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Steuer und das liebe Geld

 
(@dreamland)
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Hallo, nach lange langer Zeit mal wieder was von uns.
Ich hoffe ihr könnt uns helfen weil wir rein garnix mehr blicken.
Exe erhält 2011 Schreiben vom Finanzamt das sie doch bitte ihre Steuererklärungen ab 2003 nach- bzw./einreichen soll. Dem Finanzamt ist aufgefallen, das Unterhaltszahler EU in seiner Steuererklärung immer ordentlich angibt aber Ex seit jeher keine Steuererklärung gemacht hat.
Nun gut. Bis 2005 ist laut Finanzamt keine Steuer zu zahlen da kein eigenes Einkommen vorhanden nur halt der Unterhalt von 6600,- €/ Jahr. 2006 Bekommt sie sogar was wieder.
2007 hat sie aber ein schon beträchtliches eigenes Einkommen und plus dem erhaltenen EU muss sie 530,- € ans Amt zahlen.
Ich kann gern die genauen Zahlen per PN schicken. Kann sich einer mal uns annehmen und sagen ob das so stimmt?! Bitte Idiotensicher da uns der Kopf mitlerweile sonstwo steht.
Müssen wir wirklich ihre Spardose spielen und für sie sparen. Wir waren immer im Glauben, da sie regelmäßig Gehaltszettel und Bescheide anforderte, das sie ihre Steuer richtig angibt und vor allem unsere richtig gelesen hat (Steht ja immer drauf ob Unterhalt geltend gemacht wurde oder nicht.). Jetzt kommt halt raus das sie garnix gemacht hat.
Das Finanzamt verlangt immerhin von ihr Nachzahlungszinsen. Kann man da auch irgendwie ansetzen. Von wegen versuchte Steuerhinterziehung? Sorry aber wir schnappen grad nach jedem Hälmchen was sich uns bietet.
Letztes Jahr hatte unser Töchterchen einen schweren Verkehrsunfall und da sind all unsere Ersparnsse drauf gegangen. 2 Wochen später, die Kleine lag noch immer im Krankenhaus, flatterte die Zahlungsaufforderung ihrerseits über ihren Anwalt bei uns ein. Dazu ist Mann noch seit Februar arbeitssuchend. Wir wüssten so und so nicht, wo wir das Geld hernehmen sollten.
Ich bitte um Entschuldigung für das doch etwas wirre Durcheinander aber Denken geht im Moment nur spärlich.
Hoffentlich kann uns, trotz Urlaubszeit, jemand helfen.

Grüßle Dreamland (da wären wir jetzt gern)

Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern.
(Konfuzius)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2012 20:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Dream,

Dein Text ist leider wirklich nicht ganz verständlich. Was interessiert es Euch denn, ob Die Exe ihre Steuererklärung macht oder nicht? Das ist ihre Angelegenheit. Sie ist für ihre Steuererklärung selber verantwortlich. Seid ihr denn geschieden? Oder bestand noch gemeinsame Veranlagung?

Bei Verkehrsunfällen gibt es normalerweise einen Schuldigen. Dieser oder seine Versicherung ist dann auf Schadensersatz zu verklagen. Dazu sind Kinder auf dem Weg vom Kiga / Schule auch gesetzlich unfallversichert. Warum zahlt ihr hier selber etwas?

Und was will der Anwalt denn genau für eine Zahlung? Will er, dass ihr jetzt die Steuerschuld der Exe bezahlt? Gruß ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 21:59
(@dreamland)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo

Geschieden schon seit 2003.
Sie will ihre Steuerschuld von uns bezahlt haben inkl. Steuerberater.
Ich seit 2004 neu verheiratet und 2006 noch ein Kind.
Jetzige Frau bringt noch ein Kind aus früherer Beziehung mit. Sind also jetzt zu 4t.

Es gibt einen Schuldigen beim Unfall. Der Autofahrer. Allerdings schleppt es sich seit, am 07.08. wird es 1 Jahr, diesem. Verdienstausfall und Schmerzensgeld sind noch nicht geflossen. Kleinere Beträge schon aber die wiegen dem Umbau, Rollstuhlgerecht, nicht auf. Unser Anwalt fragt regelmäßig bei der Versicherung an. 

Grüßle Dreamland

Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern.
(Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2012 22:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Dream,

Sie will ihre Steuerschuld von uns bezahlt haben inkl. Steuerberater.

Steht irgendeine Rechtsgrundlage oder Begründung dabei? Ansonsten würde ich sagen - Ablage P(apierkorb).

