Steuererklärung 201...
 
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Steuererklärung 2017 und das Trennungsjahr

 
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe ein paar Fragen zur Steuererklärung für 2017.

Die Trennung erfolgte Ende Mai 2017, bis Ende August war ich in Steuerklasse 3, dann 4, ob meine EX der Zusammenveranlagung zustimmt ist offen, obwohl sie ALG2 aufstockend bekommt...

Seit heute habe ich die Lohnsteuerabrechnung für 2017, jetzt kann man die Steuererklärung machen...

Wenn meine EX gegen Zusammenveranlagung ist, was könnte man machen? Vielleicht Zusammenveranlagung aushandeln, wenn ich ihr alle Nachteile erstatte? Aber ab welchem Zeitpunkt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2018 13:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

an dieser <a href="http://www.famrb.de/MusterklageaufZustimmungzurZusammenveranlagung.pdf>Musterklage</a>" auf Zusammenveranlagung kannst Du die ganze Problematik erkennen.

<a href="http://www.scheidungsrechtsanwalt.com/trennung/trennung-und-steuern/>Hier</a>" wird das etwas allgemeinverständlicher erläutert.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss Deine Frau der Zusammenveranlagung zustimmen und Du bist nicht zum Ausgleich verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Du Trenungsunterhalt gezahlt hast.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 18:13
(@inselreif)
Moderator

Das Muster ist wahrscheinlich noch aus Zeiten der ZPO.
Ich hatte 2012 oder 13 auch mal ein Muster gebastelt, falls es hier nicht mehr auffindbar sein sollte, bei Bedarf PN.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 21:11
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

an dieser <a href="http://www.famrb.de/MusterklageaufZustimmungzurZusammenveranlagung.pdf>Musterklage</a>" auf Zusammenveranlagung kannst Du die ganze Problematik erkennen.

<a href="http://www.scheidungsrechtsanwalt.com/trennung/trennung-und-steuern/>Hier</a>" wird das etwas allgemeinverständlicher erläutert.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss Deine Frau der Zusammenveranlagung zustimmen und Du bist nicht zum Ausgleich verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Du Trenungsunterhalt gezahlt hast.

VG Susi

Hallo Susi!

Danke für deine Antwort. Ich habe deine Infos gelesen. Meine Situation ist ein bisschen seltsam... nach Empfehlungen hier im Forum, habe ich die Steueklassen geändert. Bis Ende August hatte ich St.Kl. 3, ab September die St.Kl. 4. D.h. ab September habe ich weniger netto.

Da meine EX eine Aufstockerin ist, laufen alle Berechnungen des Unterhalts durch das Jobcenter der EX. Ab September zahle ich den UH nach dem Einkommen aus St.Kl. 4, für die Monate Juni bis August wollte das JC etwas Trennungsunterhalt für die EX berechnen, nämlich 154 Euro pro Monat, für 3 Monate.

Da meine Steuererklärung für das Jahr 2016 zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig war, wollte das JC unbedingt den Steuerbescheid für das 2016 haben und dann für die 3 Monate genau ausrechnen, was ich nachzahlen muss... Den Steuerbescheid habe ich erst Anfang Dezember abgegeben.

Ich warte erstmal ab, was das JC jetzt für diese 3 Monate berechnet, unter der Berücksichtigung meines Einkommens aus dem Jahr 2016...

So wie ich das verstehe, ist es völlig egal, ob ich die Steuererklärung mit oder ohne EX mache, ich werde in jedem Fall das Geld abgeben, entweder als Nachzahlung an das Finanzamt oder das JC in Form des Trennungsunterhaltes. Stimmt das?  😉

Ich habe mir heute nach der Arbeit überlegt, vielleicht die Steuererklärung alleine ohne EX zu machen, einfach die Nervenzellen in Ruhe lassen. Ich muss dann natürlich an das Finanzamt für 8 Monate ca. 200€ pro Monat nachzahlen... Also 1.600€. Grob berechnet, mit Brutto Netto Rechner.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2018 00:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du Unterhalt für Deine Frau gezahlt hast, dann hast Du Anspruch auf Zusammenveranlagung und die Steuererstattung.
Wer dann den Unterhalt kassiert, Deine Frau direkt oder das JC ist dabei völlig egal. Egal ist auch die Steuerklasse, aber natürlich hat das Einfluss auf die Höhe der Steuerstattung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2018 10:11
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi! Ist es vielleicht einfacher, dem Jobcenter mitzuteilen, dass ich die Steuererklärung für das Jahr 2017 alleine mache?

