Hallo zusammen,
ich habe hier einiges gelesen und hier und da auch was gefunden. Nur fehlte manchmal der Bezug zu der speziellen Situation.
Deshalb würde ich hier gerne für all diejenigen, die sich auch neu in dieser Steuersituation wiederfinden, eine Übersicht schaffen. Also die, ddie zB das erste mal eine Steuererklärung mit Kind ausfüllen.
Ich sammel das dann gerne hier in einer Art Liste.
Die Steuersituation:
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unverheiratet, Kind
Wohnsituation war immer zwei Wohnungen
voller Unterhalt
möglicher Weise Betreuungsunterhalt (fehlt hier noch etwas?)
zwischenzeitlicher Wegzug der Mutter mit Kind
utter in Elternzeit
Was kann finanziell hier wie interessant sein und wie mache ich das mit der Steuererklärung:
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> hier würde ich gerne eine Liste generieren, die allen mit gleichem Setting als Hilfe dienen kann
> wie verhält es sich mit dem Kinderfreibetrag?
> Kann ich Fahrten oder andere Kosten geltend machen?
> Wie kann der Betreuungsunterhalt BU in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
.....
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar. Ich bemühe mich die Infos in einer wachsenden Liste zusammenzufassen.
LG aus dem Rheinland
Hallo,
Du bekommst den Kinderfreibetrag, wenn er sich bei der automatisch durchgeführten Günstigerprüfung günstiger auswirkt, als das Kindergeld.
Den Unterhalt kannst du als außergewöhnliche Belastung geltend machen, allerdings werden eigene Einkünfte der Mutter gegen gerechnet.
Fahrten können nicht steuerlich berücksichtigt werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Herzlichen Dank.
Ich hab es fast vermutet, aber wollte es nicht wahr haben. Mehr geht da nicht? Die 100km Fahrten zum Kind zB oder sonstige Ausgaben wie Klamotten oder so?
Hallo,
nein, weder die Kosten des Umgangs noch Dinge, die Du für das Kind kaufst lassen sich geltend machen.
Die Kosten des Umgangs sind Umgangselternteil zu tragen. Die einzige Ausnahmen ist, wenn die Kosten des Umgangs so hoch sind, dass damit der Umgang praktisch ausgeschlossen ist. Aber auch in diesem Fall kann es nicht über die Steuer berücksichtigt werden, außerdem sollte dieser Fall bei Dir nicht vorliegen.
Dinge des alltäglichen Lebens (also z.B. Bekleidung) sind mit dem Unterhalt abgedeckt und damit von der KM zu beschaffen (die Realität kann eine andere sein, dass wird aber weder bei der Steuer noch beim Unterhalt berücksichtigt), normale Geschenke sind natürlich auch nicht absetzbar.
VG Susi