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Steuererklärung bei Gemeinsamveranlagung und Umzug ins Ausland

 
(@withoutmykids)
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Hallo,

hoffe ein wenig auf Hilfe. Ich hab mich von meinem NochMann im Mai getrennt. Für das Jahr 2007 sind wir ja zusammenveranlagt. Nun bin ich im Juli nach Österreich gezogen. Muß ich den Verdienst bzw. die Steuern die ich hier zahle auch auf der Deutschen Steuererklärung angeben? Oder eben nur bis zum Juli? Wer weiß mehr?

LG withoutmykids

Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2007 17:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Withoutmykids,

Du mußt die Einkünfte angeben. Es gibt direkt eine Kennziffer in der Anlage N für ausländische Einkünfte (Kz 139) auf der 1. Seite.
Du mußt nachweisen, dass die im Ursprungsland versteuert worden sind. Mit Österreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Die Einkünfte werden dann nicht berücksichtigt, lediglich im Rahmen der Progression. Das heißt, es wird der Steuersatz der gesamten Einkünfte gemäß Splittingtabelle auf die Einkünfte ohne die österreichischen Anteile erhoben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2007 20:18
(@withoutmykids)
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Heißt das soviel, wie es werden die österreichischen Einkünfte in Deutschland nochmals versteuert/ nachversteuert? Sorry tu mich manchmal mit den Begriffen ein wenig schwer. Könnte es dadurch passieren, dass wir Steuern nachzahlen müssen? Weil bis Mai war ich ja noch im Erziehungsurlaub..

Hier in Österreich muß ich ja dann auch noch eine Steuererklärung für dieses Jahr machen.

Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2007 09:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo withoutmykids

Nein, das heisst es nicht.

Es heisst aber, dass das Österreichische Einkommen bei der Ermittlung des Steuersatz angerechnet wird.

Vereinfacht dargestellt:

Angenommen du müsstest in D für 1.000,-€  30% Steuern und, wegen der Progression, für 2.000.-€ 40%

Wenn du jetzt je 1.000,- $ in A und in D verdienen würdest, und die Fiämter wüssten nichts davon, müsstest du auf diese 2.000,-€  nur 30% Steuern bezahlen und damit 10% weniger als wenn du nur in A oder D arbeiten würdest.

Noch deutlicher, weil extremer: Wenn du die 2.000,- in 10 verschiedenen Ländern verdienen würdest müsstest warscheinlich garkeine Steuern bezahlen, da überall nur geringes Einkommen da ist.

Um diese Ungerechtigkeit zu vermeiden, lassen sich die Fi-Ämter auch das übrige Einkommen nennen um dich nach der Summe deiner Einkünfte zu besteuern und das ist auch gut so.
Du wirst dadurch also nicht benachteiligt, es wird nur vermieden, dass du einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil hast.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2007 09:47
(@withoutmykids)
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Nu hab  ich es verstanden.  :thumbup: Danke für die ausführliche Erklärung.

Die Kunst ist es, einmal mehr aufzustehen, wie man umgeworfen wird.

Winston Churchhill

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2007 12:17