Hi Folks....
ich bin hier vielleicht nicht ganz und vollständig richtig mit der Zuordnung meines Themas....aber vielleicht dann doch ! 😉
Folgende Situation:
Ich bin geschieden, zwei Kinder aus dieser Ehe sind bei der KM aufgewachsen und haben beide das Ganze gut überstanden. Inzwischen sind beide volljährig und haben jeweils ein Super-Abi hingelegt (VAter ist mächtig stolz...) und gehen ihren Weg in das Berufsleben. Meine Tochter (knapp 22) hat ein FSJ gemacht und anschließend eine von mir finanzierte Ausbildung zur Rettungsassistentin. Sie wartet auf einen Studienplatz Medizin und überbrückt so die zeit. Momentan hat sie eine Festanstellung als Rettungsassistentin und fährt Krankenwagen; verdient volles Einkommen und ist weder auf meine noch auf die Unterstützung ihrer Mutter angewiesen. Sobald sie einen Studienplatz bekommt wird das aber anders werden.....ok, ich weiß was jetzt kommt: Ich habe ihr schon eine Ausbildung finanziert und bin damit eigentlich "raus". Wenn sie aber studiert, werde ich sie natürlich unterstützen....freiwillig.....gerne. 🙂
Mein Sohn ist 20, hat letzte Jahr Abi gemacht und macht seit Februar eine Ausbildung zum Verkehrspiloten. Jow.....klasse. Das ganze aber ist finanziell eher ein Problem: er bekommt keinerlei Ausbildungsvergütung, muss sich selbst unterhalten, wohnen etc. Und muss noch ne Stange Geld mitbringen (~60T€).
Da von meiner Geschiedenen nichts kommt, zahle ich momentan alles. Krankenversicherung, Unterkunft, Unterhalt, Telefon, Internet - ach einfach alles. Da kommen insgesamt rd. 1.000,-- € im Monat zusammen. das ganze wird ca 24-30 Monate so gehen. Frage an die Erfahrenen: was ist der beste Weg, z.B. das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen? Was kann ich alles absetzen - ich habe z.B. nichts darüber gefunden, ob ich seine Bewerbungskosten aus dem letzten jahr schon absetzen kann. Hier handelt es sich auch um so "besondere" Aufwendungen, weil er z.B. einen Eignungstest machen musste. Der hat 400,-- € gekostet, dazu zwei tage Aufenthalt in Hamburg, Hotel, Anfahrt - auch mal locker 7- 800 Tacken insgesamt. Hat da jemand Erfahrung?
Wie ist das mit dem Ausbildungsfreibetrag z.B......meine Geschiedene bringt effektiv 0,-- ein - kann ich da die Übertragung auf mich in ganzem Umfang beantragen?
Mein Sohn - d.h. seine Mutter - bekommt noch Kindergeld während der gesamten Ausbildungszeit. Das ist bereits bewilligt. Nur zur Info...
Ich bin für jeden Tipp dankbar.....
Ach ja...ich bin sehr stolz auf meine Kids!
Gruß
Matthias
PS: und ihre beiden kleinen Halbgeschwister auch.....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Hallo Matthias,
1. Aufwendungen kann immer nur der geltend machen, dem sie entstehen und der sie auch bezahlt. Heißt also: Sie entstehen Deinem Sohn und er müsste sie bezahlen, dann kann er diese Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Da er keine Einkünfte hat, kann er dann nur den Verlust feststellen lassen und diesen dann zu gegebener Zeit vortragen lassen. (Also wenn er verdient) Dir hilft das nichts.
2. Solange Deine Kinder kindergeldberechtigt sind, sind sämtliche Aufwendungen mit dem Kinderfreibetrag abgegolten.
3. Wenn sie nicht mehr kindergeldberechtigt sind, dann kannst Du den Unterhalt der Kindern nach § 33a EstG absetzen. Darunter fallen alle Aufwendungen, die Du trägst und die aufgewendet werden, um die Kinder in irgendeiner Form zu unterstützen. Die Höhe der Beträge entsprechen im Maximum dem Grundfreibetrag (zuletzt 8.004 Euro). Eigene Einkünfte, die 624 Euro im Jahr (Freibetrag) übersteigen, werden dabei angerechnet.