Ok, ich muss dann von Januar bis August ca. 200€ monatlich an Steuern nachzahlen, dafür wird mein Einkommen für das ganze Jahr gleich und ich kann mir diese blöde Umrechnungen vom JC und das Einklagen von Zusammenveranlagung ersparen.

Das JC will natürlich schnell das Geld kassieren, egal ob ich das schaffe mit der Zusammenveranlagung oder nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2018 13:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also normalerweise wird der Unterhalt mit der Steuererklärung des Vorjahres gemacht, deshalb verstehe ich nicht warum das JC den Steuerbescheid von 2017 will.
Mit einem schnellen Steuerbescheid von 2017 würde es vermutlich keine Steuererstattung bei Dir geben und nur Dein Einkommen wäre Grundlage. Ob das tatsächlich besser ist kann ich nicht sagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2018 18:19
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi!

Ich habe gestern meine EX per WhatsApp angeschrieben und gefragt, wie machen wir die Steuererklärung für 2017...?! Bis jetzt keine Reaktion. Im Prinzip für 2016 war am Anfang alles gleich...

Danach habe ich kurz mit JC gesprochen, mit dem Sachbearbeiter der für mich alles berechnet... Der Hintergrund meines Anrufes ist einfach. Für die Monate nach der Trennung, bis zum Wechsel der Steuerklasse (von 3 auf 4), muss ich noch das Geld nachzahlen. Ich hatte zwischen Juni bis August 1880€ Netto, ab September dann 1660€ Netto.

Für diese 3 Monate schulde ich etwas Geld und zwar dem JC. Das JC hat bereits einmal die Nachzahlung berechnet, zusätzlich zum Unterhatsvorschuss was damals zahlte, musste ich für jeden Monat (Juni bis August) 386€ nachzahlen, also 3 x 386€...

In diesen 386€ sind 154€ Trennungsunterhalt für die EX und zusätzlich 116€ pro Kind.

Wenn ich jetzt die Steuererklärung ohne EX mache, dann muss ich für 8 Monate Steuern nachzahlen, ca. 215-220€ pro Monat, wie viel es tatsächlich wird, zeigt dann Elster. Ich habe bis jetzt nur mit Brutto-Netto Rechner nachgerechnet. Auf diese Weise wird mein Einkommen in diesen verdammten 3 Monaten niedriger, nicht 1880€ Netto, sondern 1660€ Netto. Und die Berechnung der Nachzahlung für diese 3 Monate sollte dann ganz anders aussehen, nach meiner Einschätzung muss ich dann so viel nachzahlen, damit es am Ende 590€ pro Monat für beide Kinder ist, ohne Trennungsunterhalt. Genau diese Summe zahle ich ab September, da ich 1660€ Netto habe.

Der Sachbearbeiter beim JC hat mir gestern zugestimmt, ich soll das erstmal mit der EX klären und dann nochmal bei ihm melden. Ich hoffe er hat alles richtig verstanden, was ich ihm erklärt habe.  🙂

PS: Für das JC ist es ein leichtes Spiel, die wollen erstmal schnell das Geld zurückhaben. Für die ist es völlig egal, wie und ob ich überhaupt die Zusammenveanlagung erreiche... Die haben gesehen, dass ich zwischen Juni und August 1880€ hatte und mit dieser Summer wollen die auch berechnen. So wie ich das verstehe, die Steuererstattung wegen des Trennungsunterhaltes ist auch nicht so einfach, das muss mit Anlage U gemacht werden und die EX muss dem auch zustimmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2018 12:06
(@inselreif)
Moderator

Auf diese Weise wird mein Einkommen in diesen verdammten 3 Monaten niedriger

Nein, so funktioniert das nicht. Auf diese Weise bist Du bist zum Sankt Nimmerleinstag nur am Nachberechnen.
Wenn Du in 2018 Steuern nachzahlst für 2016, 2017 oder sonst wann mindert das Dein Einkommen von 2018 und findet nur dann Einfluss in eine Berechnung, wenn in 2018 eine Neuberechnung stattfinden sollte.
Das mag zwar nicht fair sein aber ansonsten hätten wir neben den ganzen ohnehin schon vorhandenen Professionen auch noch das Berufsbild des Unterhaltsberechners schaffen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2018 12:43
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ab 2018 ist alles einfacher... Ich bin einfach in der St.Kl. 1 und mein Einkommen bleibt fast konstant.

Von der Steuer kann ich nichts absetzen, deswegen kriege ich auch keine Erstattung oder geringfügig...

Mit Einzelveranlagung habe ich das ganze Jahr 2017 das gleiche Einkommen wie nach dem Steuerklassenwechsel, also wie jetzt.

