Steuererstattung be...
 
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Steuererstattung bei Unfall auf Arbeitsweg

 
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Lieben,

die Frage ist zwar im Moment noch nicht akut, aber man möchte ja gut vorbereitet sein.

Ich hatte diesen Winter (ja, im Schwarzwald gab es dieses Jahr einen fast richtigen Winter) einen kleinen Glatteisunfall auf dem Weg zur Arbeit. Der Kotflügel hat sich vom Brückengeländer etwas beeindrucken lassen. Die Reparaturkosten beliefen sich auf ca. 1.500,- € (Wenn's mal läuft dann läufts  :knockout:). Jetzt kann ich diese Kosten bei der Lohnsteuererklärung nächstes Jahr als Werbungskosten angeben. Bei meinem tollen Steuersatz bekomme ich voraussichtlich 650,- € wieder.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob diese Rückerstattung einfach in das zu verteilende Einkommen beim EU einfließt. Das würde ja heißen meine DEF profitiert und kassiert den Löwenanteil der Rückerstatttung und ich bleib auf den Reparaturkosten sitzen. Oder kann man die Kosten einkommensmindernd (allerdings liegt ja ein Jahr dazwischen) ansetzen?

So wie es im Moment aussieht wird sich mein Unterhaltsverfahren noch eine Weile hin ziehen. Und dann wird das Thema Lohnsteuererstattung 2010 mit einfließen.

Grüßle

PvF

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2010 11:56
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hallo Papavonfuenfen,

einfach die Rep-Kosten bei der Steuererklärung nicht angeben. Auf den Bescheid warten und dann Einspruch einlegen. Mit dem Einspruch die rep-Kosten dann angeben. Der gegnerishce Anwalt bekommt dann den ersten Bescheid. Funzt eigentlich ganz gut 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2010 13:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pv5,

ist da nicht ein kleiner Denkfehler drin? Bevor die Steuererstattung fliesst, hast Du ja erst einmal 1.500 EUR ausgegeben, die als aussergewöhnliche Belastung Dein Einkommen mindern. Wenn die Gegenseite bei der Unterhaltsberechnung diese Einkommensminderung nicht anerkennt, würde ich darauf bestehen, auch die (teilweise) Erstattung bei der Steuer nicht zu berücksichtigen.

Alles andere würde ja bedeuten, dass man mit selbst verschuldeten Autounfällen Geld verdienen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2010 13:18
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

so hatte ich es mir auch vorgestellt, aber nirgends etwas gefunden, wo richtig geschrieben steht, ob ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit das bereinigte Nettoeinkommen mindern kann, bzw. die entsprechende Erstattung nicht berücksichtigt wird.
Zumindest werde ich das dann so versuchen zu argumentieren.

Mit dem selbstverschuldeten Unfall kann ich eigentlich kein Geld verdienen, da ich eine Reperaturrechnung bei der Steuer vorlegen muss und auchnachweisen, dass es auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Anders herum wäre es schön bescheiden, wenn die holde DEF von so einem Unfall noch profitieren dürfte.

Grüßle

PvF

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2010 13:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pv5,

so hatte ich es mir auch vorgestellt, aber nirgends etwas gefunden, wo richtig geschrieben steht, ob ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit das bereinigte Nettoeinkommen mindern kann

naja, es ist ja eigentlich selbstverständlich: Nur WEIL die Reparaturrechnung einkommensmindernd vom Finanzamt anerkannt wurde, ist überhaupt eine Steuererstattung möglich. "Cherrypicking" von der Sorte "ich profitiere gerne von der Erstattung, aber mit den Kosten will ich nichts zu tun haben" wird kaum funktionieren. Was nicht bedeutet, dass eine unterhaltsgeile Ex und ihr Anwalt das nicht doch anders sehen - aber dann müssen sie Dich eben verklagen.

Grüssles
Martin
(der sich da keine allzu grossen Sorgen machen würde)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2010 14:25
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo martin,

Danke für die Info.

PvF,
der sich daran gewöhnt hat alles auf sich zu kommen zu lassen, um dann doch immer wieder überrascht ist, was sich die lieben KMs (bzw. deren RAtten) so einfallen lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2010 15:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pv5,

um dann doch immer wieder überrascht ist, was sich die lieben KMs (bzw. deren RAtten) so einfallen lassen.

Anwälte leben vom Streiten; nicht vom Schlichten. Was sie Dir schreiben hat juristisch aber dieselbe Bedeutung wie das, was die Bäckersfrau Dir zum Thema sagen könnte: Keine. Nur ein Gericht kann solche Festlegungen treffen, auch wenn Anwälte gerne den Eindruck erwecken, sie selbst stünden bereits für Recht und Gesetz.

Würde Dir die gegnerische RAtte befehlen, ab sofort Glatze zu tragen, würdest Du ja auch nicht widerspruchslos und hängenden Kopfes zum Friseur marschieren, gelle?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2010 16:10
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

keine Sorge, ich nehme das auch immer nur (mit einer gewissen Belustigung) zur Kenntnis und beschränke mich aufs Notwendige. 😉
Entsprechend halten sich meine Sorgen in dieser Richtung auch sehr in Grenzen. Wie gesagt, man möchte ja darauf vorbereitet sein. Das ist schon alles. Trotzdem Danke nochmal. :thumbup:

Das mit der Glatze kommt dann wohl demnächst von alleine, aber ein schönes Gesicht braucht Platz. :rofl2:

PvF

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2010 16:45
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

eigentlich ist die rechtslage eindeutig:

das gericht wird die reparaturkosten für dein auto wahrscheinlich nicht anerkennen (probieren würde ich es allemal). wird die einkommensminderung nicht anerkannt, darf die darauf entfallende steuererstattung ebenfalls nicht berücksichtigt werden. insofern würde ich die idee mit dem zweiten steuerbescheid schon einmal gar nicht riskieren (da kann auch mal ein versuchter prozessbetrug draus werden).

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2010 17:36