Hallo,
bisher hatte ich meine bisherigen Steuererklärungen immer selbst gemacht und bin damit auch immer gut gefahren (obwohl ich den Umgang mit Zahlen eigentlich immer gehasst habe wie die Pest). Hatte mir nun ein paar Threads und diverse Pages zu dem Thema "Steuererklärung bei getrennt lebenden Partnern" angesehen und bin da leider nur mal ansatzweise durchgestiegen. Es geht um die Steuererklärung in unserem Trennungsjahr 2007. Getrennt haben wir uns im Mai letzten Jahres.
Wie ich feststellen konnte, wäre eine gemeinsame Veranlagung von Vorteil, auch in meinem Falle. Probleme mit der Noch-Frau gibt es in keinem Bezug, also dürfte das auch machbar sein.
Letztes Jahr hatte ich noch Lst.-Kl. 3 und meine Frau die 5, da sie bis Mitte des Jahres nur geringfügig beschäftigt war.
Es geht ja jetzt in meinem Falle nicht um große Summen bezüglich des Elternunterhalts, aber gemacht werden muss es halt trotzdem. Wir einigten uns nach der Trennung bis Ende 2007 auf 350 Euro, also 250 für den Sohn und 100 Euro für sie, was auch die ARGE meiner Frau so abgesegnet hatte.
Nun hatte ich gelesen ... und ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden hatte ... daß ich die 100 Euro in der Steuererklärung angeben kann und wenn die Frau die Anlage U akzeptiert und unterschreibt, sie diese 100 Euro quasi versteuern müsste. Wenn sie das nicht akzeptieren würde, dann würde dieser Posten in der Erklärung überhaupt nicht zählen ... ist das so richtig, oder habe ich hier einen Denkfehler?
Desweiteren ... wie würde eine eventuelle Rückerstattung denn aufgeteilt werden? Die einen sagen, daß der Arbeitende in der Beziehung alls bekommen würde .... andere wiederum sprechen von ner Aufteilung 50-50 und wieder andere schreiben, die Steuerrückerstattung würde als einmaliger Einkommensposten zählen, der auf das Jahr gerechnet wieder als Grundlage für den zu berechnenden Elternunterhalt verwendet wird. Was ist denn hier nun Fakt?
Ach ja, ihr könnt mir mit Allem kommen ... aber wenn hier einen nen Zahlenwust ankarrt, dann biege ich ab ... :puzz: 😉
Danke schon mal für euere Infos ...
Cu
Tom
Moin TCM,
wenn ihr euch gemeinsam veranlagen lasst, kannst Du keinen Ehegattenunterhalt bzw Trennungsunterhalt geltend machen.
Im Normalfall wird dann die Erstattung auf das von euch angegebene Konto erstattet und wie ihr es dann aufteilt ist dann eure Privatangelegenheit. Alternativ kann man beim FA einen Aufteilungsbescheid beantragen, der dann die Erstattung - vereinfacht ausgedrückt - zur gezahlten Steuer ins Verhältnis setzt.
Nachtrag: Steuererstattungen sind grundsätzlich Einkommen, das für die Berechnung von KU und TU/EU zugrunde gelegt werden kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo TCM,
LBM hat´s erklärt,
aber suche doch bei Gelegenheit hier mal nach Anlage U, denn Deine Frage wird für Deine danach folgende Steuererklärung relevant. Da ich da auch kein 100%Plan von habe, erklär ich´s mal so, wie ich es verstanden (und gemacht bzw. vom Lohnsteuerhilfeverein habe machen lassen) habe (die Profis mögen mich dann evtl. korrigieren):
Ex unterschreibt auf der Anlage, dass sie soundsoviel TU (oder EU) erhalten hat. Der Betrag ist abzugsfähig und mindert Deine Steuerlast. Bei Ex zählt dieses Geld aber als Einnahme, muss also von ihr versteuert werden. Den Nachteil musst Du ihr ersetzen.
Ich mach ein fiktives!!! (und auch nicht gerechnetes) Beispiel: Du hast Steuersatz 35%, sie 15%, Anlage U wurde unterschrieben und mit eingereicht. Du bekommst vielleicht 1000.- vom FA mehr zurück als ohne diese Anlage U (also ohne Einreichung des gezahlten TU), sie muss dafür - weil mehr Einkommen - 300.- mehr an das FA zahlen als sie ohne diese Einnahmen (TU) müßte. Also hast Du ihr den Nachteil (300.-) zu ersetzen. Sind dann - eigentlich - erstmal 700.- mehr für Dich.
Diese 700.- sind dann das Geld, was LBM im Nachtrag erwähnt!
Wenn Ex Anlage U nicht unterschreiben will, kann sie per Urteil dadurch gezwungen werden (oder es ist so, dass das Urteil die Unterschrift ersetzt). Bin da nicht ad hoc sattelfest, aber an die Möglichkeit der Einreichung der Anlage U kommst Du wohl auf jeden Fall.
neuezeit
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