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Steuerbescheid für 2020: "Ihre Tochter konnte nicht berücksichtigt werden ..."

 
(@trennungsvater)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Moderator*innen, liebe Mitlesenden, liebe Gäste,

"Ihre Tochter ...(Name) konnte nicht berücksichtigt werden, da Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht im Wesentlichen nachgekommen sind."

So steht es wörtlich in den "Erläuterungen zur Festsetzung" auf Seite 3 des Steuerbescheides für 2020.

Ich habe so etwas noch nie erlebt. Die Tochter ist 13. Ich habe für jeden Monat Unterhalt pünktlich überwiesen. Ich habe zu jeder Überweisung am Sparkassenterminal einen Ausdruck angefertigt. Ich habe im Schnitt für jeden Monat € 423 überwiesen, insgesamt für das Jahr 2020 € 5.086 Euro. Darüber hinaus habe ich Belege für ein Boxspringbett, das im Kinderzimmer der Tochter in der Wohnung der Mutter steht (knapp € 2.000), Arztrechnung etc.

Es gibt keinen Unterhaltstitel. Ich wohne nicht in der Wohnung der Mutter. Ich habe zur Tochter ein recht gutes Verhältnis. Bei der Mutter halte ich mich auf Abstand, aber das Verhältnis ist soweit gut.

Mein zu versteuerndes Einkommen war in 2020 € 24.200,-

Auch in den Vorjahren habe ich regelmäßig Unterhalt überwiesen. Die Mutter hat keinen Unterhaltsanspruch. Wir waren nur kurz verheiratet und sind seit etwa 10 Jahren geschieden.

Ich habe der Tochter viele viele Stunden Nachhilfe gegeben.

Ich bin fassungslos.

Ich habe letztes Jahr mal im Jugendamt bei der zuständigen Person angerufen und gefragt, wie viel Unterhalt zu bezahlen hätte. Der Mitarbeiter war freundlich und sagt, dass er zwar normalerweise nur für die Mutter den väterlichen Kindesunterhalt berechnet, dass er aber gerne für mich nachschaut ... Ich zahle mehr als das, was er ausgerechnet hat.

Ich werde auf jeden Fall Einspruch einlegen. Hat jemand einen Tipp?

Wer hat so eine ungerechte Behandlung schon mal erlebt?

Viele Grüße

Trennungsvater

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2021 15:57
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich vermute mal, dass deine liebe Ex die Übertragung des Steuerfreibetrags auf sich beantragt hat, weil du angeblich deiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen bist. Erstmal Ruhe bewahren: die Behörde prüft diese Behauptung nicht.

Du hast deine Unterhaltspflicht erfüllt, wenn du über 75% der DDT zahlst (bzw. den titulieren oder gerichtlich festgelegten Unterhalt, falls sowas existiert). Leg einfach die Belege deinem Einspruch bei und alles sollte korrigiert werden. Wenn der Finanzbeamte noch Bock hat, schreibt der deiner Ex einen bösen Brief. Wahrscheinlich passiert ihr aber nichts, außer dass ihr Bescheid auch korrigiert wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2021 16:07
(@trennungsvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Max Mustermann,

das klingt ja beruhigend, was du schreibst! Ich danke dir sehr!

Ja, ich kopiere morgen alle meine Überweisungsbelege.

Du hast Recht, die Mutter sagte vor einigen Wochen - also erst in 2021- zu mir, dass sie die Steuerklasse wechseln würde. Ich fragte sie halb im Spaß, halb ernst, ob sie heiraten würde und sie sagte nein, sie würde jetzt die Steuerklasse wechseln, um weniger Steuern zahlen zu müssen oder so ähnlich. Kann es dadurch ausgelöst worden sein? Vermutlich.

Jetzt bin ich etwas erleichtert. Wenn ich von der "Obrigkeit" Ungerechtigkeit verspüre, habe ich unmittelbar körperliche Reaktionen.

Nochmals herzlichen Dank!

Viele Grüße

Trennungsvater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2021 16:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du hast Recht, die Mutter sagte vor einigen Wochen - also erst in 2021- zu mir, dass sie die Steuerklasse wechseln würde. Ich fragte sie halb im Spaß, halb ernst, ob sie heiraten würde und sie sagte nein, sie würde jetzt die Steuerklasse wechseln, um weniger Steuern zahlen zu müssen oder so ähnlich.

Dann wird es sich um die StK 2 handeln, die bekommt aber jeder alleinerziehende, unabhängig vom Kindesunterhalt. Ich versteh nur nicht, warum sie das erst jetzt macht und nicht bereits vor 10 Jahren.

Der Kinderfreibetrag hat nur mit der Unterhaltspflicht zu tun. Ist als keine Steuerklasse.

Im übrigen ist die Steuerersparnis einer StK 2 relativ gering.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2021 19:40
(@maxmustermann1234)
Registriert

Im übrigen ist die Steuerersparnis einer StK 2 relativ gering.

Bei mir wären das 70 EUR im Monat, das ist doch nicht wenig. Kommt halt auf's Gehalt an.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2021 23:26
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei mir wären das 70 EUR im Monat, das ist doch nicht wenig. Kommt halt auf's Gehalt an.