Wenn die Scheidung 2003 war, war das Trennungsjahr in 2002. Also max. im Jahr 2001 / 2002 dort noch eine gemeinsame Veranlagung möglich, wo ihr noch im Boot wärt. Aber doch nicht danach. Nach Ablauf des Trennungsjahrs sind ja eh die Steuerklassen zu wechseln und damit hat es sich dann auch mit irgendwelchen steuerlichen Pflichten aus meiner Sicht. Aber bei unserem Steuerdickicht muss das wirklich mal ein Experte prüfen. Vielleicht hat unsere Moderatorin LBM noch Tipps für Euch, sie ist in Steuersachen immer unsere Fachfrau.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2012 00:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich gehe davon aus, dass nicht die Steuerschuld bezahlt werden soll, sondern der Nachteilsausgleich, oder? Tipp doch den relevanten Teil des Schreibens mal ab.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2012 00:50
(@dreamland)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Steuerschuld ist natürlich falsch. Sie will den Nachteil ausgeglichen haben.
Also hier relevantes:

Ihr Einkommen in 2007: 8998,-
+ Unterhalt den sie bekommen hat: 6600,-
- 1 gemeinsames Kind je zur Hälfte
- Laut Steuerbescheid macht sie 2500,- Sonderausgaben geltend.
- Kinderbetreuungskosten: 94,-
- Arbeitnehmer Pauschbetrag: 920,-
- Werbungskosten Pauschbetrag: 102,-
- Entlastung für Alleinerziehende: 1308,-

= zu versteuern 10674,-

= Finanzamt kommt dann auf 531,- € Einkommenssteuer.

=Abgezogene Steuerabzugsbeträge und Körperschaftssteuer macht dann 510,- €

Diese 510,- € plus 1,35 € Kirchensteuer plus Abzug vom Lohn 21,- €  =  532,35 € will sie von uns haben.

Wie ist das mit der Kirchensteuer? Müssen wir das auch bezahlen? Wir können doch nichts dafür das sie in der Kirche ist.

Habt ihr jetzt alle Zahlen? Wenn noch was benötigt wird, einfach fragen.

Grüßle Dreamland

Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern.
(Konfuzius)

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Themenstarter Geschrieben : 23.07.2012 11:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Dreamland,

so ärgerlich es ist: Die Forderung des Nachteilsausgleich ist meines Erachtens in Ordnung ...

Auch die Frage der Verjährung ist mehrfach verneint worden, da die Frist erst mit Eingang der Forderung seitens FA behinnt (z.B. OLG Saarbrücken - dort zwar nur Bewilligung PKH, die Begründung findet sich aber auch in anderen Urteilen wieder).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2012 16:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ihr habt richtig Glück, dass ihr Anwalt von Steuerrecht keine Ahnung hat. Er hat euch nur die Nachzahlung als Nachteilsausgleich berechnet, nicht aber, dass die von ihr gezahlte Lohnsteuer (auch wenn das nicht viel gewesen sein wird) ihr ohne euren Unterhalt erstattet worden wäre. Mal angenommen, sie hat also 200 Euro Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn gehabt, dann hättet ihr wohl 200 + 531 Euro zahlen müssen. Da ich mir nicht sicher bin, ob die 8998 Euro wirklich Einkommen oder Bruttolohn sind (wovon ich aber ausgehe), kann ich es nicht genauer sagen.

Tatsache ist, dass sie nur durch den Unterhalt überhaupt ein zu versteuerndes Einkommen hat, das zu einer Steuerfestsetzung > 0 Euro führt. Und dass sie in der Kirche ist, nun ja.... ihr Privatvergnügen. Aber Dein LG wollte den Unterhalt absetzen, dann muss er eben auch ALLE Nachteile tragen, die ihr dadurch entstehen.

Unterhaltsleistungen sind steuerrechtlich grundsätzlich "Privatvergnügen". Dieser Sonderausgabenabzug ist quasi nur eine Ausnahme.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2012 18:30
(@dreamland)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch allen.
Ach, das hat der nette Herr Gegenanwalt schon mit drin. Ist in der Tat nicht viel und fällt ja auch nicht mehr auf. Zahlen können wir es eh nicht. Wieso fallen solche Menschen immer auf die Füße und andere steht alles ständig bis zum Hals?
Für ein Jahr Ehe wird  nun schon 10 Jahre Unterhalt gezahlt. Fragt nicht, der Richter hat entschieden. Neues Unterhaltsrecht hin oder her, solange es immer so hingebogen werden kann wie Richter es will, ändert sich nichts.
Wenn sie für 2008 auch nachgezahlt haben will kann eine ganze Familie unter der Brücke schlafen. Deutschland ick liebe dir :applaus1:
Wo ist das kotzende Smily?

Grüßle Dreamland

Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern.
(Konfuzius)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2012 10:45