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Steuerfreibetrag im Lst-Karte, trotzdem Anlage U

 
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Experten,

vielleicht kann mir jemand der sich besser auskennt als ich und meine nette Sachbearbeiterin vom FA 🙂

Folgender Fall. Ich hatte in den Jahren 07 und 08 einen Freibetrag wg Unterhalt in meiner Lohnsteuerkarte. Den Steuervorteil hatte ich somit

jeden Monat in den Jahren.

Kürzlich habe ich die Steuererklärung für die beiden Jahre abgegeben. Auf meine Frage ob ich den Unterhalt trotzdem nochmal in der Steuer angeben soll ein klares ja vom FA.

Auch wenn er bereits in der Karte eingetragen war.

Jetzt habe ich einen Brief vom FA in dem sie eine ausgefüllte und unterschriebene Anlage U von meiner Ex fordern. Genauer gesagt soll ich so eine Unterlage beibringen.  Incl Angabe der Einkommens und Vermögensverhältnisse.

1.) Unterschreibt mir meine Ex sowas nie im Leben. Im Rahmen UHV wehrt sie sich mit Händen und Füßen gegen Anfragen bzgl Einkommen.

2.) Verstehe ich nicht warum ich trotz eingetragenem Freibetrag sowas brauche.

auf meine Nachfrage bei meiner SB kam sie ins Schwimmen. Was ich machen soll wenn ich die Unterschrift nicht kriege wußte sie nicht.

Ich weiß es wurde schon viel zum Thema Anlage U Unterschrift geschrieben. Bin mir aber in dem Fall unsicher.

Vielen Dank

Gruß
Bart

Edit: getrennt 2006, geschieden 2009

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2009 21:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bart.

Die Eintragung auf der Steuerkarte ist nichts anderes als ein Vorschuss auf einen von dir behaupteten Sachverhalt.
Dieser wird bei der Eintragung auch nicht weiter geprüft.

Erst bei Steuererklärung musst du Butter bei die Fische packen.
Wenn du das dann nicht kannst, wird dir der Vorschuss eben wieder abgenommen.

Das gilt auch für die Anlage U.

Allerdings ist die Rechtslage ziemlich eindeutig, dass deine Ex dazu verpflichtet ist, diese zu unterschreiben.

Da sie verpflichtet ist, finanzielle Nachteile deinerseits zu vermeiden, kann sie damit sogar ihren Unterhaltsanspruch verwirken.

Hat sie einen Anwalt?

Ggf. würde ich dem genau das mal schreiben, dass er seine Mandantin, in deren Interesse, überreden sollte das zu unterschreiben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 21:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

hat sie Dir noch *nie* eine Anlage U unterschrieben? Hat sie das nämlich ein Mal getan, braucht sie das nicht wieder zu tun, es sei denn, sie widerruft ihre Zustimmung.

Das mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen verstehe ich so, dass das FA prüfen will, ob Du den Unterhalt sonst nach § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung absetzen kannst (zu Pappasorglos schiel),  falls die Anlage U nicht kommt.

Kannst Du den Unterhalt mit Anlage U als Sonderausgaben absetzen, brauchst Du ihre Einkommensverhältnisse nicht angeben.
Willst Du sie als agB absetzen, dann brauchst Du die Angaben, weil man das nur machen kann, wenn die unterstützte Person bedürftig ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 21:37
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Oh je, ich weiß schon warum mir die Steuer so ein Graus ist.

@Beppo: Da ich mittlerweile glücklich geschieden bin habe ich keinen Anwalt mehr. Sie natürlich auch nicht mehr.

Ein Druckmittel hab ich ihr gegenüber auch nicht mehr. Meine letzte Unterhaltszahlung an sie war in 09/2009 (welche ein Freudentag)

@LBM: Sie hat mir noch nie eine Anlage U unterschrieben. In 06 hab ich keine Steuer gemacht und davor waren wir ja noch zusammen.

Was bitte ist denn eine aGB (allgemeine Belastung??)

Ich gehe davon aus das für mich der Fall Sonderausgabe gilt. Außer meinem Unterhalt hatte sie nur geringfügige Einkünfte.

Wenn ich das richtig verstanden habe wäre es das einfachste sie unterschreibt mir die Anlage U. Darin muß sie ja keine sonstigen Angaben machen.

Aber wie gesagt, ich habe keinerlei Druckmittel falls sie das nicht tut. Außer vielleicht eine Privatklage.

(Seufz)  Bart

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2009 22:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

agB = außergewöhnliche Belastung.