Stimmt. Aber das war nicht das Thema, denn die Steuerklasse steht ihr seid der Trennung zu.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2021 01:21
(@trennungsvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,
hallo MasMustermann,

ich glaube, ich stelle "Antrag auf schlichte Änderung" und erhebe keinen Einspruch. Ein Einspruch kann auch zu einer "Verböserung" (was für ein Wort) führen. Ich möchte ansonsten nichts im Bescheid angreifen.

Mir ist immer noch nicht so recht klar, wie die Sachbearbeiterin bw. der Sachbearbeiter zu der Behauptung kommt, ich wäre in 2020 meinen Unterhaltsverpflichtungen im Wesentlichen nicht nachgekommen.

Zu der Frage, warum die Mutter bislang noch nichts an ihrer Steuerklasse geändert hat: wir lebten bis Ende Juli im gemeinsamen Haushaltm obwohl wir damals bereits etwa sieben Jahre geschieden waren.

Euch beiden vielen Dank!

Trennungsvater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2021 00:31
(@inselreif)
Moderator

Mir ist immer noch nicht so recht klar, wie die Sachbearbeiterin bw. der Sachbearbeiter zu der Behauptung kommt, ich wäre in 2020 meinen Unterhaltsverpflichtungen im Wesentlichen nicht nachgekommen.

Max hat es Dir oben geschrieben: Ex hat es angekreuzt und das wird erst mal so ungeprüft übernommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2021 10:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie das zustande kommt ist ganz einfach. Die KM hat es beantragt:

"BEA-Freibetrag: Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf kann für minderjährige Kinder unabhängig und abweichend vom Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen werden. Dazu genügt ein einseitiger Antrag des betreuenden Elternteils, ohne dass weitere Nachweise oder Begründungen vorgelegt werden müssen.

Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind beim barunterhaltspflichtigen Elternteil an keinem Tag im Jahr gemeldet ist. Seit 2012 ist es aber zulässig, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, der Übertragung des BEA-Freibetrages widersprechen kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind (1.) regelmäßig (2.) „in einem nicht unwesentlichen Umfang“ betreut. In diesem Fall ist eine Übertragung des BEA-Freibetrages auf einseitigen Antrag des betreuenden Elternteils nicht mehr möglich (§ 32 Abs. 6 Satz 8-9 EStG)."

(siehe z.B. <a href="https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/bea-freibetrag-bei-uebertragung-ist-ein-widerspruch-des-vaters-moeglich/>hier</a>)"

Mehr steckt da nicht dahinter!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2021 10:16
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo (@Susi64),
was sich mir allerdings nicht erschließt (in Anlehnung an Deine Erklärung) ist die in diesem Zusammenhang (falsche) Begründung des Finanzamtes...
Jedes andere; dem BEA-Freibetrag zu Grunde liegenden Argumente wären - u.U.(!) - nachvollziehbar... aber so??

@Trennungsvater:
Ich würde mich - mit dem Steuerbescheid und den Überweisungsträgern bewaffnet-  ins Auto setzen und zum zuständigen Finanzamt fahren.
Sowas ist durchaus in einem 4-Augengespräch schnell geklärt; ggf. bekommt man vor Ort auch noch den einen oder anderen hilfreichen Tipp...

-

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2021 11:13




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Trennungsvater:
Ich würde mich - mit dem Steuerbescheid und den Überweisungsträgern bewaffnet-  ins Auto setzen und zum zuständigen Finanzamt fahren.
Sowas ist durchaus in einem 4-Augengespräch schnell geklärt; ggf. bekommt man vor Ort auch noch den einen oder anderen hilfreichen Tipp...

Vorher Termin ausmachen (click&meet) wäre in heutigen Inzidenz-Zeiten  angebracht, zumal der SA womöglich im Homeoffice ist... ;o)

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2021 11:18
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

@82 Marco:
wo Du recht hast, ...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2021 11:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Begründung des Finanzamts ist in bürokratischer Logik völlig richtig.

Die KM hat angekreuzt, dass sie den vollen BEA bekommen will, weil der Vater (UET) sich nicht kümmert.
Für das FA ist das die Grundlage der Entscheidung. Eine Prüfung des Sachverhalts an sich ist nicht vorgesehen.

