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Steuererstattung bei eingetragener Lebensgemeinschaft

 
(@pitty)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich brauche Hilfe...
War seit 2007 in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und habe eine gemeinsame Steuererklärung für die Jahre 2008/09/10 gemacht, natürlich wegen der Nichtanerkennung auch noch Einzelveranlagung mit Einspruch.
Nun lebe ich in Scheidung, Stichtag April 2013.
Bekam nun letzten Samstag die Zusammenveranlagung mit einer nicht unerheblichen Rückerstattung vom Finanzamt, da wir ja nun steuerlich gleichgestellt sind.
Leider ist an eine gütliche Einigung nicht zu denken, ich würde laut Steuergestz so gut wie gar nichts bekommen, sie somit fast alles.
Mein Anwalt ist sich allerdings sicher, dass ich es einklagen kann.
Aber nun meine Frage: Kann sie den Aufteilungsbescheid alleine beantragen und bekommt sie ohne meine Einwilligung das Geld ausbezahlt?
Bekomme ich Bescheid darüber?
Und kann ich die Auszahlung womöglich irgendwie verhindern?

Vielen Dank schon mal

Liebe Grüße Petra

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2013 04:30
(@Inselreif)

Hi,

wenn ihr das Getrenntleben beim Finanzamt angezeigt habt, bekommt jeder einen Bescheid.
Ansonsten gilt zunächst einmal das, was ihr bei der Zusammenveranlagung beantragt habt. Was habt ihr da angegeben?
War es ihr Konto? Dann wäre es an Dir, die Aufteilung zu beantragen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 10:16
(@pitty)
Schon was gesagt Registriert

Es war ein gemeinsames Konto,was aufgelöst würde. Finanzamt möchte auf ein Konto überweisen und sie möchte ihres angeben. Bin ich natürlich nicht einverstanden. Mit einem aufteilungsbescheid bekomme ich so gut wie nichts vom Finanzamt. Deshalb werde ich den nicht beantragen. Laut Anwalt gibt es eine nach eheliche Fürsorgepflicht. Und uns stände die Hälfte zu. Das muss ich aber dann einklagen. Bis dahin ist das Geld sicher weg.
Deshalb wäre es schön, wenn ich die Auszahlung vom Finanzamt an sie irgendwie stoppen könnte...

Liebe Grüße Petra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2013 15:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry, wenn die Erstattung größtenteils aus dem Einkommen Deiner Frau herrührt, warum kannst du dann nicht akzeptieren, wenn sie die Erstattung bekommt? Du hast doch durch das gemeinsame wirtschaften schon partizipiert

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2013 17:08
(@pitty)
Schon was gesagt Registriert

Weil es Geld aus Ehezeit ist, wo es gut lief. Und wären wir Mann und Frau hätten wir das Geld in dem jeweiligen Jahr gemeinsam erhalten.
Wäre es nach der Trennung entstanden, würde ich akzeptieren.

Liebe Grüße Petra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2013 19:27
(@Inselreif)

Das hat nichts mit Mann & Frau zu tun.
Die Erstattung ist halt jetzt (Zuflussprinzip!) und nicht während des Zusammenlebens und es gibt da eine ganz klare Rechtsprechung, wie solche Erstattungen aufzuteilen sind.
Deine damalige Frau hat damals geteilt, was ihr zugeflossen ist und sie kann ja nun wirklich nichts dafür, dass der Rest erst heute kommt.
Gleichzeitig könnten sich solche heutigen Zuflüsse natürlich unterhaltssteigernd auswirken (wenn es welchen gibt, klar).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2013 10:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

gib doch mal ein paar mehr Infos. Wer hat wie viel prozentual von den gezahlten Steuern erbracht? Wer hatte die hohen Werbungskosten / Sonderausgaben? Man kann sicherlich einen einvernehmlichen Weg finden, wenn man will. Aber grundsätzlich würde eine Erstattung im Verhältnis der gezahlten Lohnsteuer aufgeteilt werden. Mal grob gesagt, wenn sie einen Vollzeitjob mit hoher Steuerlast hatte und Du nur einen Minijob, der pauschal versteuert wurde, hat sie einen Großteil Deiner Lebenshaltungskosten mit getragen. Dann wärst Du doppelt begünstigt, wenn sie nun auch noch die Steuererstattung mit Dir teilen müsste.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2013 12:46