Hallo,
erstmal ein großes Lob für das gelungene Forum.
Nun zu meiner Frage: Ich beabsichtige mich von meiner Frau im Frühjahr nächsten Jahres zu trennen. Meine Frau wird voraussichtlich das Trennnungsjahr im Ausland verbringen so das sie meine Einkommenssteuererklärung nicht unterschreiben könnte.
Wann wird meine Steuerklasse umgeschrieben, mit Beginn des Trennungsjahres oder erst bei der Scheidung?
Wie verhält es sich beim Einkommenssteuerausgleich wenn meine Frau ihre Unterschrift nicht abgeben kann? Es gibt ja die Felder zum ankreuzen "verheiratet und getrennt leben", heißt das das ich dort ab Beginn des Trennungsjahres wieder in Steuerklasse 1 rutsche (auch wenn wir in den ersten Monaten des Jahres noch zusammen lebten)?
Gruss Hilfesuchender
Moin,
>Steuerklasse< guckst du hier.
Bzgl. der Einkommensteuererklärung wird dir >dieses< Topic helfen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!