Steuerbescheid 2008
 
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Steuerbescheid 2008

 
(@tinnitus)
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Hallo zusammen,

Frage an die Steuerprofis:
Es wurde eine gemeinsame Steuererklärung für 2008 durchgeführt. (Trennung war Feb. 2009 Dauer der Ehe 5 Jahre). In dieser Steuererklärung war eine Zahlung von 250€ an das Finanzamt zu begleichen.
Gestern bekam ich einen weiteren Steuerbescheid für 2008 zugestellt bekommen (wie jedes Jahr). In diesem Steuerbescheid wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angerechnet und es kam eine Steuerrückzahlung heraus. (Diese Wohnung haben ein Freund und ich vor 15 Jahren gekauft und vermietet).
Diese Steuerklärung geht immer getrennt nach Erhalt der Betriebskosten an das Finanzamt.
Auf diesem Bescheid steht nun, das der Bescheid den vom Aug. 2009 ersetzt und Vorauszahlungen in 2010 von 400€ alle 3 Monate vorsieht.
Kann der "normale gemeinsame" Steuerausgleich mit dem Bescheid aus Vermietung und Verpachtung zusammengelegt werden? /Ist die ganzen 15 Jahre nicht vorgekommen). Kann es sein das dies ein Finanzbeamter übersehen hat?
Für Fachkundige Auskünfte bedanke ich mich im voraus.
Gruß an alle
Tinnitus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 11:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, das ist richtig so. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden einheitlich und gesondert festgestellt nach Paragraph 180 AO, weil ihr zu mehreren an den Einkünften beteiligt seid. Dieser Bescheid ist Grundlagenbescheid für Deine Einkommensteuer. Das heißt, die dort auf Dich entfallenden festgestellten Einkünfte werden dann Deiner ESt-Erklärung zugerechnet. Die musst Du in Anlage V unter Kz 856 angeben.

Du hast ein Feststellungsteuerkonto und immer nur EIN ESt-Steuerkonto. In den Vorjahren hattest Du wahrscheinlich nur Verluste, dadurch sieht das anders aus.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 13:31
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

danke für Deine Ausführung. Jedoch verstehe ich immer noch nicht, das ich bei einer Rückzahlung.... Vorauszahlen muß.
In den vergangenen 15 Jahren hatte ich immer eine Rüchzahlung (auf dem Bescheid mit Vermietung und Verpachtung)
+- 1200€.

Auch auf dem Steuerbescheid 2008 (ohne Berechnung Vermietung und Verpachtung)  ist nicht ersichtlich, das auf Grund von dem Einkommen eine Vorauszahlung erforderlich wäre.

LG Tinnitus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 13:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin!

Ohne genaue Angaben ist das reine Spekulation. Du hast aber bereits beim Erstbescheid nachzahlen müssen, wie Du oben geschrieben hast. Die Einkünfte aus VuV müssen also Dein zu versteuerndes Einkommen so erhöht haben, dass die Steuerschuld des Jahres damit nicht abgedeckt ist und Voruszahlungen fällig werden.

Was für einen Gewinn hast Du lt. Grundlagenbescheid (VuV)? Stand der Erstbescheid ESt unter Vorbehalt der Nachprüfung? Wurden noch andere Dinge geändert?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 15:47
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

erst einmal danke für Deine Bemühungen und ein Lob an dieses Forum mit all seinen kompetenten
Antwortgebern.
Also es hat sich aufgeklärt warum die Vorrauszahlungen berechnet wurden.
Das Finanzamt war nicht über die Steuerklassenänderung in 2009 informiert, also jetzt 1 und 2.
Demnach haben die die Berechnung mit Streuerklasse 3 und 5 für die weiteren Jahre berechnet.
Somit wurde die Vorrauszahlung wieder auf "0" gesetzt.

Info an alle: Es genügt also nicht nur die Steuerklassen im Einwohnermeldeamt zu ändern, in der Hoffnung
alle Institutionen bekämen das mit. Es genügt auch nicht sich einfach nur umzumelden, denn auch dies war dem Finanzamt nicht bekannt. (zwecks Postzustellung). 

All diesen Änderungen sollten explizit auch dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes mitgeteilt werden.

Gruß an alle
Tinnitus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 16:23