Hilft das?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hejhej LBM
danke sehr. Das hilft schon! Ist es denn denkbar, dass mein Sohn tatsächlich bei einem Einkommen von 0,-- € in mehreren Jahren eine Steuererklärung macht, die mit einem Verlustvortrag endet? Das wäre insofern natürlich interssant, weil er mit den Ausbildungksoten von 60 T€ in 3 Jahren schon ne richtige Summe zusammenbekommt! Da würde er im ersten Jahr "echten Verdienstes" mit rd. 100 T€ minus reingehen!
Geht sowas?
LG
Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Moin,
ich kann es nicht beschwören, aber ich meine, dass es mit der Pilotenausbildung sogar einen Musterfall gab, der auf Feststellung der vorweggenommenen Werbungskosten als Verluste geklagt hat. Das kann ich aber rausfinden.
Ja, wenn die Ausgaben mit dem zu erlernenden Beruf zusammenhängen, also echte Werbungskosten darstellen, dann sollte das funktionieren. Er muss dann auf dem Mantelbogen oben ankreuzen, dass er den verbleibenden Verlustvortrag feststellen will.
Steuertipp: Vorweggenommene Kosten sind steuerlich lukrativ. Da mangels Einnahmen kein Pauschbetrag berücksichtigt wird, mindert jeder Euro sofort die Höhe anderer Einkünfte. Gab es diese im gleichen Jahr nicht, kann das Minus auch in die Folgejahre vorgetragen werden und mit dort entstandenen Einnahmen verrechnet werden. Wichtig: Sie müssen für das Jahr, in dem der Aufwand angefallen ist, eine Steuererklärung einreichen. Nur dann kann das Finanzamt den Verlust feststellen und auf neue Rechnung vortragen. Das gelingt solange, bis ein Steuerjahr verjährt ist. Die Erklärung für 2005 darf noch bis Silvester 2012 eingereicht werden.
und auch
2. Vorab entstandene Werbungskosten
Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG) sind alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind. Sie können schon anfallen, wenn mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen noch nicht erzielt werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Großer Senat des BFH, Beschluss vom 4.7.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830; BFH Urteil vom 29.7.1986, IX R 206/84, BStBl II 1986, 747). Solch ein Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Stpfl. den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH Urteile vom 4.6.1991, IX R 30/89, BStBl II 1991, 761; vom 9.2.1993, IX R 42/90, BStBl II 1993, 658; vom 14.2.1995, IX R 95/93, BStBl II 1995, 462).Wie das FG Köln in seinem Urteil vom 31.3.2008 (14 K 2865/07, EFG 2008, 1192, LEXinform 5007087, Rev. eingelegt, Az. BFH: VI R 20/08) feststellt, unterliegen vorweggenommene Werbungskosten denselben Abzugsbeschränkungen wie »laufende« Werbungskosten. Näheres s. (») Entfernungspauschale.
Tragen Eltern die Ausbildungskosten für ihr Kind, ist dieser Aufwand steuerrechtlich dem Kind zuzurechnen und im Jahr des Abflusses als (vorweggenommene) Werbungskosten beim Kind zu berücksichtigen (Niedersächsisches FG Urteil vom 24.8.2005, 3 K 220/05, DStRE 2006, 1373).
Aufwendungen eines Zeitsoldaten für den Erwerb eines Verkehrsflugzeugführerscheins im Rahmen einer Fachausbildung sind vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Dies gilt auch dann, wenn die Schulung die Ausbildung für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins einschließt (BFH Urteil vom 30.9.2008, VI R 4/07, BStBl II 2009, 111).
Der Verlustvortrag wird dann so lange abgetragen, Jahr für Jahr, bis er aufgebraucht wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wow....ich bin beeindruckt.
das wäre für ihn wirklich sinnvoll und brauchbar! Da er damit wirklich bei Beginn seiner "Verdienstphase" - vermutlich so ab Ende 2013/Anfang 2014 - mit einem erheblichen Minus dastehen würde. Der Verlustvortrag würde wahrscheinlich für die Dauer von 1,5 - 2 Jahren dazu führen, dass er gar keine Steuern zahlen müsste.....
Danke sehr!!!!
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....