Steuerkarte 2007
 
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Steuerkarte 2007

 
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hilfe, bin ich zu blöd?
Ich habe gerade meine Steuerkarte für das Jahr 2007 bekommen.
Unser Sohn lebt in meinem Haushalt, ist hier gemeldet. Das Kindergeld wird von der Familienkasse an mich gezahlt.

Demnach müsste ich doch 2007 Steuerklasse II bekommen. Da steht aber eine I. Das ist doch falsch, oder?
Zusätzlich verwirrt mich, dass ich in diesem Jahr 1,0 Kindefreibeträge habe, jetzt steht da aber 0,5 Kinderfreibeträge für 2007? Stimmt das?
Ich habe schon versucht, das Finanzamt anzurufen, aber heute arbeitet da wohl keiner.

mein Mann hat für dieses Jahr ab Februar die Steuerkarten nach der Trennung ändern lassen, von 3 / 5 auf 4 / 4.
Jetzt bete ich ja mal, dass er nicht auch noch 0,5 Kinder für 2006 da rumstehen hat.
Was ist denn jetzt richtig für 2007 und für 2006?
Ich stehe mal so richtig auf dem Schlauch. :question:

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2006 13:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sofern dein Ex KU zahlt ist es rechtlich völlig ok, das er den halben Kinderfreitbetrag auf der Karte hat, genauso wie du den hlaben auf deiner Karte hast (das hätte  eigentlich schon mit der Trennung stattfinden müssem ,es sei denn ihr einigt euch anders und einer von beiden verzichtet auf den Freibetrag).

Mit der Steuerklasse kenn ich mich aber auch nicht wirklich aus. Mir wurde damals erklärt, das automatisch nach einem Jahr (allerdings war es bei mir der Tod des Ehemannes) die Steuerklasse I gilt, egal ob ich noch Kinder zu versorgen habe. Dafür hätte ich ja durch den Tod den vollen Kidnerfreitbetrag.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2006 13:47
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, lavendel,

was den freibetrag angeht, hat midnightwish das richtig beschrieben.

bezgl. der steuerklasse: das legt die stadt/gemeinde fest, und an die solltest du dich jetzt wenden. da gips (zumindest bei uns/niedersachsen) seit ca. 2 jahren einen fragebogen, der infos abfragt zur steuerklasse 2 (kinder im haushalt, keine anderen erwachsenen/LG im haushalt u.ä.) - nebst div. unterlagen ('lebendbescheinigung'?! (ja, das gips wirklich!)). frag' mal nach!

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 01:33
(@lavendel)
Rege dabei Registriert

Hallo, dankeschön.
Ich habe mich inzwischen mit Google" auch etwas schlau gemacht.
Das mit den 0,5 Kinderfreibeträgen pro Elternteil ist O.K.
Es gibt wohl für mich die Möglichkeit, einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu benatragen und dann in Steuerklasse II zu gelangen.
Werde mich nach diesem Feiertag mal auf die Socken machen.
Lavendel

Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2006 08:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

genau, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende muss beantragt werden und wird nur bewilligt, wenn KEINE andere volljährige Person mit im Haushalt lebt (eine Ausnahme sind volljährige eigene Kinder).

Dann bekommst Du die Steuerklasse II.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 10:24
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

und wird nur bewilligt, wenn KEINE andere volljährige Person mit im Haushalt lebt (eine Ausnahme sind volljährige eigene Kinder).

und: aupairs!

gruss
ulli

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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2006 00:51