Ja, theoretisch wäre der Sonderausgabenabzug günstig. Ich denke, ich würde ihr das noch mal in Ruhe erklären, dass sie Dir für die Jahre ab 2007 einmalig die Anlage U unterschreiben muss und Du ansonsten gezwungen wärst, sie für den Dir entstehenden Schaden vor Gericht zu zerren, muss ja nun nicht sein.

Was hast Du denn monatlich gezahlt? Dann könnte man ausrechnen, wenn sie nur gering verdient hat (also unter 400 Euro im Monat?), ob ihr überhaupt ein Schaden (=Steuerzahlung) entstehen würde (den Du ihr sowieso ausgleichen müsstest.
Vielleicht zickt sie ja rum, weil sie die Folgen nicht einschätzen kann.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 22:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber wie gesagt, ich habe keinerlei Druckmittel falls sie das nicht tut. Außer vielleicht eine Privatklage.

Wie gesagt, hast du einen rechtlichen Anspruch darauf, den du auch gerichtlich durchsetzen könntest.
Du brauchst nur den Willen dazu.

Die Frage bleibt jedoch, ob sich das lohnt.
Wie groß war denn die Einkommensdifferenz, bzw. Steuerdifferenz zwischen euch?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 23:17
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,
erstmal Danke für die schnellen Antworten.

Ich hab mir mittlerweile die Anlage U samt Erläuterungen ausgedruckt und durchgelesen.

Ich hab ihr pro Jahr fast 10T€  gezahlt, d.h sie wäre über dem Grenzbetrag und müsste versteuern.

Sie hatte in der Zeit einen Minijob auf 400€ Basis.

Bei der Vorstellung das ich 4.800€ (9600/2) pro Jahr nachzahlen müsste wird mir ganz schlecht. Und an dem Punkt lohnt sich vermutlich sogar der Klageweg.

Wenn sie mir heute Abend die Kinder bringt versuche ich ihr das Ganze zu erklären und lege ihr die Anlage U zur Unterschrift vor.

Daumen drücken.

Gruß und schönen Sonntag noch

Bart

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2009 12:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Daumen sind gedrückt! Leg der Anlage U eine von Dir unterschriebene Erklärung hin, dass Du die durch die Versteuerung der Unterhaltszahlungen zu leistenden Nachteile übernimmst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2009 12:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung:

dass Du die durch die Versteuerung der Unterhaltszahlungen zu leistenden Nachteile übernimmst.

was KEINE in diesem Zusammenhang von Deiner Ex veranlassten Zusatzkosten für Steuerberater, Rechtsanwalt etc. beinhaltet!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2009 13:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung:
was KEINE in diesem Zusammenhang von Deiner Ex veranlassten Zusatzkosten für Steuerberater, Rechtsanwalt etc. beinhaltet!

Wenn sie den Rechtsanwalt beauftragt, die Klage (erfolglos) abzuwehren, müsste sie ihn bezahlen.

Beim Steuerberater gibt es unterschiedliche Urteile.
Deswegen solltest du ihr (nachweislich) anbieten, bei der Steuerklärung auch gerne behilflich zu sein, damit der Steuerberater als unnötige Verteuerung angesehen wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2009 14:38




 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,
danke für´s Daumendrücken. Sie hat mir die Anlage(n) U unterschrieben.  🙂

Den Zettel über Nachteilsausgleich habe ich ihr gegeben obwohl sie nicht danach gefragt hat. Bin halt zu gut für diese Welt.

Kleine persönliche Anmerkung zum Nachteilsausgleich:

Wenn sie die 10 T€ jetzt nicht durch Unterhalt sondern durch Arbeit verdient hätte würde sie ja auch nicht zu ihrem AG gehen und von ihm die gezahlte Lohnsteuer verlangen.

Gruß Bart

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2009 12:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast das allseits beliebte Wörtchen "Anspruch" vergessen!

Sie hat den Anspruch den Unterhalt Netto zu bekommen.
Für das Steuern bezahlen bist du zuständig.

Wenn du ihr dennoch eine Steuerlast aufzwingst, must du ihr den Schaden vom Hals halten.
So ist die Denke.

Solange dein Steuervorteil nicht noch zusätzlich zum EU herangezogen wird, ist das ja auch i.O.

Ich teile meinen Steuervorteil über KU und EU mit Trulla, muss ihren "Schaden" aber dennoch alleine übernehmen!

Siehe meine Signatur!

Gruss Beppo

P.S. Hast du dich nun zum "Nachteilsausgleich" oder zum "Steuerlichen Nachteilsausgleich" verpflichtet?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 12:21