Hallo,
weiß jemand wie es aussieht mit der Steuerberaterrechnung?
Ist ja mein Gewerbe, Rechnung läuft auch auf mich, aber eben gemeinsam veranlagt.
Jetzt woll BaldEx nicht die komplette Hälfte zahlen, sondern nur die Hälfte von ESt-Erklärung
ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte §24Abs.1 StBGeV 3. VOÄ,
weil ich mich im letzten Jahr schon drauf eingelassen hatte.
Da noch eine Erstattung dranhängt, die geteilt werden sollte, weil sonst zum Einkommen dazu=mehr Unterhalt.
Sie meint sie ist auf der sicheren Seite, weil sie die gesamte Erstattung sonst als Einkommen angeben will.
Ist zwar wohl utnerm Strich wengier als wenn wir teilen, aber das ist ihr dann egal.
Muss sie nun komplett die Hälfte der Rg. zahlen oder muss ich mich mit dem Mickeranteil zurfrieden geben?
Was passiert, wenn sie mir einfach das Geld überweist und ihren Anteil ausgibt?
Eigentlich hatte ihr Anwalt gesagt, wir sollen dazu eine Vereinbarugn unterschreiben, das wir hälfitg dieErstattung gemacht haben.
Sie meint mit der Überweisung ist das dann"gegeben" und ich kann mir meine Unterschrift sonstwo...
Wenn sie das macht, kann ich dann rückwirkend noch was von ihr verlangen?
Oder wenn ich mich dann doch entschließe es als Einkommen zum Unterhalt dazuzählen zu lassen,
müsste sie das Geld dann an mich zurück zahlen?
Gruss Karlo