Ich will jetzt verhindern, dass das JC von mir ca. 1.200€ Nachzahlung für 3 Monate kassiert und ich dann wie ein Blödmann für Zusammenveranlagung klagen muss...

Bis jetzt ist das JC auf meiner Wellenlänge, ob das so bleibt kann ich nicht sagen.

Wenn meine EX es mitmacht, dann können wir die Steuereklärung zusammen machen.

Erstmal natürlich alles mit Elster berechnen.

Auf jeden Fall möchte ich das noch vor der Scheidung klären.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2018 13:33




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie Inselreif Dir schon klar machen wollte, auch das JC rechnet den TU nicht monatsweise und nicht mit irgendwelchen "Rückrechnungen".
Der Unterhalt bestimmt sich aus den letzten Gehaltsbescheinigungen (bzw. ab Wechsel der Steuerklasse neu) und es wird die Steuererstattung gemäß letztem vorliegenden Steuerbescheid berücksichtigt.

VG Susi

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Geschrieben : 10.01.2018 15:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Inhaltlich habe ich keine fundierte Meinung dazu.

Aber zu Deinem Vorgehen ggü. Ex:

Wenn meine EX es mitmacht, dann können wir die Steuereklärung zusammen machen.

Ich habe gestern meine EX per WhatsApp angeschrieben und gefragt, wie machen wir die Steuererklärung für 2017...?! Bis jetzt keine Reaktion.

1.
Du willst etwas von ihr.

2.
Ob Whatsapp für solche Sachen der richtige Kanal ist, sei mal dahin gestellt (ich halte ihn jedenfalls für viel zu flüchtig, als das ich sowas auf diesem Weg klären würde). Meine Präf. wäre zunächst ein Gespräch, wenn das - wie so häufig nicht möglich ist - dann eine höfliche Email (quasi als Briefersatz).

3.
Lass der Ex doch mal Zeit darüber nachzudenken. Sich vielleicht auch extern beraten zu lassen (Steuern ist nicht jedermanns Hobby). Eine Antwort binnen weniger Stunden zu erwarten ist eine Unsitte heute geworden. Setze zukünftig höflich angemessene Fristen (in diesem Fall zum Beispiel: bis zum Ende der kommenden Woche) wenn Du nicht unbestimmt lange in der Luft hängen willst.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2018 15:03
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wie Inselreif Dir schon klar machen wollte, auch das JC rechnet den TU nicht monatsweise und nicht mit irgendwelchen "Rückrechnungen".
Der Unterhalt bestimmt sich aus den letzten Gehaltsbescheinigungen (bzw. ab Wechsel der Steuerklasse neu) und es wird die Steuererstattung gemäß letztem vorliegenden Steuerbescheid berücksichtigt.

VG Susi

Wie gesagt ich habe bereits das JC kontaktiert und das Thema Steuererklärung 2017 angesprochen... Der Sachbearbeiter gab mir Zeit um diese Angelegenheit zu klären. Er hat nichts gesagt, dass er diese Berechnung basierend auf dem Bescheid aus 2016 macht. Früher wollte er so machen. Jetzt, als ich ihm mögliche Steuernachzahlung angedeutet habe, hat ganz andere Meinung. Aber erstmal abwarten wie die EX entscheidet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2018 15:42
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Und ich weiß, die Zusammenveranlagung ist besser und günstiger.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2018 15:52
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Übrigens, da das JC die Leistungsfähigkeit so dynamisch feststellt, sollte man noch eine unangenehme Sache behalten, wenn ich die Steuererklärung mit EX mache und eine Steuererstattung erhalte, da ich zwischen September und Dezember 220€ monatlich zu viel bezahlt habe, so kriege ich dann eine Neuberechnung und muss dann für diese 4 Monate TU an die EX und UH an die Kinder nachzahlen... So oder so wird man das Geld abgeben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2018 16:13
(@inselreif)
Moderator

Übrigens, da das JC die Leistungsfähigkeit so dynamisch feststellt

Das JC hat gar nichts "festzustellen". Wenn Du nicht einverstanden bist, erklärt das zuständige Familiengericht dem Jobcenter gerne, wie Unterhalt korrekt errechnet wird.
Du gehst aber offenbar gerne den bequemen Weg nichts zu tun und dann zu jammern. (Sorry)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2018 17:03
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ex hat erstmal zugestimmt, mündlich, ob sie das tatsächlich macht ist noch offen... Finanziell habe ich keine Vorteile. Was das Finanzamt nicht wegnimmt, kassiert später JC...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2018 09:57