Die Logik dahinter ist, dass man ja nicht beweisen kann, dass der Vater (UET) nicht .... . Wie beweist man nicht eingegangene Zahlungen und nicht stattgefundene Umgänge? Deshalb muss nichts bewiesen werden.
Dadurch ist natürlich sehr leicht Mißbrauch möglich. Darauf hat der Gesetzgeber entschieden, dass der Vater (UET) Einspruch einlegen kann und durch Nachweis die Behauptung widerlegen kann.
Anders geht es auch nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2021 12:36
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Entweder stehe ich gerade voll auf dem Schlauch, oder ich werde einfach nur (zu) alt,
aber das hier:

Hallo,
[...]
Die Logik dahinter ist, dass man ja nicht beweisen kann, dass der Vater (UET) nicht .... . Wie beweist man nicht eingegangene Zahlungen und nicht stattgefundene Umgänge? Deshalb muss nichts bewiesen werden.
[...]
VG Susi

liest sich ja hier:

[...]
Ich habe für jeden Monat Unterhalt pünktlich überwiesen. Ich habe zu jeder Überweisung am Sparkassenterminal einen Ausdruck angefertigt. Ich habe im Schnitt für jeden Monat € 423 überwiesen, insgesamt für das Jahr 2020 € 5.086 Euro. Darüber hinaus habe ich Belege für ein Boxspringbett, das im Kinderzimmer der Tochter in der Wohnung der Mutter steht (knapp € 2.000), Arztrechnung etc.
[...]
Viele Grüße
Trennungsvater

anders.
Tatsächlich ging es (mir) mit meiner Frage ja nicht darum, dass der KV sich (eventuell?) nicht im Rahmen des BEA-Freibetrag gekümmert hat, sondern, dass das Finanzamt behauptet, er hätte keine (Bar-)Unterhaltszahlungen geleistet.
Dies kann der KV ganz offensichtlich belegen (siehe#1) und die KM kommt - auf Grund des dokumentierten (also belegbaren) Zahlungseinganges auf Ihrem Konto auch nicht aus der Nummer raus.

Aber auch nicht eingegangen Zahlungen lassen sich;  ebenso belegen (beweisen), wie nicht durchgeführte Überweisungen... Ein Blick auf die entsprechenden monatl. Kontoauszüge wirkt da auf jeden Fall erhellend...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2021 14:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kakadu,

Entweder stehe ich gerade voll auf dem Schlauch, oder ich werde einfach nur (zu) alt, (...)

Eigentlich ist es doch ganz einfach.

Die KM braucht gegenüber dem Finanzamt nur die Erklärung abzugeben, sie habe keinen Unterhalt bekommen. In diesem Fall war's gelogen, aber sogar wenn es stimmt - beweisen kann eine Unterhaltsberechtigte so etwas i.d.R. nicht, denn sie wird nur in den allerseltensten Fällen einen Kontoauszug haben mit einer Überweisung in Höhe von 0,50 Euro und dem Verwendungszweck "Unterhalt? Kauf dir 'n Lutscher!"

Und eben weil es normalerweise nicht beweisbar ist, muss das Finanzamt die Geschichte zunächst glauben; d.h. so lange, bis der Unterhaltspflichtige dem Finanzamt das Gegenteil beweist, was im vorliegenden Fall durch die Überweisungsbelege ja auch vergleichsweise einfach ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2021 16:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

" "Unterhalt? Kauf dir 'n Lutscher!"

😂😂😂😂😂 made my day!!

Es ist tatsächlich so, dass erst bei Einspruch des Unterhaltspflichtigen eine Prüfung erfolgt. Mag man doof finden, ist aber so. Das Gute: wehrt man sich  muss KM nachzahlen. Wenn man spät dran ist mit lustiger Verzinsung.

😇

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2021 20:47
(@trennungsvater)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank an alle, die auf meinen Post vom 7. Mai mit Erklärungen und Tipps geantwortet haben. javascript:void(0);

Dieses Forum ist sehr hilfreich und wertvoll.

Ich bekam den geänderten Steuerbescheid vom Finanzamt. Ich habe ja bereits am 7. Mai geschrieben, dass mein zu versteuerndes Einkommen in 2020 rund 24.200 Euro betrug und dass ich insgesamt über 5.000 Euro Unterhalt für die 13-jährige Tochter überwiesen hatte.

Aus dem geänderten Steuerbescheid geht hervor, dass
- meine Tochter anerkannt wurde,
- sich die zu zahlende Einkommensteuer nicht ändert,
- sich nur der zu zahlende Soli ändert (60 Euro weniger)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2021 22:16
(@trennungsvater)
Schon was gesagt Registriert

Erst mal vielen Dank an alle, die auf meinen Post vom 5. Mai mit Erklärungen und Tipps geholfen haben!

Inzwischen bekam ich den geänderten Steuerbescheid. Aus diesem geht hervor, dass

- meine Tochter nun anerkannt sei,
- sich an der zu zahlenden ESt nichts ändert -das erstaunte mich!
- sich nur der zu zahlende Soli ändert - rund 60 Euro weniger.

Mein zu versteuerndes Einkommen lag in 2020 bei rund 24.200 Euro.

Der Unterhalt, den ich in 2020 an die Mutter für unsere 12 bzw. 13 Jahre alte Tochter überwies, belief sich auf insgesamt gut 5.000 Euro.

Die Mutter hatte noch nie Unterhaltsanspruch, da wir nur kurz verheiratet waren. Wir sind seit 2011 geschieden, lebten jedoch bis Mitte 2018 weiter gemeinsam in der Familienwohnung.

PS: zweimal war mein Beitrag weg, als ich ihn absenden wollte. Irgend etwas verstehe ich hier nicht. Weiterhin kann ich keine Smileys einfügen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2021 22:29