Kann ich im Jahr der Scheidung noch weiter nach Steuerklasse 3 veranlagt werden.
Dann muss aber meine (Noch-) Frau mit 5 leben, oder?
Hallo splifff,
gemeinsame Veranlagung, und damit Steuerklasse 3/5, geht letztmalig im Jahr der Trennung; da die Scheidung frühestens ein Jahr danach passiert, geht das im Jahr der Scheidung folglich nicht mehr. Ausnahme: Es gab einen (letztlich gescheiterten) Versöhnungsversuch.
Dann muss aber meine (Noch-) Frau mit 5 leben, oder?
Exakt. Wenn einer von euch die Steuerklasse 3 hat, dann muss der andere die Steuerklasse 5 haben.
Im übrigen sollte man aber m.E. bei Trennung/Scheidung ohnehin schnellstmöglich von Steuerklasse 3 wegkommen. Es erhöht das monatliches Netto nur scheinbar (denn abgerechnet wird zum Schluss mit dem Steuerbescheid), aber ein höheres Netto weckt erst mal Begehrlichkeiten der Ex. Platt gesagt: Wenn du beim Finanzamt zu viel Lohnsteuer ablieferst, bekommst du das mit dem Einkommenssteuerbescheid wieder; wenn du bei der Ex zu viel Unterhalt ablieferst, ist das i.d.R. futsch.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
wie wärs mal mit den üblichen Begrüßungsformeln?
Nein. Du wirst die 1 nehmen müssen.
Deine Ex muß mit gar nix leben. Bei einer gemeinsamen Veranlagung mußt du ihr auch den dadruch entstehenden "Schaden§ ersetzen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen