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Steuererklärung für 2012 nachreichen

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(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo, vieleicht kann hier jemand eine Einschätzung geben. Ich und Ex müssen die Steuererklärung für 2012 nachreichen. Trennung war September 2012, ausgezogen bin ich Oktober 2012. Wir haben ein Kind (geboren 2010) und waren Stkl. 3 (ich) und 5 (sie) veranlagt. Die Dame vom Finanzamt hat mir geraten eine gemeinsam veranlagte Steuererklärung abzugeben (die unterschreibt meine Ex auch).

Wäre das sinnvoll, oder doch lieber getrennt veranlagt? Worauf muss / sollte man achten?

Danke & Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2014 17:26
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Klaus,

es wundert mich zwar, dass ausgerechnet die Finanzbeamte diesen Rat erteilt, aber das sollte wohl wirklich die für Euch günstigere Variante sein.
Ich hatte mir damals noch nachträglich die Unterschrift meiner Ex-Frau zur gemeinsamen Veranlagung im Trennungsjahr mit Steuerklassenkombination III / V geholt und dadurch eine ordentliche Summe an Einkommenssteuer gespart.

Gruss,
gardo

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Geschrieben : 11.11.2014 17:36
(@psoidonuem)
Registriert

Entgegen der landläufigen Meinung sind die Finanzbeamten durchaus verpflichtet den Steuerpflichtigen zu unterstützen und viele tun das auch.

Dummerweise sind sie allesamt im Verruf weil es unter ihnen fürchterliche Korinthenkacker und Arschgeigen gibt. Und für Nichtanwendungserlasse der Minsterien können sie auch nix.

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Geschrieben : 11.11.2014 17:44
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ok, Danke schon mal für die Info.  🙂

Bis auf wenige Ausnahmen habe ich die Erfahrung gemacht, dass wenn man nett zu den Leuten (auch Finanzbeamte!  :wink:) ist, dass diese ebenfalls nett sind.

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Themenstarter Geschrieben : 11.11.2014 17:49
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Bis auf wenige Ausnahmen habe ich die Erfahrung gemacht, dass wenn man nett zu den Leuten (auch Finanzbeamte!  :wink:) ist, dass diese ebenfalls nett sind.

Da ist was dran. Die für mich / uns zuständige Dame beim FA fällt leider in die von psoidonuem genannte "Randgruppe"...

gruss,
gardo

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Geschrieben : 11.11.2014 17:53
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Da das Ganze leider etwas eilt (Montag ist Abgabefrist) und ich vor dem Erstellen alle Unterlagen zusammen haben will, ein paar Fragen dazu. Ich habe das Steuerprogramm aktuell nicht, das bekomme ich am Freitag von meinen Eltern, daher weiß ich jetzt nicht, was ich alles an Unterlagen beilegen muss. Dannkann ich meiner Ex schon mal sagen, was sie alles raussuchen muss.

- Anlage Kind: was genau muss man einreichen? Geburtsurkunde? Was für Belege brauchen die zum Kindergeld?
- Anlage VL: meine Ex macht das über ihren Arbeitgeber und meinte, sie hätte keine Untrelagen dazu. Die Abzüge stehen ja auf dem Jahresauszug, oder ist noch etwa anderes einzureichen?

Ich habe unsere beiden Jahresauszüge und werde natürlich die km zur Arbeit eintragen. Muss / kann / sollte man noch andere Dinge angeben?

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Themenstarter Geschrieben : 11.11.2014 18:02
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich mache meine Steuererklärung nicht selbst, aber spontan fallen mir ein: Spenden, Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Unterhaltsleistungen, Scheidungskosten.

Gruss,
gardo

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Geschrieben : 11.11.2014 18:15
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Scheidung war erst 2014, aber Unterhaltskosten sind natürlich interessant. Weißt du zufällig was man einen Nachweis man dem FA dafür liefern muss? Während der Trennung haben wir uns auf einen bestimmten Betrag geeinigt, darüber gibts natürlich nix Schriftliches, sondern quasi nur die Abbuchungen von meinem Konto.

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Themenstarter Geschrieben : 11.11.2014 18:27
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann dir nur die "offizielle" Software ELSTER empfehlen, damit mache ich seit einigen Jahren den LSt-Ausgleich. Das gute daran ist, dass die Plausibilität geprüft wird und die Steuererklärung online abgegeben werden kann. Bei Fehlern werden (meistens) hilfreiche Tipps gegeben. Hat bei mir immer problemlos und zügig geklappt!

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Geschrieben : 11.11.2014 18:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn Du jetzt für 2013 die Steuererklärung machst und ihr da noch zusammen veranlagen könnt (!), dann kannst Du keinen Unterhalt absetzen. Das geht erst, wenn die Zusammenveranlagung ausgeschlossen ist.

Für das Kind brauchst Du keine Geburtsurkunde, im Idealfall aber die ID. Zur Not geht es auch ohne.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 11.11.2014 18:32




(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo, nochmal zur Klärung: die für 2013 habe ich bereits abgegeben (nur für mich, da wir da getrennt waren und auch LSK umgestellt wurden). Die Dame vom FA meinte, da würde auch die vereinfachte passen, die ich auch abgegeben habe. Dabei ist dem FA aufgefallen, dass auch für 2012 eine hätte eingereicht werden müssen. Diese muss ich jetzt noch einreichen. 2013 ist also schon gelaufen.

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Themenstarter Geschrieben : 11.11.2014 18:38
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Eine Frage noch zur Steuererklärung 2013: ich habe ja bereits (nur für mich) eine abgegeben. Da die Steuerklassen erst im April von 3/5 auf 1/1 umgestellt wurden, muss ich wahrscheinlich nachzahlen. Kann ich nachträglich noch eine Steuererklärung für 2013 nachreichen, wo wir beide zusammen veranlagt sind und damit die erste Steuererklärung "aufheben"?

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Themenstarter Geschrieben : 12.11.2014 09:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

**Edit**

Nur wenn ihr euch in 2013 getrennt habt. Du schreibst,  die Umstellung erfolgte auf 1/1. Das spricht für die Trennung in 2012. Dann ist für 2013 keine Zusammenveranlagung mehr möglich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 12.11.2014 10:25
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ja, die Trennung erfolgte September 2012 und von da an ging auch das Trennungsjahr. Ok, dann ist das wohl nicht mehr möglich.

Das würde aber dann bedeuten, dass meine Ex ja auch Post vom FA bekommen hat, dass sie für 2013 eine Steuererklärung erstellen muss, korrekt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2014 10:49
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Das würde aber dann bedeuten, dass meine Ex ja auch Post vom FA bekommen hat, dass sie für 2013 eine Steuererklärung erstellen muss, korrekt?

Kann das FA denn davon ausgehen, dass sie Steuern zu entrichten hat? Wenn nicht wäre das doch unnötige Arbeit für beide Seiten.

Gruss,
gardo

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Geschrieben : 12.11.2014 13:02
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ja, defintiv. Sie hat eine 3/4 Stelle mit einem durchschnittlichen Verdienst.

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Themenstarter Geschrieben : 12.11.2014 13:33
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo. Jetzt hat es das Finanzamt doch mal geschafft die Steuern für 2012 zu berechnen. ca. 1000€ müssen nachgezhalt werden.

Weiß einer, wie da die rechtliche Lage ist? 2012 waren wir zusammen veranlagt, bedeutet das, jeder muss die Hälfte zahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2015 12:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Klaus!

2012 waren wir zusammen veranlagt, bedeutet das, jeder muss die Hälfte zahlen?

Soviel ich weiss, zumindest im Verhältnis der Einkommen; das solltet ihr aber "intern" regeln...das FA wird meines Wissens nicht von Dir anteiligen Betrag X und von EX Betrag anteiligen Y fordern.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 19.02.2015 13:07
(@Inselreif)

Nein,
ihr müsst die Gesamtsteuern nach dem Verhältnis einer fiktiven getrennten Veranlagung aufteilen. Von den jeweiligen Zahlbeträgen müsst ihr dann die bereits vorausgezahlten Steuern abziehen.

Heisst ganz grob gesagt bei III/V:
Du hast viel verdienst und III -> hoher Anteil an der Steuerlast und geringe Vorauszahlungen => Du musst viel nachzahlen (ans Finanzamt bzw. zum Ausgleich an die Ex)
Ex hat wenig verdient und V -> niedriger Anteil an der Steuerlast und hohe Vorauszahlungen => sie bekommt was raus

Für genauere Aussagen müsste man die genauen Zahlen kennen aber tendenziell bist Du gut beraten, die 1000 Euro zu übernehmen und nicht zu laut zu brüllen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2015 13:13
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Danke für die Antworten. Wir hatten damals als Ausgleich vereinbart, dass ich 3/4 der Kosten im Haushalt gezahlt habe aufgrund des Einkommens und sie 1/4.

Wenn ich das richtig verstehe @Inselreif, dann ist das nur ein Vorschlag, korrekt? Da wir ja zusammenveranlagt waren, hat sie darauf ja kein verbrieftes Recht, oder kann sie zum Anwalt gehen, das alles auseinanderrechnen lassen und ich müsste ihr dann noch mehr nachzahlen? Im Jahr 2012 waren wir ja noch verheiratet (Trennung im September 2012) und zusammen veranlagt.

Ich würde ihr als Vorschlag sagen, ich übernehme dann 3/4 = 750€ der Nachzahlung und sie 1/4 = 250€. Wenn ich großspurig sage, ich übernehme alles, wird sie misstrauisch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2015 13:22




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