Hi,
ihr könnt das untereinander aushandeln wie ihr wollt. Es gibt dafür keine Vorschriften. Allerdings solltest Du bedenken, dass das Finanzamt 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens den ganzen Betrag haben will, auch wenn ihr euch nicht geeinigt habt. 😉
Du kannst natürlich pokern, warten, den ganzen Betrag zahlen und dann "eingeschnappt" - und im Stillen froh sein, wenn sie keinen Aufteilungsbescheid machen lassen will.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Du kannst ja 3/4 anbieten und Dich dann zähneknirschend noch bis 100% runterhandeln lassen. Dann fällt es nicht so auf.
Oder Du sagst konkrete Zahlen und jemand sagt es Dir konkret, wo Deine Schmerzgrenze ist.
Wenn ich das richtig verstehe @Inselreif, dann ist das nur ein Vorschlag, korrekt?
Das was ich beschrieben habe ist die Berechnung, die der BGH dafür vorsieht. Du solltest die Deiner Ex auf gar keinen Fall als Vorschlag auf die Nase binden.
Wenn ihr Euch so einigt um so besser. Dir muss im Hinterkopf aber immer klar sein, dass wenn die Ex zum Anwalt rennt, der sich auskennt und ein Gericht die Sache ausurteilt im schlimmsten Fall mehr als nur die 1.000 von Dir zu zahlen sein könnten.
Gruss von der Insel
Alles klar, Danke für die Antworten. Das war meine Frage, ob sie zum Anwalt rennen kann und ich dann ggfs. schlechter da stehe.