Steuererklärung wie...
 
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Steuererklärung wie am günstigsten?

 
(@neuezeit)
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Hallo,

meine "Schwachstelle" Steuererklärung wirft für mich wieder ein paar Fragen auf :redhead::

Trennung Januar 2006, Ex geht Teilzeit arbeitren, netto ca. 700.-, Steuerklasse 5 in 2006 (ich 3), seit 2007 sie 2, ich 1. Seit 2/2007 gemeinsames Haus vermietet (Mieteinnahmen).

Ex und ich sind einig :), die für uns beide günstigste Erklärung machen zu wollen, was auch bedeutet, der Aufwand sollte möglichst klein gehalten werden.

Meine grundsätzlichen(!) (Details muss ich irgendwann wohl eh mit nem Steuerberater klären, habe leider keine Kontakte, um erstmal wenigstens Grundsätzliches zu klären) Fragen sind:

1. Steuererklärung 2006: Gemeinsame Veranlagung am Günstigsten/Einfachsten/überhaupt noch möglich? Wenn nein, wie/was sonst? Was zu beachten? -- Mein aktuelles "Problem".

2. Steuererklärung 2007: Gemeinsame Veranlagung am Günstigsten/Einfachsten/überhaupt noch möglich? Wenn nein, wie/was sonst? Was zu beachten?

3. Steuererklärung 2008 (drittes Jahr nach der Trennung): Geht hier noch die gemeinsame Veranlagung oder muss(!) man das ab dem 3. Jahr mit der Anlage U machen?

4. Wie sieht es in den Folgejahren aus...?

5. 1.-4. unter der Annahme, dass noch keine Scheidung erfolgt ist. Was ändert sich für die Form der Steuererklärung, wenn zu einem beliebigen Zeitpunkt in 2008 (2009...) die Scheidung erfolgen sollte?

Danke für hilfreiche Hinweise. 🙂

Nach wie vor klappt es mit den kids gut *froi*. Soweit möglich nehme (und bekomme) ich sie an zusätzlichen Terminen, auch relativ spontan. Verabredungen werden eingehalten. Auch kann ich glücklicher Weise nichts Negatives berichten, was die Behandlung/Erziehung der kids durch Ex betrifft. RAs sind immer noch nicht "im Spiel", Ex möchte ihre Teilzeitbeschäftigung ausdehnen :).

Und trotzdem bin ich - meist nur lesend - oft hier.

neuezeit

So ist das Leben

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2007 18:07
(@pueppi)
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Hallo neuezeit,

schnell ein paar Antworten:

Die Zusammenveranlagung ist nur im Jahr 2006 möglich; in den Jahren danach lebtet ihr "dauernd getrennt" und müßt demnach jeder eine Einzelveranlagung machen.

Ab 2007 habt ihr zusätzlich gemeinsame Mieteinkünfte. Dann müßt ihr zusätzlich zu den Einkommensteuererklärungen eine gemeinsame sogenannte "Gesonderte und einheitliche Erklärung" abgeben, in der die Mieteinkünfte und die damit zusammenhängenden Werbungskosten erklärt werden.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2007 18:19
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

@pueppi,

danke :).

Eine Nachfrage: Das bedeutet dann auch ab Steuererklärung 2007 die "Sache" mit der Anlage U?

Jetzt frag ich mich nur noch, wieso ich gedacht habe, die Zusammenveranlagung kann 2 Jahre laufen... :redhead:

Nun gut.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2007 18:35
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo neuezeit,

ja, ab 2007 wäre dann ggf. die Anlage U für Euch relevant.

Und die Zusammenveranlagung gibt es nur für Leute, die im Veranlagungsjahr mindestens einen Tag verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend waren. Deine diesbezügliche Frage kann ich Dir also nicht beantworten; ach so, war ja ohnehin an Dich selbst gestellt  😉

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2007 18:41
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmals danke an pueppi!

Wenn hier doch alle Probleme/Fragen so einfach zu klären wären...

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2007 19:22