Steuerklasse 2
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Steuerklasse 2

 
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gemeinde
Ich habe. nachdem mein Sohn ( 13 ) bei mir eingezogen, ist Steuerklasse 2 beantragt.
Nun habe ich gestern den ablehnenden Bescheid erhalten weil die Voraussetzungen fehlen.
Kein Kindergeldanspruch

Kindergeld erhält meine Ex und das soll auch so bleiben.

Ich habe nun Einspruch eingelegt und nochmal die Meldebestätigung mitgeschickt und darauf verwiesen dass zwar grundsätzlich Kindergeldanspruch bestünde aber wir intern entschieden haben dass die KM weiterhin das Kindergeld erhält und dass auch bisher schon 1,5 Kinderfreibeträge bei mir eingetragen wahren.

Hat jemand Ahnung wie die Chancen sind

Grüsse Gerhard

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2015 21:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du hast keine Chance, der Bezug des Kindergelds ist zwingend vorgeschrieben. (Siehe z.B. <a href="http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-2/>hier</a>.)"
Also einige Dich mit Deiner Ex, dass Du das KG bekommst und richte für sie einen Dauerauftrag ein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2015 22:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

die KM ist nicht mehr die primär Bezugsberechtigte 62 EStG für das KG.

Warum macht ihr das so?

Im Gegensatz zu Susi gehe ich davon aus, dass Dein Einspruch Erfolg haben sollte. Der Bezug des KG gilt nur dann als Indiz, wenn das Kind in beiden Haushalten gemeldet ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2015 23:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, LBM hat recht, es geht um die Berechtigung Kindergeld zu beziehen, der tatsächliche Bezug vereinfacht die Dinge zwar, ist aber nicht erforderlich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2015 00:37
(@psoidonuem)
Registriert

Ich hänge mich mal hier dran, dafür braucht's keinen neuen Fred: Gibt es auch ein Formular um von 2 in 1 zu wechseln? Ich finde hier keins. Oder erkläre ich das formlos?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 13:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Psoidonuem,

hier ist das vom BMF.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 13:59
(@psoidonuem)
Registriert

Wie üblich: Your session has timed out 😀
Sag mal das Suchwort bitte, weil beim BMF war ich ja an sich schon am Suchen.... Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 15:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meinst Du <a href="https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=190601D5A90A409C1E42>das?</a>."
Hier kann man bei ELSTER die Steuerklasse ändern. Das Formular heißt "25-Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen- ELStAM".
Pfad: Formularcenter--Bürger -- Steuern -- Lohnsteuer

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 15:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah verdammt! 😀

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2015 Formular.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 16:00
(@psoidonuem)
Registriert

Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2015 16:12