Hallo,
ich habe die neuesten Gehaltsabrechnungen meines BaldEx erhalten und festgestellt,
dass er Steuerklasse IV und 1 Kind auf der Steuerkarte hat.
Da ich, wenn alles klappt, ab 1.6. wieder eine Arbeit habe,
will ich Steuerklasse II und 0,5 beantragen. Geht das dann ohne weiteres?
Die Klassen 3, 4 und 5 sind für verheiratete und darf man bis zum Ende des Jahres der Trennung behalten.
Danach bleiben nur noch 1 und 2.
Wann war denn eure Trennung?
In jedem Falle müssen die Steuerklassen korrespondieren.
Wenn du 2 beantragst, kann er nicht 4 behalten.
Andererseits, wenn ihr euch erst in diesem Jahr getrennt habt, kann er von dir auch eine der "ehelichen" Steuerklassen verlangen.
Wenn eure Trennung vor 2014 war, solltest du die 2 beantragen und ihn auffordern, seine in 1 zu ändern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
also ich würde das so interpretieren, dass der Ex zwei Kinder hat und eins davon gemeinsam mit Ona. In Klasse IV zählen die Kinder nur halb, in III werden sie voll berechnet und in Klasse V gar nicht.
MIt Klasse II kenne ich mich leider nicht aus.
LG eskima
M.M.n. kann man auch mit 4 das ganze Kind bei sich eintragen wenn der andere zustimmt.
Wenn er zu aktiven Ehezeiten immer das ganze Kind bei sich stehen hatte, wurde das eben vielleicht nicht geändert.
Ona kann aber die "Halbierung" verlangen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Eintragungen in ELSTAM haben nichts mit dem Anspruch auf den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung zu tun.
Wenn die Trennung in 2013 erfolgte, braucht Ona keine Unterschrift vom Ex. Dann meldet sie dem Amt bei Beantragung der Stkl. 2, dass der Auszug am xx.xx.13 erfolgte und das war es.
Beim Rest hat Eskima Recht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
danke, für die Infos.
Wir sind seit 4 J. getrennt. Es gibt nur ein Kind, welches bei mir lebt.
BaldEx hatte in der Ehe zuletzt Stkl. 3 und 1 Kind.
Die Klasse 4 und 1 Kind hat er wohl so beantragen können oder wurde ihm nach Trennung vom FA zugewiesen? Ich habe jedenfalls keine Unterschrift leisten müssen.
Wie gehe ich denn jetzt vor?
Ich habe 2 Vordrucke gefunden:
- Antrag auf Korrektur der ELStAM und
- Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Stkl. II)
Reicht es, wenn ich diese ausfülle und meinem und auch seinem FA in Kopie zusende?
Danke
Ona
Ich habe gerade gesehen, das er bis Mai 2013 die Steuerklasse 1 mit 0,5 Kind hatte.
Ab Juli 2013 bis jetzt dann 4 mit 1 Kind.
Wie geht so etwas?
----------------------
Ich möchte gerne was hinterher fragen, weil hier Kinderfreibetrag angesprochen wurde, was mich zu Kindergeld bringt.
BaldEx interessiert sich auf einmal sehr dafür, welches die zuständige Familienkasse ist, die das Kindergeld auszahlt.
Ich sagte ihm. das es die zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist. Auf meine Nachfrage, wozu er das wissen möchte, kam ein:
Bei euch oder hier (wir wohnen nicht im selben Ort)?
Ich habe nicht mehr geantwortet, weil ich diesem Mann nicht über den Weg traue. Er kann doch nicht an das Kindergeld ran. oder gibt es auch da ein Schlupfloch?
Wenn er die Familienkasse anruft, anschreibt, bekommt er dann Auskünfte oder kann eigenmächtig was verändern?
Falls das hier nicht reinpasst, dann ziehe ich damit um 😉
Danke Ona
Nein, kann er nicht.
Jedenfalls nicht, wenn die Kinder bei dir gemeldet sind.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, das Kind (es gibt nur eins) ist bei mir gemeldet.
Ab Juli 2013 bis jetzt dann 4 mit 1 Kind.
Wie geht so etwas?
Relativ einfach: indem er heiratet und noch ein zweites Kind bekommt :puzz:
Ab dem dritten Kind wäre dann auch die Frage nach der Familienkasse (wegen Zählkindanrechnung) erklärbar.
Allerdings: Fehler passieren schon mal. Mir trägt das Finanzamt trotz mehrfacher Korrekturanträge auch ständig 4,5 KFB für 5 Kinder ein.
Gruss von der Insel
Relativ einfach: indem er heiratet und noch ein zweites Kind bekommt :puzz:
Dem ist aber nicht so. Weder gitb es ein zweites Kidn, noch ist er neu verheiratt. wie auch, wir sidn ja noch nciht geschieden.
Liebe LBM oder ...
magst du mir bitte noch wegen der Anträge antworten?
Wie gehe ich denn jetzt vor?
Ich habe 2 Vordrucke gefunden:- Antrag auf Korrektur der ELStAM und
- Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Stkl. II)Reicht es, wenn ich diese ausfülle und meinem und auch seinem FA in Kopie zusende?
Danke
Ona
Ona, Du musst erstmal selber antworten. Wann habt ihr Euch getrennt, dieses oder letztes Jahr?
Wenn ihr euch dieses Jahr getrennt habt und deine Mann in IV ist, kannst Du in IV gehen. Aber da bist Du vermutlich schon. Ihr könnt aber auch in I oder II gehen, siehe nächster Absatz.
Wenn ihr euch letztes Jahr getrennt habt müsst ihr dieses Jahr in I oder II und du musst zunächst mal ein ganz anderes Formular ausfüllen, nämlich das hier https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=253761586F2641A9EE01
und dann kannst Du natürlich das hier gleich mitschicken https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=C964411EA54F41AAC027. Dann bekommt Dein Mann aber auch gleich Post vom Finanzamt.
Das 0,5 Kind bekommst Du automatisch auf die Steuerkarte.
Das zweite Formular, wenn die Trennung vor 2014 erfolgte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ona, Du musst erstmal selber antworten. Wann habt ihr Euch getrennt, dieses oder letztes Jahr?
Hatte ich schon oben, vor 4 Jahren 😉 Danke, die Formulare sind aber abgelaufen.
Das zweite Formular, wenn die Trennung vor 2014 erfolgte.
LG LBM
Ja, 2010, Danke dir!
Sorry hatte ich überlesen. Mir ist rätselhaft, wieso Dein Mann dann noch in IV ist. In jedem Fall geht es nicht dass Du in II gehst und er in IV bleibt.
Das ist aber dann sein Problem und das FA wird ih mdas sicher auch erklären
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke euch Allen.