse fünf hat sie sowieso schon wesentlich mehr Steuern gezahlt als sie müsste. Sie hat Dir somit einen Einkommensvorteil verschafft.
Das ist eben immer der Sch*** mit Steuerklassenkombi 3/5.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."