Steuerklasse
 
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Steuerklasse

 
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen 🙂

Ich habe eine Frage, da ich im Netz nichts passendes dazu gefunden hatte.
Welche Steuerklassen sind nach Heirat zu empfehlen, wenn ich momentan durch berufliche Rehabilitation ALG I und meine Frau Elterngeld bezieht?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2020 13:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke das es egal ist. Wenn ich mich richtig erinnere, dann wird in ALG I immer mit Steuerklasse 1 gerechnet, Elterngeld ist außen vor und die Progression wird am Ende des Jahres über die Einkommenssteuer berechnet bzw. ausgeglichen.
Aber man mag mich berichtigen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2020 14:00
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

Danke 🙂 Aber ich muss die Klasse trotzdem ändern, da SK I ja nur den ledigen und unverheirateten Steuerzahlern vorbehalten ist.

Aber du meintest jetzt, egal ob 3, ob 4, etc., oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2020 14:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf jeden Fall 4/4.

Solange ihr beide nur Ersatzleistungen bekommt, mag sich das steuerlich nicht auswirken. Treffen dann aber Einkünfte aus einer Arbeit dazu und du versteuerst das nur mit Stkl.3, droht die Nachzahlung.

Wenn ihr das ganze Jahr keine Arbeit habt, ist es egal, weil ihr keine Steuern zahlt. U

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2020 14:30
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

@PausBanderl: Was meinst du?

Wenn man nur teilweise im Jahr Arbeitslohn bezieht, dann aber Lohnersatzleistungen, Elterngeld usw bezogen wird, erhöhen diese den Steuersatz. Treffen dann diese Progressionseinkünfte und eine  ungünstige Steuerklassenkombination aufeinander,  kann es richtig teuer werden.

So wie es der TE aber erzählt, gibt es aber in diesem Jahr gar keine oder nur sehr geringfügige steuerpflichtige Einkünfte.

LG LBM

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2020 18:58
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ihr das ganze Jahr keine Arbeit habt, ist es egal, weil ihr keine Steuern zahlt.

LG LBM

Also ich bin noch mindestens 2 1/2 Jahre in einer von der Arbeitsagentur geförderten Umschulung; meine Frau bekommt noch bis November Elterngeld.
Wieviel sie danach verdient, weiss sie allerdings noch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2020 19:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

egal welche Steuerklassenkombination gewählt wird, erst mit dem Steuerbescheid wird die Steuer exakt berechnet.
Das bedeutet bei der Wahl 3/5 erhälst Du zwar im laufenden Jahr mehr Netto ausgezahlt als bei Steuerklasse 4 und Deine Frau würde höhere Steuern in der Stkl 5 abgezogen bekommen.
Am Ende kann es aber sein, dass ihr zusammen nicht genügend Steuern gezahlt habt und deshalb eine Steuernachzahlung fällig wird.
Umgekehrt kann es bei 4/4 zu einer Überzahlung kommen, die dann ebenfalls mit dem Steuerbescheid ausgeglichen wird, es gibt als eine Steuererstattung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2020 20:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@PausBanderl: Was meinst du?

Wenn man nur teilweise im Jahr Arbeitslohn bezieht, dann aber Lohnersatzleistungen, Elterngeld usw bezogen wird, erhöhen diese den Steuersatz. Treffen dann diese Progressionseinkünfte und eine  ungünstige Steuerklassenkombination aufeinander,  kann es richtig teuer werden.

So wie es der TE aber erzählt, gibt es aber in diesem Jahr gar keine oder nur sehr geringfügige steuerpflichtige Einkünfte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2020 22:21