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Steuer-, Steuerrückerstattung und Steuerberaterkosten

 
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
ich bin noch nicht geschieden. Für das Jahr 2008 (Trennungsjahr) ist noch eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben worden, die durch einen Steuerberater erstellt wurde. Bis mitte 2008 hatte ich nebenher (parallel zu meinem Angestelltenverhältnis) noch ein Gewerbe angemeldet.
Nun sieht es so aus, daß ich für 2008 eine Steuerrückerstattung bekomme. Ein Großteil davon ist meiner meinem EX-Kleingewerbe (das es ja nicht mehr gibt) zuzuschreiben. Nach der Trennung mußte ich hier noch einiges an Steuern abdrücken. Die hab ich alleine gestemmt. Nun ist alles auseinenderklamüsertund ein Teil bekomm ich wieder zurück.

Nun möchte meine Ex davon die Hälfte. Aber an den Steuern (z.B. so sachen wie Umsatzsteuervoranmeldung) mochte sie nichts wissen. Die Kosten für den Steuerberater interessiert meine Exe auch nicht.

Kann das wirklich sein, daß Steuerrückerstattungen geteilt werden müssen und der zusammenhängende Aufwand wie Steuerberater und Steuer usw an mir hängen bleibt? 

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2010 11:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

die Ansicht "ich will von allem (mindestens) die Hälfte, aber lass mich mit irgendwelchen Kosten in Ruhe" ist durchaus weit verbreitet. Man kann über die Auslegung solcher Dinge prozessual solange streiten, bis man die Kohle, um die man streitet, komplett für Anwälte und Gerichte ausgegeben hat.

Gerecht in Deinem Sinne würde sich offensichtlich eine Regelung anfühlen wie: "Wir teilen die Steuerrückerstattung, aber auch die damit zusammenhängenden Kosten." Also rechne doch einfach einmal aus, welchen Betrag für die Ex Du unter Berücksichtigung von Steuerberatungskosten etc. für angemessen hältst und gib ihr diesen. Wenn sie danach immer noch streiten will, kannst Du das zwar kaum verhindern; ihre Streitlust dürfte allerdings erheblich sinken. Nur eben: Es ist besser, etwas zu tun als unendlich lange über das zu diskutieren, was man in keinem Fall tun möchte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 12:25
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Ich nenn mal klare Zahlen:

Steuerberater und Steuer die ich 2008 nachzahlen hab dürfen: ca 8000€, die auch nicht Einkommensmindernd angesetzt wurden.

Rückerstattung: rund 5000€

Die hohen Zahlen kommen noch aus der Zeit wo ich ein "Nebenhergewerbe" hatte. Das Finanzamt ist halt ein bissle langsamer. Die wollen zB. Umsatzsteuer wobei schon gar keine Umsätze mehr getätigt werden. Das wird dann bei der darauffolgenden Steuererklärung rausgerechnet... (so hats mir mein Steuerberater erklärt)

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2010 12:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,,

wie ich schon schrieb: Man kann da sicherlich monatelang herumrechnen, jeden denkbaren Paragraphen und jede irgendwann ergangene obergerichtliche Entscheidung berücksichtigen wollen - eine "gerechte", also unumstössliche Lösung wird man trotzdem nicht finden. Deshalb mein unbürokratischer Vorschlag: Selbst rechnen, was sich "fair" anfühlt und diesen Betrag anbieten. Wenn das 0 EUR sind, ist das eben so - dann aber auf die Gefahr hin, dass geklagt wird.

Wir sind hier nur ein Internet-Forum und nicht der Bundesgerichtshof; jeder Betrag, den wir hier nennen, wird Deine Ex sowieso nicht überzeugen. Das musst Du schon selbst tun.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 13:12
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo,
ist mir schon klar.  😉
Evtl. gibts ähnlich gelagerte Fälle von dehnen ich mir etwas an Infos und Erfahrung herausziehen kann ...

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2010 13:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

Evtl. gibts ähnlich gelagerte Fälle von dehnen ich mir etwas an Infos und Erfahrung herausziehen kann ...

selbst wenn wir Dir 100 solcher Fälle nennen könnten: Wie überzeugend wäre das für Deine Ex, wenn in ihrem Hinterkopf das "von-allen-Geldflüssen-mindestens-die-Hälfte-an-mich"-Gespenst unterwegs ist? Es gibt für diesen Fall nun mal keine eindeutige und zwingende Gebrauchsanweisung; das scheitert schon an Fragen wie "war die Einschaltung eines Steuerberaters überhaupt nötig?" oder "welche eheprägende Rolle spielten diese Zusatzeinkünfte?"

Die Lösung für Dein Problem hat vor allem einen psychologischen und weniger einen juristischen Background. Was kann Dir schlimmstenfalls passieren, wenn Du pokerst nach dem Motto "ich biete Dir X an; wenn Du mehr willst, musst Du klagen und trägst dabei das Prozessrisiko!"?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 17.05.2010 14:41
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo LoneDaddy,

soweit ich weiß kannst du einen "Aufteilungsbescheid" beantragen beim Finanzamt, in dem die Steuerschuld bzw. die Steuerrückzahlung anteilig für deine "Ex" und dich berechnet wird.

Damit du abschätzen kannst, was dich dann erwarten könnte, würde ich an deiner Stelle diesen "Aufteilungsbescheid" vom Steuerberater ausrechnen lassen. So bekommst erst mal nur du die Information; beantragst du den Aufteilungsbescheid direkt beim Finanzamt, hat auch deine "Ex" automatisch denselben Informationsstand wie du.

Wenn du dieses Ergebnis in den Händen hälst (und uns das Ergebnis mitteilst), können wir dir konkrete Handlungsempfehlungen geben bzw. dir zu einer Verhandlungsstrategie raten.

Gruß

Martin

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Geschrieben : 17.05.2010 22:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LoneDaddy,

bekommst Du denn jetzt UMSATZsteuer oder EINKOMMENsteuer wieder? Es liest sich ja so, als sei Umsatzsteuer ggf. geschätzt worden oder aus irgendwelchen Gründen mehr festgesetzt worden, als erzielt wurde. Die Umsatzsteuer gehört zum Unternehmen und die Erstattung wird dem Unternehmen zu. (Also Dir) Gleiches gilt für die Umsatzsteuervoranmeldungen, mit denen hat Ex nix zu tun, weder bei Schwarz- noch bei Rotbetrag sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Steuerberatungskosten.

Was die Einkommensteuererklärung angeht, kannst Du den von Schmusepapa vorgeschlagenen Weg folgen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 22:14
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

@Lausebackesmama:
Ja, bei der Rückerstattung handelt es sich hauptsächlich um Umsatzsteuer. Die Gewerbeabmeldung und Steuerbescheid haben sich blöd überlappt. Und die Verrechnung ist lt. meinem Steuerberater der einfachte weg gewesen.

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 09:52