Hallo
Ich sitze gerade über der Steuer für das Jahr 2019.
Ich weiß, dass ich letztes Jahr keine "Kosten" für meinen Sohn geltend gemacht habe. Da ich es dieses Jahr mal ganz genau machen will die Frage in die Runde, ob ich irgendwelche Koste bezüglich meines Sohnes steuerlich absetzen kann. Ich zahle seine PKV und die Kita- Kosten hälftig. Er lebt im Haushalt der Mutter. Ich habe gerichtlich das GSR und den Umgang regeln können. Habe ich überhaupt eine Chance irgendwas steuerlich geltend zu machen?
Falls die Frage von anderen Vätern/Müttern schon gestellt wurde, sorry.
Hallo Dad76,
So wie ich das sehe kannst du lediglich den Trennungsunterhalt (TU) an deine Ex absetzten, wenn sie denn die Anlage U unterschreibt mit den in 2019 von dir gezahlten (TU). Mehr konnte ich leider nicht finden, da ich auch gerade über meiner Steuererklärung für 2019 sitze und erstmalig nach Trennun alleine veranlage.
Selbst Umgangskosten können nicht als Außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden bspw. Fahrtkosten, Hotel, Zug, etc. wenn du bspw. längere Anfahrten hast für dein Umgangsrecht. Dies ist mit dem Kinderfreibetrag bzw. hälftig angerechnetem Kindergeld bereits abgegolten. Fair sieht meiner Meinung nach anders aus.
Die Kita Kosten (vielleicht sogar die PKV Kosten) solltest du aber absetzten können, denn das war ja schon immer möglich (ohne den Anteil für das tägliche Mittagessen versteht sich).
Hat jemand von den Spezis hier noch mehr Tips was steuerlich absetzbar ist für einen Kindsvater? Danke.
Wenn sie die KiTa-Kosten von ihrem Konto zahlt (was ich vermute), dann kannst du sie nicht ansetzen, genauso PKV. Sie kann hingegen die gesamten Betreuungskosten und die gesamte PKV bei der Steuer verbuchen. Willkommen in Deutschland!
Ja, ich überweise ihr das Geld aufs Konto. Oh man, was für ein Sch....
Ich danke für die Rückmeldung
Eine Alternative wäre, wenn du deinen Anteil an den Betreuungskosten zukünftig direkt überweist. Dann sollte es gehen.
Ich werde jetzt versuchen, von der KM ein Schriftstück zu bekommen, in dem sie mir bestätigt, dass die Zahlungen von PKV von mir komplett und die der Kita hälftig an sie gezahlt wurden. Dann kann sie zwar nicht mehr alles absetzen, wäre ja aber nur gerecht. Ich werde das bei der nächsten Elternberatung mal ansprechen...
Entschuldigung, ich ging von meinem Wechselmodell aus. Ich vergesse immer, dass es im Residenzmodell anders ist. Du kannst nur Kinderbetreuung ansetzen, wenn du tatsächlich betreuen musst, das Kind muss also zu deinem Haushalt gehören. Es wird aber wohl nicht bei dir gemeldet sein, von daher wirst du auch mit dem Brief nicht weiter kommen.
Ich verstehe was du schreibst. Aber ich ich möchte ja ausschließlich Kosten für die Betreuung in der Kita steuerlich absetzen, die mir ja tatsächlich entstanden sind. Ich habe ja jeden Monat im vergangenen Jahr die knapp 90 Euro an die KM nachweislich mit Betreff überwiesen. Genauso verhält es sich mit der PKV des Kleinen. Auch die Kosten trage ich, in dem Fall in voller entstandener Höhe. Warum kann sich die Mutter die kompletten steuerliche Vorteile sichern, für Zahlungen die sie gar nicht oder nur zur Hälfte geleistet hat?
Ich werde diesmal in Widerspruch gehen, auch wenn es vielleicht aus derzeitiger Sicht keinen Sinn macht. Aber es kann doch nicht rechtens sein, dass jemand, für nachweislich von einem anderen, geleistete Zahlungen, die steuerlichen Vorteile bekommt?
Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:
zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. (...) Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen nach Satz 1 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist;
Ja, diesen Wortlaut kenne ich auch. Ist ja aber in der Praxis nicht immer umsetzbar. Da die KM auch privat versichert und das unser Kind quasi über sie versichert ist, zahlt sie die den Beitrag fürs Kind zusammen mit dem ihrer Krankenversicherung. Der Anteil vom Kleinen ist zwar extra ausgewiesen, wird aber eben im gesamten durch die KM überwiesen. Bei der Kita ist ähnlich. Sie überweist den gesamten Betrag an die Kita und ich ihr eben hälftig meinen Anteil. Ich versuche es mit Einspruch und der Begründung warum es so ist, auch weil die Kommunikation mit der KM nur eingeschränkt möglich ist. Und für mich heißt das im Umkehrschluss für dieses Jahr, dass ich sofort die Zahlungen an die KM einstelle, um die Bankverbindung der Versicherung und der Kita (die kann ich sicher auch selber erfragen) bitte, und dann die Beiträge direkt dorthin überweise...
Danke für die umfangreichen Infos