STEUERKLASSE 2 wenn...
 
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STEUERKLASSE 2 wenn Sohn bei mir wohnt

 
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
Junior (10) wird nun zu mir ziehen und dann alle 14 Tage am We bei seiner Mama sein. Forderung Mama war, dass sie keinen Unterhalt bezahlt. Hab zugestimmt da Sohnemann seit seinem 3. Lebensjahr zu mir will.
Ich wollte nun natürlich auch Steuerklasse 2 beantragen.
Nun plötzlich will Ex dass 1. Wohnsitz bei mir ist und 2.Wohnsitze bei ihr. Ergibt sich daraus ein Nachteil für mich? Kann es sei dass ich die Steuerklasse 2 dann nicht bekomme?
Außerdem hat mir jemand gesagt, dass ich den vollen Kinderfreibetrag bekomme, da ich keinen Unterhalt für Junior bekomme. Stimmt das?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2018 10:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

maßgeblich für die Steuerklasse 2 ist, dass Junior bei Dir wohnt und ihr mit keinem weiteren Erwachsenen zusammenlebt, außerdem musst Du das Kindergeld bekommen und das Kind bei Dir gemeldet sein.

Prinzipiell haben beide Eltern Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Aber

" auf Antrag eines Elternteils kann der Freibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen werden, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt = einseitige, unfreiwillige Übertragung (vgl. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html>§" 32</a> Abs. 6 Satz 6 1. Alternative EStG) ... Ein Elternteil kommt seiner Barunterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind im Wesentlichen nach, wenn er sie mindestens zu 75 % erfüllt." Siehe auch 2.4. Übertragungsverfahren im Artikel.
(<a href="https://www.steuerlex24.de/demoseite/information_steuerlexikon/index/xid/154316,0#>Steuerlexikon</a>)."

Ist das Kind auch bei der Mutter gemeldet, dann kannst Du Dir nicht den hälftigen BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) übertragen lassen! (siehe <a href="https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/kinderfreibetrag-komplett-auf-unterhaltszahler-uebertragen/>hier</a>."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2018 11:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Korrekt, all das lohnt aber nur, wenn bei der Günstigerprüfing die Anrechnung der Kinderfreibeträge günstiger ist, als das Kindergeld  zu belassen. Dafür muss eine gewisse Einkommenshöhe erreicht werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2018 11:53