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Steuererklärung, Anlage U / Trennungsunterhalt

 
(@sascha10028)

Hallo zusammen,

bin seit 3 Wochen geschieden. Urteil liegt schriftlich noch nicht vor.

Zahle an meine EX im Monat 809 inkl. Kindesunterhalt.

Kann ich in meiner Steuererklärung den Unterhalt an SIE in der ANlage U geltend machen !?? Wenn ja, was würde sie für Nachteile haben bzw. sie müsste doch auch eine Steuererklärung machen dann oder !??

Sie erhält allerdings nur meinen Unterhalt, Kindergeld und glaube 100 EUR Wohngeld.

Zusammen also um die 1000 - 1100 EUR.

Gruß

Zitat
Geschrieben : 22.03.2009 17:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja genau. Sie unterschreibt Dir die Anlage U, Du müsstest ihr steuerliche Nachteile dadurch erstatten. Die dürfte sie aber in Anbetracht der Zahlungshöhe nicht haben, denn von den 809 Euro dürften ja 200 Euro mind. KU sein.

Mit 600x12 = 7200 liegt sie noch unter dem Existenzfreibetrag. Da fallen also keine Steuern an. Die Steuererklärung muss sie natürlich machen, ja.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2009 17:30